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Christian Pegel

07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzliche Grüße des Umweltkollegen! In der Tat, Dr. Till Backhaus befindet sich auf der Umweltministerkonferenz, lässt sich herzlich entschuldigen und wird sich dort im Übrigen heute oder morgen mit einem Teil des Themenfeldes, was Sie angesprochen haben, befassen dürfen, weil er das zur Umweltministerkonferenz, ich habe es heute früh schon angedeutet, sinnvollerweise mitgenommen hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag befasst sich aus Anlass der Strandung eines Buckelwals in der Kirchsee vor der Insel Poel mit Fragestellungen der Erhaltung und Stärkung der Ostsee als Lebensraum. Er ist zum einen ausgerichtet auf Feststellungen hinsichtlich des ökologischen Zustandes der Ostsee und der zugrunde liegenden Ursachen, zum anderen ist er auf Forderungen hinsichtlich verstärkter Schutzmaßnahmen zur Reduzierung verschiedener Gefährdungsursachen ausgerichtet. Seit seiner Erstsichtung am 3. März 2026 im Wismarer Hafen hielt sich ein im weiteren Fortgang dann zunehmend geschwächter Buckelwal in dem Küstengewässer der deutschen Ostsee auf. Dieser war zunächst in Schleswig-Holstein, bekanntermaßen vor Timmendorfer Strand, und später mehrfach bei uns im Bundesland im Bereich der Wismarer Bucht gestrandet. Die Sichtungen habe ich den Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei überlassen. Zuletzt lag der Buckelwal bekanntermaßen vier Wochen im Bereich der Kirchsee vor Poel fest. Am 28. April wurde der Wal dann von einer privaten Initiative aus dem Bereich der Kirchsee vor Poel geborgen und mit einem Schleppverband mittels einer Barge und eines Schleppers mit dem Ziel Nordsee abtransportiert. In der Einbringung eben waren da kritische Zwischentöne zu hören. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ich empfehle immer die Alternativabwägung, was eigentlich geschehen wäre, wenn das Tier im Kirchsee am Ende verendet wäre, mit welchen öffentlichen Diskussionen und im Übrigen auch Bildern wir dann umgegangen wären. Ich finde es, offen eingestanden, etwas kurz gesprungen, zu sagen, der eine Weg sei nicht der perfekte gewesen, so klang es an. Ich würde immer sehr bitten, den Alternativweg mitzudenken und im Übrigen auch die gleichermaßen dann entstehenden Nachrichten, entstehenden Bilder und entstehende weltweite Wirkung für Mecklenburg-Vorpommern mit zu berücksichtigen. Die Maßnahmen ab dem 28. April beziehungsweise die Maßnahmen der Bergung mittels der Barge sind dann durch die Kolleginnen und Kollegen des Umweltministeriums unseres Landes geduldet worden. Es waren keine landeseigenen Maßnahmen. Das Ereignis hat – das wissen Sie und das lässt sich auch an den hiesigen Äußerungen im Laufe des heutigen Tages feststellen –, hat eine erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt. Neben verschiedenen Aspekten des Themenfeldes des Tierschutzes wurden, ausgehend von dem konkreten Einzelfall, der vielfach als symptomatisch für sich verschlechternde Umweltbedingungen im Bereich der Meere wahrgenommen wird, auch weitergehende Fragestellungen der Nutzung und des Schutzes von Meeresökosystemen zum Bestandteil der öffentlichen Debatte. Wie Sie wissen, ist meinem Umweltkollegen Herrn Dr. Backhaus das Schicksal von Tieren, und hier war es dann speziell des Wales, eine Herzensangelegenheit. Der Kollege ist genau wie Sie der Meinung, dass so eine Situation, wie wir sie hier in den letzten Wochen erlebt haben, für die Zukunft möglichst vermieden werden sollte. