landtag-mv.de ↗

Torsten Koplin

Die Linke 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den letzten Worten von Herrn Waldmüller, da habe ich Applaus gegeben, weil ich das genauso sehe, das ist ein völlig untauglicher Antrag. Und ich habe Wirtschaftsminister Blank schon sehr bewundert, dass er mit der Sachlichkeit und mit der Expertise hier so in die Tiefe geht, um deutlich zu machen, was alles getan wird. Denn Ihnen geht es ja gar nicht darum, da eine Hilfe zu schaffen, sondern es ist irgendwie ganz deutlich erkennbar, dass Sie da in Ihrer Schreibstube gesessen haben und überlegt haben, was könnten wir machen, um die Masche, wir versprechen allen alles, auszudehnen auf die Wirtschaft. Zu dem Schluss komme ich oder zu der Auffassung komme ich deshalb, weil Sie jetzt in Ihrer Einbringungsrede ja was ganz anderes erzählt haben als das, was Sie in Ihrem Antrag hier zunächst vorgebracht haben. In dem Antrag ging es ja ursprünglich oder sollte es gehen um die Förderung für erlittene Nachteile. Geredet haben Sie über die ganzen Modalitäten und Schwierigkeiten, die es in der Tat gegeben hat zum Thema „Rückzahlung von Corona-Hilfen“. Dazu hat zum Teil der Minister ausgeführt und Sie haben sich dann aufgehängt an den Aussagen vom Bundeskanzler Scholz dazumal und aufgrund der ... (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzminister.) Damals noch als Finanzminister – Danke für die Klarstellung! –, in der Tat. Es ist dann mit auf Intervention des Bundesrechnungshofs noch mal klargestellt worden und letztendlich auch ein Rechtsrahmen geschaffen worden, wie mit diesen Soforthilfen, wenn sie gegebenenfalls überzahlt waren oder nicht gerechtfertigt waren, umzugehen ist. Dazu haben wir uns im vorvergangenen Jahr hier lang und breit unterhalten. Und es ist noch mal deutlich gemacht worden, dass es Kulanzregelungen geben soll. Ansonsten ist die Rechtslage ziemlich klar. Und diejenigen, die damit nicht einverstanden sind – solche Leute kenne ich auch –, die sagen, ja, wir leben in einem Rechtsstaat und dann versuche ich, über den Klageweg da mir Recht zu verschaffen. Das ist also völlig legitim. Das will ich dazusagen. Ansonsten, genauso wie Herr Waldmüller sehe ich in Ihrem Antrag, dass Sie uns in Mithaftung nehmen wollen für Ihre Sicht auf die Corona-Zeit. Wenn es um die Förderung von Unternehmen geht, die da Schäden erlitten haben, dann haben Sie aber im Feststellungsteil alles Mögliche, da haben Sie die Schulen untergebracht, da haben Sie Ihre ganze Ideologie im Zusammenhang mit Corona untergebracht, aber herzlich wenig zum Thema geschrieben. Zum Thema selber kommen Sie dann in Ihrem Forderungsteil und wollen da ein entsprechendes Förderprogramm für erlittene Schäden, wobei Sie nicht näher definieren, welche Schäden sind denn eigentlich gemeint. Sind es Schäden, die unmittelbar entstanden sind, weil Lieferketten gebrochen sind oder weil Maßnahmen dazu geführt haben, dass es zum Lockdown, zur Stilllegung des Unternehmens kam? Oder wie trennt man das von gegebenenfalls praktizierten Fehlentscheidungen oder Missmanagement? Sie versuchen da ein Füllhorn auszubreiten beziehungsweise den Menschen zu suggerieren, das könne man so ohne Weiteres in sechs Monaten, wie Sie schreiben, differenzieren. So einfach ist das aber tatsächlich nicht, und das wissen Sie ganz genau. Hinzu kommt, dass, was die erlittenen Schäden im Lockdown betrifft, Deutschland sogar europaweit eine Ausnahme erhalten hat. Im Wertumfang von 12 Milliarden Euro gab es dazu auf europäischer Ebene eine Beschlusslage, dass Deutschland ermächtigt ist, im Unterschied zu anderen europäischen Ländern Unternehmen zu helfen, die durch diese Lockdown-Entscheidungen Einbußen hinnehmen mussten. Das, was Sie hier begehren – Sie haben ja auch dann das Wort „Entschädigung“ eingeführt –, auch das ist ausgeurteilt. Und wären Sie, sage ich mal, sorgsam und pfleglich mit Ihrer eigenen Idee, mit Ihrem eigenen Antrag umgegangen, dann wären Sie darauf gestoßen, dass es bereits im Jahr 2023 – ich habe mir sogar die Nummer des Gerichtsurteils des Bundesgerichtshofs herausgesucht, Aktenzeichen III ZR 79/21 –, da ging es darum, dass eben auf Entschädigung geklagt wurde, und dieses allgemeinverbindliche Urteil hat die Klagen zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Lockdown rechtmäßig gewesen sei, weil die Maßnahme selbst zum Gemeinwohl beigetragen hat und dem Gemeinwohl entsprochen hat. Insofern ist eine Entschädigung, hätte eine Entschädigung, wie Sie sie anpeilen, gar keine Rechtsgrundlage, (Martin Schmidt, AfD: Deswegen ja ein neues Programm.) sondern ist entsprechend dem Urteil, das ich genannt habe, das Sie gerne nachlesen könnten, (Martin Schmidt, AfD: Weil das alte ja abgeschlossen ist.) wenn Sie Ihren eigenen Antrag noch mal nacharbeiten wollten, dann können Sie das sich anschauen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Der Antrag ist untauglich, wir werden ihn ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Torsten Koplin Protokoll ↗