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Torsten Renz

CDU 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Überschrift können Sie es alle noch mal nachlesen: „Demografische Rendite konsequent nutzen“, ein Lösungsvorschlag, der seit Tagen von uns auf dem Tisch liegt, auch verschriftet. Die Ministerpräsidentin hat gestern einen 3-Punkte-Plan vorgestellt, dieser Punkt ist auch enthalten. Ich will da jetzt nicht streiten über die Urheberrechte. Fakt ist, unser Antrag liegt vor, wir sollten heute hier darüber debattieren. Und der zweite Teil in dieser Überschrift lautet dann: „Qualität in der frühkindlichen Bildung stärken“. Das bedeutet also auch übersetzt nichts anderes – und das steht nachher auch im Beschlusstext drin –, als dass wir den ersten Schritt im Bereich Hort beziehungsweise in der Krippe gemeinsam gehen wollen. Dieses Thema war gestern lang und breit ein politischer Schlagabtausch, so will ich das mal formulieren, der aus meiner Sicht aber dann trotzdem konstruktiv gelaufen ist. Und vielleicht erlaube ich mir dann auch an dieser Stelle die politische Feststellung, das Volksbegehren wirkt, insbesondere natürlich bei SPD und Linken. Sie sind jetzt aktiv geworden. Mit den Linken, das nehme ich zurück, das wird sich erst noch zeigen, (Zuruf von Grit Schmelzer, SPD) aber die SPD ist aktiv geworden, (Christine Klingohr, SPD: Seit Oktober.) und es scheint Bewegung in die Situation zu kommen. Und dann sind die Linken auch wieder im Boot, nämlich bei der Fragestunde hat dann Frau Oldenburg ja angekündigt beziehungsweise wiederholt das, was die Ministerpräsidentin gesagt hat, dass es in dieser Legislaturperiode eine Lösung noch geben wird. Das begrüßen wir außerordentlich. Nur der Weg, das Verfahren, das ist noch etwas schleierhaft, auch immer wieder dieses großzügige Angebot, alle, alle machen doch mit. Alle sind immer alle, außer die Fraktionen im Landtag, die der Opposition angehören. Ansonsten machen alle mit und alle werden eingeladen. Aber die, die den Gesetzgeber darstellen, dieses Parlament, die sind zu 99,9 Prozent immer außen vor. Und obwohl wir es mehrmals angeboten haben, insbesondere bei diesem Thema immer wieder, und ich bleibe dabei, auch bis zum Ende der Legislaturperiode, wir als Opposition – ich kann jetzt nur für die CDU sprechen – strecken die Hand aus. Und ist eine Lösung, die umsetzbar ist, und zwar auch gesetzlich, auf gesetzlichem Weg – das ist nämlich die Verbindlichkeit –, dann werden wir im Landtag darüber debattieren. Und das ist eben das, was noch unklar ist. Ich hatte mir heute Morgen mitgeschrieben, Frau Oldenburg hat auf die Frage der Kollegin Wegner gesagt, ja, der Landtag wird informiert. Also „informiert“! Sollte ich mich da verhört haben, können Sie das gerne klarzurren und sagen, es gibt einen Gesetzentwurf und wir werden den debattieren und dann beschließen, aber nur „informieren“, das ist weder mitnehmen noch mitbestimmen. Das ist uns zu wenig. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und trotzdem habe ich die Hoffnung, dass wir jetzt hier auf der Arbeitsebene im Landtag angekommen sind und auch die Koalitionäre, insbesondere auch die von der SPD, mit uns dann Lösungsvorschläge debattieren, die jetzt zumindest in den Raum gestellt worden sind, auch wenn sie noch nicht ausreichend untersetzt sind. Und trotzdem kann ich Ihnen nicht den Vorwurf ersparen, wenn ich eben sage oder feststelle, das Volksbegehren wirkt, dann hat das natürlich eine Ursache. Und das war ein bisschen gestern so ein Fingerzeig immer in Richtung Opposition, als wenn wir mehr oder weniger für diesen Zustand verantwortlich sind beziehungsweise dass das Thema vom Himmel gefallen ist. Und das ist beileibe nicht so, ich will das nicht alles wiederholen, erst vielleicht in der Diskussion, wenn es dann noch mal nottut, weil wir als Opposition, insbesondere kann ich mich auch an die FDP erinnern, dass wir eine gemeinsame Entschließung auf den Weg gebracht haben, hier zur Abstimmung im Parlament gestellt haben im Jahre 2024, dass die Landesregierung einen Stufenplan vorlegen soll. Sie selbst haben das einfach mal abgelehnt, obwohl in diesem Bereich ein Konsens mehr als möglich gewesen wäre, haben Ihren eigenen Entschließungsantrag beschlossen, der bis heute nicht umgesetzt ist, in dem Sie nämlich die Landesregierung aufgefordert hatten, zum 31.12.24 etwas vorzulegen. Das ist jetzt nicht passiert. Das Nächste, was mich zweifeln lässt, auch