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Elke-Annette Schmidt

Die Linke 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Ach, Entschuldigung, Frau Präsidentin! Es tut mir unendlich leid. (allgemeine Heiterkeit) Also ich danke all denen, die mit viel Einfühlungsvermögen auch versucht haben, auf der Sachebene dann hier weiter zu argumentieren, diesem Thema gerecht zu werden. Ich bin hier mit vielen Zetteln, weil ich doch so auf das eine oder andere hier auch noch mal eingehen und reagieren möchte. Ich bin nun keine Juristin, ich bin jemand, die sich über viele, viele Jahre über den Schutz oder für den Schutz für Opfer von Gewalt – und das sind eben nun mal hauptsächlich Frauen – eingesetzt hat, und deshalb ist mir das Thema auch so unglaublich wichtig, weil es einen Paradigmenwechsel gibt. Und das ist doch das, was so wichtig ist für die Opfer. Das hat gerade die Kollegin Julitz hier sehr deutlich gemacht, weil nämlich „Nur Ja heißt Ja“ ... (Zuruf von Petra Federau, AfD) Sie würde die Betroffenen entlasten. Sie müssen eben nicht nachweisen, ich habe mich gewehrt, weil sie eben gar nicht in der Lage sind in dem Moment, sich zu wehren. Das ist doch der Punkt! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja, das ist, (Zuruf aus dem Plenum: Einfach den Mund halten!) das ist doch genau der Punkt. Und viele – und das hat Frau Julitz auch gerade berichtet –, viele der Geschädigten bringen es gar nicht zur Anzeige, weil sie sich genau davor scheuen, nachzuweisen, wie habe ich mich denn hier, wie habe ich meinen Willen denn kundgetan. Und das ist eben in vielen Situationen nicht möglich. Ich kann Ihnen da mal auch noch mal ein paar Zahlen nachliefern. Ein aktueller BKA-Bericht geht genau davon aus, dass ein Großteil der Straftaten wie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung nicht angezeigt wird. Das Dunkelfeld wird auf 94 Prozent geschätzt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) weil es eben darum geht ... (Horst Förster, AfD: Es ändert sich aber nichts.) Nein, doch, das ändert sich, weil ... (Zuruf von Horst Förster, AfD) Nein, weil ja nur dann etwas zur Anzeige gebracht wird, wo die Frau eben nicht einverstanden war. Das hat doch gar nichts mit romantischen Beziehungen zu tun. Ich weiß gar nicht, wie Sie das in so einen Bezug hier bringen können. Und es geht hier auch gar nicht um irgendwelche Verträge, die hier abends im Bett oder am Morgen oder wann auch immer geschlossen werden sollen. Das ist doch gar nicht der Punkt. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es geht darum, dass es zu einem einverständlichen Sexualverkehr hier kommt. Und wenn er einvernehmlich ist, dann kommt er doch auch nicht zur Anzeige. (Horst Förster, AfD: Ja, es sind ja alle einverstanden.) Er kommt doch nur zur Anzeige, wenn es eben beim Opfer nicht als so empfunden wird. Und das ist doch der Punkt. Und wissen Sie, wenn 14 Länder in Europa sich diesem Strafrecht anschließen, dann kann es doch nicht so ganz falsch sein. Dann muss man doch mal überlegen, es gibt offensichtlich Möglichkeiten und auch Notwendigkeiten, diese Dinge zu verändern. Das ist ein Punkt. Worauf ich noch mal eingehen will, ist vielleicht noch mal die Geschichte, wie kam es denn dazu. Das haben wir in unserem Antrag auch noch mal sehr deutlich skizziert, aber das ist in der Diskussion total ..., nicht aufgenommen worden. Die 34. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder hat auf ihrer Hauptkonferenz im Juni 2024 den Tagesordnungspunkt „Nur Ja heißt Ja“ zur Selbstbestimmung, sexuellen Selbstbestimmung der Frau diskutiert und die Bundesregierung – die Bundesregierung! – aufgefordert, zügig auf eine Änderung des Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches hin zu einer konsensualen Lösung hinzuwirken. Also schon 2024 haben diese Frauenminister/-innen das besprochen. Und was ist bis jetzt passiert? Nicht viel. Diese Evaluation, die hier immer wieder angesprochen wird, die hat nicht stattgefunden. Und darum geht es, Frau Becker-Hornickel. Genau das ist der Punkt. Und darauf zielt unser Antrag ab, dass das endlich vorgelegt wird. Und sicher ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag da jetzt auch noch mal ein guter Punkt, denn jetzt muss das auf den Tisch und muss dort entsprechend diskutiert werden. Und was wir wollen, ist nichts anderes, als dass wir das einfordern. Und natürlich muss das alles noch rechtlich geprüft werden, Frau von Allwörden, das ist vollkommen klar. Wir sind ja heute hier nicht dabei, den Gesetzesvorschlag zu diskutieren. So weit sind wir ja noch lange nicht. Aber dass man sich dazu bekennt, zu diesem Grundsatz, dass es hier eine Wendung geben muss, das wäre gut, wenn dieses Signal von diesem Hause hier heute ausgeht. Und davon gehe ich auch sehr fest aus. Was jetzt den Änderungsantrag noch mal von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angeht, Sie wissen, wir wollen hier in unserem Land mehr Opferschutz. Das wollen wir alle. Und Sie wissen auch, wir sind bei der Umsetzung des Bundesgewalthilfegesetzes. Wir sind dabei, das heißt, die Landesregierung ist dabei, hier entsprechende Umsetzungsschritte jetzt festzuhalten. Es ist also im Fluss. Und wir sind dabei, auch die Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten, auch das wissen Sie, und darin fließen all die Dinge ein, die Sie hier angesprochen haben. Die Ministerin hat dazu ausgeführt. Insofern, ich kann die Ungeduld verstehen, ich habe das schon mal gesagt an dieser Stelle in Richtung Ihrer Fraktion, aber es wird in dieser Legislatur hier auch noch was diesbezüglich vorgelegt werden. Also mein Petitum noch einmal, bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir stimmen hier nicht über den Inhalt der Veränderung des Strafgesetzbuches ab, sondern wir wollen hier von unserem Land aus Unterstützung geben, dass die Evaluation endlich gemacht wird und dass es endlich darum geht, sich der Thematik zuzuwenden und dann einen vernünftigen Gesetzentwurf im Bund dann auch vorzulegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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