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Dr. Till Backhaus

04.06.2026 Sitzungen 8/134

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schlupp! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Punkt eins, dieser Versuch der Rettung des Wals ist von der privaten Initiative ausgegangen, und wir haben nach Paragraf 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes und natürlich nach dem Paragrafen 1 des Bundestierschutzgesetzes diese Duldung begleitet. Wir haben kontrolliert, überwacht, begleitet und auch Anweisungen erteilt. Das wollen wir noch mal erstens festhalten. Auf dem Hoheitsgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist dem Wal kein Schaden zugefügt worden, sondern so, wie es in dem Gutachten des Deutschen Meeresmuseums und des ITAW, dem Institut der Tierärztlichen Hochschule, festgehalten worden ist, ist ein Gutachten gemacht worden, bevor der Wal tatsächlich in die Barge eingeschwommen ist, freiwillig im Übrigen, hat es ein tierärztliches Gutachten gegeben, in dem festgestellt worden ist, das Tier ist transportfähig, und auch das Gutachten im Übrigen und die Bewertung der Barge ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Tier dort tatsächlich unversehrt transportiert werden kann und zweitens dann auch freigelassen werden kann. Das ist geprüft worden. Es sind im Übrigen auch Maßnahmen auf der Barge vorgenommen worden, unter anderem sind Big Bags mit Sand gefüllt worden, damit er sich nicht verletzt. Nach meinem Kenntnisstand, das will ich hier ausdrücklich sagen, wir waren verantwortlich, das Land Mecklenburg-Vorpommern, bis zum Ende des Hoheitsgebietes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das heißt die Grenze zu Schleswig-Holstein, ist dem Wal nichts passiert. Er hat keine Verletzungen davongetragen. Was ab Schleswig-Holstein oder dann im dänischen Hoheitsgebiet passiert ist, entzieht sich unserer Kenntnis, ist auch nicht unsere Verantwortung. Im Übrigen weise ich auch noch mal darauf hin, dass die Privatinitiative, die ja insbesondere von Frau Walter-Mommert und – die Namen sind ja, denke ich, bekannt –, und Herrn Walter Gunz umgesetzt worden ist, haben wir, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Haftungsfreistellung bekommen. Ich sage das ausdrücklich, wir haben eine Haftungsfreistellung. Die volle Verantwortung, das ist uns ja auch immer wieder dokumentiert worden, hat diese Initiative übernommen, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch hier um die politische Verantwortung.) und wir haben, und wir haben diese Maßnahme geduldet, und das, was außerhalb der Konzepte war, ist dann von uns geprüft worden und dann gegebenenfalls entweder angepasst worden oder untersagt worden oder es ist denn auch geduldet worden.

Alle Reden von Dr. Till Backhaus Protokoll ↗