das will ich heute noch mal sagen, ist die Tatsache, dass Sie in Ihrem Koalitionsvertrag nur die Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation im Kindergarten von 1 : 14 definiert haben und sonst keine weiteren Maßnahmen. Insofern sind das, was Sie gestern getan haben, nur Ankündigungen und noch keine Taten. Und deswegen ist es richtig, dass wir heute hier darüber auch noch mal debattieren. Und in unserem Ansatz ist immer – und das will ich auch noch mal deutlich sagen, weil auch da versuchen Sie uns das eine oder andere Mal immer wieder den Schwarzen Peter über die kommunale Ebene dann zuzuschieben –, unser Ansatz ist immer diese Thematik, dass bei der Einführung der beitragsfreien Kita alle, alle immer wieder debattiert haben, insbesondere auch die Linken, dass die Beteiligungsquote des Landes, damals bei circa 54 Prozent, zu gering ist, dass da mindestens ein Aufwuchs von 2 Prozent erfolgen muss, um die kommunale Ebene zu entlasten. Und ich sage es auch noch mal ganz deutlich an dieser Stelle, die Entlastung der kommunalen Ebene ist nicht das KiföG, sondern eine aufgabengerechte Ausstattung über das Finanzausgleichsgesetz. Das sollten Sie in Ihrem Handeln dann auch nie vergessen. Und deswegen wollen wir ganz konkret hier heute im Aufforderungsteil diese demografische Rendite zur Anwendung bringen und wir wollen ganz konkret hier einen ersten Schritt gehen mit 1 : 5 im Krippenbereich und 1 : 20 im Hortbereich. Und wenn ich Frau Pfeifer so anschaue, dann sieht das schon mächtig nach Zustimmung aus, nachdem Sie ja der Fels in der Brandung waren beim letzten Mal. Gegen sämtliche Experten und gegen jeglichen Sachverstand haben Sie wie ein Fels in der Brandung gestanden und haben die 1 : 14 hier durchgekämpft, ich glaube mal, wider besseres Wissen, das ist manchmal so, aber jetzt haben Sie die Gelegenheit, das zu revidieren. Nachdem dieser Gesetzgeber, der Landtag, im Laufe der Jahre von 1 : 18 auf 1 : 14 sehr viele gute gemeinsame Schritte gegangen ist, können wir es einfach politisch nicht mehr hinnehmen, dass im Hort bei der heterogenen Situation, die wir dort auch vorfinden, immer noch 1 : 22 und im Krippenbereich 1 : 6 gilt. Deswegen, glaube ich, ist dieser erste Schritt wichtig und richtig, heute dieses Signal zu senden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass dieser Antrag, so, wie er formuliert ist, die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn Ihnen das zu wenig ist, dann bin ich gerne bereit, mich heute Nachmittag mit Ihnen gemeinsam hinzusetzen und für morgen früh einen Dringlichkeitsantrag zu schreiben, der genau diese Punkte gesetzlich fixiert. Das wäre, glaube ich, ein wichtiges Signal gegenüber der Volksinitiative, das Volksbegehren hier zu begleiten. Und vor allem würde es möglicherweise diese Rechtssicherheit schaffen, dass wir bis zum 20. September gemeinsam noch ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen können, was dann auch wirklich den Namen verträgt, und nicht – so, wie ich es gestern vermutet habe und auch mich bestärkt auch noch in der Medienberichterstattung –, dass insbesondere in den Reihen der SPD sehr viele überrascht waren über diese drei Vorschläge, die auf den Tisch gelegt worden sind. Und wenn ich dann diese drei Vorschläge betrachte, ich will sie gerne begleiten, aber wenn dann ein Vorschlag – demografische Rendite, habe ich gesagt, das ist auch unser Vorschlag, es ist mehr oder weniger dann ja schon abgearbeitet –, aber wenn dann der zweite Vorschlag sozusagen schon ist, dass hier eine Bedarfsplanung aufgestellt werden soll, um dann diesen Perspektivplan umzusetzen, also da habe ich dann echte Zweifel. Ich habe mir jetzt tatsächlich mal die Bedarfspläne mal so stichpunktartig rausgeschrieben von den einzelnen Landkreisen. Rostock hat einen Bedarfsplan, also der Landkreis, bis 2027, dann Nordwestmecklenburg bis 2025, Rügen bis 2030, Vorpommern-Greifswald bis 2027. Und wer sich ein bisschen auskennt in der kommunalen Materie, der weiß, dass so ein umfangreiches Papier, was teilweise 100 Seiten beträgt, nicht einfach mal auf Zuruf die letzten fünf Minuten hier vorm 20. September auf den Weg gebracht wird. Ich glaube, dieses Vorgehen ist mehr als infrage zu stellen. Nichtsdestotrotz arbeiten wir an einer gemeinsamen Lösung, und ich hoffe, dass in der Diskussion wir uns da schrittweise nach vorne bewegen, schrittweise ...

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