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ja, in diesem Zusammenhang gilt es nicht nur, sich auf Basis der gesammelten Erfahrungen auf künftige Strandungsereignisse vorzubereiten, die hoffentlich nicht ganz so oft auftreten mögen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sondern es gilt auch, sich mit den möglichen Ursachen solcher Ereignisse sowie mit dem Zustand der Meeresökosysteme allgemein und der Ostsee im Speziellen zu befassen. Es lässt sich insoweit feststellen, dass die Ostsee ein relativ flaches Brackwassermeer ist, welches im weltweiten Vergleich besonders intensiv genutzt wird und sich in einem ungünstigen bis schlechten ökologischen Zustand befindet. Dies wird leider auch durch den aktuellen Flora-Fauna-Habitat-Bericht für die marinen und Küstenlebensraumtypen sowie für die marinen Arten bestätigt. Und ungünstige bis schlechte Erhaltungszustände weisen dann leider ebenfalls viele See- und Küstenvogelarten auf, in diesem Fall im Bericht nach der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgezeigt. Die Handlungsbedarfe sind insoweit bekannt, und es ist grundsätzlich auch nachvollziehbar, dass die Ereignisse der letzten Wochen entsprechende Diskussionsbedarfe erzeugen. Gleichwohl müssen zu veranlassende Maßnahmen gut begründet, ausgewogen und verhältnismäßig sein. Auch ist darauf hinzuwirken, dass verschiedene, innerhalb des vorliegenden Antrages angesprochene Themen im Rahmen bestehender Prozesse bereits umfassend berücksichtigt werden. Lassen Sie mich für meinen Umweltministerkollegen nur einige Punkte aus dem vorliegenden Antrag herausgreifen und darauf eingehen: Sie sprechen in der Ziffer 1 unter II Laich- und Rückzugsgebiete für Fischarten an. Die Hegeverpflichtung des Landes im Rahmen seines Fischereirechts umfasst bereits, Laich- und Rückzugsgebiete für Fischarten zu sichern. Dies wird im Rahmen der Küstenfischerverordnung auch fachrechtlich begleitet und umgesetzt. Der Landesraumentwicklungsplan, also das Raumordnungsrecht des Landes, das auch für die Ostsee gilt, hat sich 2016 ebenfalls erstmalig – im Übrigen erstmalig für ein deutsches Bundesland – für den Ostseeraum abgebildet. In Ziffer 2 a) unter II sprechen Sie dann die Verringerung von Nährstoffeinträgen an. Die Nähr- und Schadstoffgehalte im Grundwasser, in den Oberflächengewässern und in der Ostsee sind noch – das ist unstreitig – zu hoch. Dies wird unter anderem auch in der gerade erst im März 26 veröffentlichten Wasserstrategie für Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck gebracht. Diffuse Nährstofffrachten aus der Landwirtschaft tragen dazu bei und sind ein wesentlicher Grund für den schlechten ökologischen Zustand der Ostsee und ihrer Lebensräume. Der Eintrag von Nährstoffen in die Ostsee erfolgt aber vor allem über Flüsse. Diese durchfließen von der Quelle bis zur Mündung in der Regel mehrere Bundesländer und nicht selten auch mehrere Staaten. Im gesamten Verlauf der Fließgewässer können Nährstoffe eingetragen werden, sodass die Nährstofffrachten, welche über die Flusssysteme in die Ostsee gelangen, eben gerade nicht allein aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. Aus diesem Grunde wurde ein umfangreiches EU- sowie Bundesrecht geschaffen, um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Auf europäischer Ebene sind dies die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie, die wir natürlich als nationales Recht anwenden. In diesem Zusammenhang werden national auch Maßnahmen zur Begrenzung des Eintrags von Nährstoffen aus der Landwirtschaft umgesetzt. Eine Studie aus Schweden zeigt im Übrigen, dass in den zurückliegenden Jahren eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Nährstoffeinträge in die Ostsee erreicht werden konnte. Das Düngerecht wurde und wird auch aus diesem Grunde kontinuierlich evaluiert und angepasst. Der aktuelle Monitoringbericht zeigt einen Rückgang der gedüngten Stickstoffmengen und eine Steigerung der Düngeeffizienz sowie damit verbunden sinkende Nährstoffeinträge in Gewässer. Die Kolleginnen und Kollegen weisen zu Recht darauf hin, das ist eine gute Nachricht. Neben dem Maßnahmenpaket der Düngeverordnung sind weitere Bundes- und EU-rechtliche Vorgaben, zum Beispiel im Bereich der Konditionalitäten oder des Bodenschutzes bezüglich des Eintrags von Nährstoffen aus der Landwirtschaft zu beachten. In der Ziffer 2 b) unter II sprechen Sie die Reduktion von Vermüllung und Plastikeinträgen an. Das war insbesondere im Kontext des Fischereinetzes im Maul oder im Körper des Wales angesprochen worden. