Elke-Annette Schmidt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute zu fortgeschrittener Stunde nicht über eine abstrakte juristische Feinheit, wir debattieren über die Frage, wie ernst wir es mit dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung nehmen und ob unser Recht den Lebensrealitäten der Betroffenen noch gerecht wird. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Vor zehn Jahren hat es mit der Reform des Sexualstrafrechtes einen wichtigen Schritt gegeben. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ war ein erster Meilenstein. Er hat klargestellt, wer sich erkennbar gegen eine sexuelle Handlung stellt, muss geschützt werden. Doch wir müssen heute ebenso klar feststellen, dieser Schritt war notwendig, aber er war nicht ausreichend, denn die Realität zeigt uns, dass es weiterhin Schutzlücken gibt. So gibt es viele Urteile, wo Täter vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochen wurden, weil die Frau wohl „Nein, ich will das nicht“ gesagt hat, aber sie keine Gegenwehr leistete. Worte allein würden nicht reichen, so die Urteilsbegründungen. Aber es gibt eben Situationen, in denen Betroffene keinen Widerstand leisten können, aus Angst, aus Schock, aus Überforderung. Die psychologische Forschung spricht hier von tonischer Immobilität, einer Schockstarre, in der der Körper nicht mehr reagiert, obwohl der Wille klar entgegensteht. Studien zufolge verfallen 70 Prozent der Betroffenen bei sexuellen Übergriffen in einen solchen Zustand. Tonische Immobilität ist eine biologische Reaktion auf eine Gefahrensituation. In diesen Momenten entscheidet das Gehirn, ob Selbstverteidigung gefährlicher ist oder das Unterdrücken von Abwehrhandlungen. Ein Erstarren kann dabei das Verletzungsrisiko senken und dem Gehirn als sinnvolle Überlebensstrategie erscheinen. Und hierbei ist wichtig, diese Entscheidung wird rein instinktiv und unabhängig vom Wissen der Betroffenen gefällt. Sie ist eine körperliche Reaktion auf den Übergriff und entzieht sich dem Willen der Betroffenen. (Petra Federau, AfD: Er fragt doch aber nicht vorher, ob sie das will. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und genau hier liegt das Problem unseres geltenden Rechts. Es verlangt in vielen Fällen einen erkennbar entgegenstehenden Willen. Es verlangt einen Widerstand. (Horst Förster, AfD: Das stimmt ja gar nicht.) Doch was ist mit denjenigen, die dazu nicht in der Lage sind? Ich habe es gerade ausgeführt, Herr Förster. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, Schweigen ist kein Ja und Passivität ist kein Einverständnis. Und genau deshalb brauchen wir einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Das Prinzip, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ stellt endlich die richtige Frage, nicht mehr: „Hat das Opfer Nein gesagt?“, sondern: „Hat die andere Person eindeutig zugestimmt?“. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dieser Perspektivwechsel ist kein radikaler Bruch, er ist eine konsequente Weiterentwicklung. Er verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, nämlich zur handelnden Person. Wer sexuelle Handlungen vornimmt, muss sich vergewissern, dass diese gewollt sind. Und, meine Damen und Herren, wir führen hier keine auf Theorien basierende Debatte. Fälle aus der Praxis zeigen immer wieder, dass offensichtlich nicht einvernehmliche Handlungen straflos bleiben, weil eben kein Nein, weil kein Widerstand nachweisbar ist. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist für die Betroffenen nicht nur eine juristische Niederlage, es ist ein gesellschaftliches Signal des Nichtgehört-Werdens. Ein zustimmungsbasiertes Sexualstrafrecht schafft hier Klarheit. Es sorgt dafür, dass alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen erfasst werden, unabhängig davon, ob ein ausdrücklicher Widerstand geleistet wurde oder nicht. Es beendet die widersprüchliche Systematik unseres derzeitigen Paragrafen 177 StGB, der zwischen verschiedenen Fallgruppen unterscheidet und dadurch Lücken entstehen lässt. Und es entspricht unseren internationalen Verpflichtungen. Die Istanbul-Konvention verlangt eindeutig, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dies klargestellt. Und Deutschland darf hier nicht hinterherhinken, denn 14 europäische Staaten haben diesen Schritt bereits vollzogen. Sie haben erkannt, ein modernes Sexualstrafrecht muss auf Zustimmung basieren. Es muss die Realität abbilden und nicht einem Ideal von klar artikuliertem Widerstand folgen. (Unruhe bei Petra Federau, AfD) Und Ende April hat nun auch das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit für eine einheitliche Definition des Straftatbestandes der Vergewaltigung mit dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ gestimmt. Es wird also allerhöchste Zeit, dass auch wir mit nationalem Recht hier folgen. Und auch der Bundestag hat, angestoßen durch einen Gesetzentwurf von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Thema bereits aufgegriffen und, soviel ich weiß, in die Ausschüsse verwiesen. Druck vonseiten der Länder kann hier sehr hilfreich sein. Den wollen wir mit unserem Antrag aufbauen. Und, sehr geehrte Kolleg/-innen, lassen Sie uns immer im Blick haben, all das dient einem klaren Ziel: dem wirksamen Schutz eines der höchsten Rechtsgüter unserer Verfassung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der Abschaffung der Romantik und Spontanität.) der sexuellen Selbstbestimmung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und der Liebe.) Und diese ist nicht verhandelbar. Sie ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sie ist Ausdruck der Würde des Menschen und sie verpflichtet den Gesetzgeber zu konsequentem Handeln. Und der Perspektivwechsel zu „Nur Ja heißt Ja“ ist kein Misstrauensvotum gegen zwischenmenschliche Beziehungen. Es ist ein Schutzversprechen an diejenigen, deren Grenzen missachtet wurden. Und es ist eine Kampfansage an diejenigen, die noch immer mit patriarchalen Verfügbarkeitsfantasien unterwegs sind. (Thore Stein, AfD: Meinen Sie damit die Zuwanderer, oder wen sprechen Sie an?) Und es geht nicht darum, Intimität zu reglementieren. Es geht darum, dass Sexualpartner/-innen ihr Wollen gemeinsam zum Ausdruck bringen und dafür die Spielregeln aushandeln, und damit um einen notwendigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Lassen Sie mich noch kurz einen Satz zur digitalen sexualisierten Gewalt sagen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Um Gottes willen!) Auch hier bestehen Regelungslücken, die nicht akzeptabel sind. Sexuelle Selbstbestimmung umfasst eben auch den digitalen Raum, ganz konkret die bildbasierte sexualisierte Gewalt und pornografische Deepfakes. Meine Zeit ist beendet. Hier wird mein Kollege noch etwas intensiver dazu ausführen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
