Hannes Damm
Ja, ich bemühe mich, die Abwesenheit nicht zu kommentieren, aber es ist natürlich schade. Die Auswirkungen des EU-Verbrenner-Aus – das ist die nächste Frage – auf die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele, pardon. Im Klimaverträglichkeitsgesetz der Landesregierung, da wurde ja verankert, 2045 klimaneutral in MV zu werden. Die entsprechenden weiteren Gesetzesvorschriften, die da verankert worden sind, berücksichtigen nach eigener Aussage der Landesregierung die auf europäischer und Bundesebene bestehenden Regelungen ergänzend, wo nötig mit landesspezifischen Regeln nachgebessert. Die Beratung zur Gesetzesanhörung hat ergeben, dass im Landesgesetz auf die Vorgaben im Verkehrssektor weitestgehend verzichtet worden ist, also die landeseigenen, da man sich auf das EU-Verbrenner-Aus 2035 gestützt hat, um die nötigen Emissionsreduktionen in MV auch zu erreichen. Mit dem Beschluss der EU-Kommission aus Dezember 2025 wurde das Verbrenner-Aus nun jedoch nach einer Intervention der CDU-SPD-Regierung im Bund gekippt. Meine Frage dann lautet an die Landesregierung folglich: Wie werden die Klimaziele MVs im Verkehrssektor unter dieser neuen Lage nun rechtlich abgesichert beziehungsweise ist eine Aufnahme zusätzlicher Regeln in das Landesgesetz nun geplant und, wenn nein, warum nicht?
