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Christian Pegel

07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Kolleginnen und Kollegen haben zunächst mir extra mit auf den Weg gegeben, dass nun kein komplettes Verbrenner-Aus drinstünde, sondern weiterhin eine 90-Prozent-CO - 2 Ausstoß-Reduktion im Vergleich zu 2031 bei Neuwagen der jeweiligen Flotten 2035 vorliegen muss. Wir gehen davon aus, dass auch das weiterhin nur mit sehr, sehr intensiven Elektrifizierungen der Fahrzeugflotte möglich sein wird. Aber ja, 10 Prozent Emissionen scheinen abweichend künftig zugelassen zu sein, weil man offenbar die Verwendung von CO -armen in der Europäischen 2 Union hergestellten Stahl soll abbilden können, um die Reduktionsziele trotzdem zu erreichen und durch E-Kraftstoffe und Biokraftstoffe erreicht werden können. Das, was sie ins Gesetz aufnehmen, so verstehe ich den Hinweis der Kolleginnen und Kollegen, wird ergänzt durch einen entsprechenden Minderungspfad, der sich dann in einer entsprechenden Anlage findet, die fortzuschreiben ist. Sie sagen, natürlich stellen sie bei ihren Minderungszielen, die sie auch – so der Hinweis der Kollegen – für den Verkehrssektor in den Blick nehmen, stellen sie natürlich auf bundesrechtliche und europarechtliche Maßgaben ab, weil natürlich nur in dem Kontext, in dem ich Fahrzeuge überhaupt erlangen kann, hier auf Minderungsziele abgestellt werden kann. Kolleginnen und Kollegen sagen für mich nachvollziehbar, dass zunächst die Wirkungen abgewartet werden müssen. Und dann wird man regelmäßig ohnehin den Plan fortschreiben müssen, weil sie vermutlich über die Jahre immer wieder feststellen werden, dass entweder äußere Bedingungen oder erwartete Zielerreichungen nicht eintreten und man in dem Fall über die Fortschreibungen dann im Zweifel nachsteuern müsste, wenn sich durch äußere Bedingungen nicht die erwarteten Effekte ergeben.

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