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits verstärkt und erfolgen über die Umsetzung des HELCOM-Ostseeaktionsplans, die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie über das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf verschiedenen staatlichen und nicht staatlichen Ebenen. Erste Erfolge dokumentieren 2020/2021 rund ein Drittel Müll weniger an den europäischen Stränden als in den Jahren 2015/16. An der deutschen Ostseeküste wurde der Müll um 45 Prozent reduziert. Müllfunde an den Stränden der deutschen Ostsee zwischen 2016 und 2021 weisen eine starke Abnahme auf. Mit weniger als 20 Müllteilen pro 100 Meter – ich weiß, optimal sind null, aber wir kommen von ganz anderen Standards –, mit weniger als 20 Müllteilen pro 100 Meter Strand wird der Schwellenwert an der Ostseeküste zum Teil bereits deutlich unterschritten. In der Ziffer 2 c) unter II geht es Ihnen um die Begrenzung von Unterwasserlärm. Entsprechende Maßnahmen wurden gleichermaßen bereits verstärkt und erfolgen über die Umsetzung des HELCOM-Ostseeaktionsplans sowie die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen der HELCOM-Expertengruppe für Unterwasserlärm und der BLANO Fach-AG Energie und Unterwasserlärm sowie am Runden Tisch „Unterwasserlärm und Schifffahrt“ mit der Thematik befasst und unterstützt die Umsetzung des Regionalen Aktionsplans gegen Unterwasserlärm der HELCOM. Das vom Land durchgeführte Monitoring von Unterwasserschall in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns fokussiert insbesondere auf die küstennahe Schifffahrt, hier vor allem auf die Freizeitschifffahrt. Die Daten und Erkenntnisse werden national und regional, beispielsweise wie HELCOM, geteilt. In der Ziffer 2 d) unter II stellen Sie auf die Förderung nachhaltiger Fischereimethoden ab. Nachhaltige Fischereimethoden werden im Rahmen des Fischereifonds als mögliche Investitions-, aber auch Innovationsvorhaben bereits unterstützt. Dazu gehören auch die in Ihrem Antrag angesprochenen Technologien und Methoden. Unter 3b in II wird bei Ihnen zu guter Letzt die Bergung von Geisternetzen adressiert. Basierend auf dem Pilotprojekt zur Umsetzung der Bergung von verlorenem Fischereigerät in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns in den Jahren 21 bis 23 durch den WWF Stralsund im Auftrag des Umweltministeriums sowie einem vergleichbaren aktuell in Schleswig-Holstein laufenden Projekt plant der Bund ein großes Projektvorhaben für einen ganzheitlichen Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischereifanggeräten. Ziel ist die systematische Vermeidung des weiteren Eintrags von verlorenen Fischfanggeräten in Nord- und Ostsee, deren Suche, Verifizierung und Bergung, insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten, sowie deren ordnungsgemäße Sammlung, Entsorgung und Verwertung. Die voraussichtliche Laufzeit ist fünf Jahre bei geschätzten Kosten von circa 9 Millionen Euro. Zu guter Letzt haben Sie unter der Ziffer 4 in II eine bessere Vorbereitung auf Strandungen angesprochen. Die Thematik wird durch unseren Kollegen Umweltminister in der Umweltministerkonferenz heute oder morgen eingebracht. Es bleibt somit nochmals festzuhalten, zu veranlassende Maßnahmen müssen gut begründet, ausgewogen und verhältnismäßig sein. Und im Rahmen bestehender Prozesse werden viele der von Ihnen angesprochenen Maßnahmen bereits umfassend berücksichtigt und umgesetzt. Die Kolleginnen und Kollegen des Umweltressorts haben im Ergebnis erhebliche Bedenken, die in der Drucksache dargestellten Feststellungen und Forderungen in dieser Tenorierung und in diesem bemühten Gesamtbild durch den Landtag feststellen zu lassen und die Landesregierung in dieser Weise zu Maßnahmen aufzufordern. Mein Umweltkollege gab mir daher die Anregung mit auf den Weg, Ihnen, meine Damen und Herren, werte Abgeordnete, zu empfehlen, dem Antrag nicht zu entsprechen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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