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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 04.06.2026 Sitzungen 8/134

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Zum Zweiten, da geht es um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende April 2026. Da wurde gegen einen Betrieb in Schwäbisch Hall, Putenmastbetrieb in Schwäbisch Hall, wurden die Haltungsbedingungen sozusagen kritisiert. Die hatten sich bislang an dem Standard von 2013 orientiert, und jetzt hat das Gericht festgestellt, dass die nicht ausreichend sind, diese Standard-Haltungsbedingungen. Das schafft bei uns, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern auch eine ganze Reihe von Betrieben haben – ich glaube, über 60 und davon 23 mit mehr als 10.000 Tieren –, Rechtsunsicherheit, und deswegen frage ich, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Urteil für Mecklenburg-Vorpommern zieht und wie sie für rechtssichere und tierschutzkonforme Standards für Betriebe sorgen will und wie man sich vielleicht eventuell auch auf Bundesebene für die Mindestanforderungen dann einsetzen möchte.

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