Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich werde mein Bestes bemühen. Der Vermerk, der mir an die Hand gegeben ist, lässt zumindest bei einem Nutzungscode, den Sie angesprochen hatten, 492, mir als Allererstes den Hinweis an die Hand geben, dass der sich ausschließlich auf Dauergrünland bezieht. Der Nutzungscode 492 sei aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen für Paludikultur nicht geeignet, weil er Dauergrünland und da etablierte lokale Praktiken wie Heidegrün oder Ähnliches protegieren würde, aber aus deren Sicht eher nicht zum Thema „Nass“, sage ich mal ein bisschen salopp, passen würde. Bei den anderen Nutzungscodes geben mir die Kollegen an die Hand, dass Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von verschiedenen Stützungsregelungen, beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik, in der Tat beihilfefähige Flächen unter diesen Nutzungscodes ermöglichen, aber es gibt dafür sehr strenge Bedingungen. Offenbar können Sie landwirtschaftliche Nutzflächen nur dann mit diesen Beihilfecodes abrechnungsfähig machen in der 1. Säule, wenn sie nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden und dann als beihilfefähige Hektarfläche für die Einkommensgrundstützung herangezogen werden können, aber ausdrücklich nicht mehr nutzen. Und offenbar gehen die Kolleginnen und Kollegen davon aus, dass es einen Spagat gibt zwischen Paludikultur, die ja eine Nutzung wäre, unter Maßgabe dieser 1. Säule, dass nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden darf. Ich kann Ihnen nur wiedergeben, was die Kollegen mir mit auf den Weg gegeben haben. Und die zweite Voraussetzung ist, bis 2008 wiederum, das ist offenbar das Jahr, das maßgeblich ist, muss noch landwirtschaftlich genutzt worden sein, scheint also etwas zu sein, was mehrere siebende Elemente als Tatbestandsvoraussetzung hat. Das heißt, ich muss 2008 tatsächlich noch aktiv genutzt haben und im Rahmen der Agrarförderung für Direktzahlungen eine Fläche angemeldet und festgestellt haben. Wenn das bis 2008 der Fall war, nur dann kann ich bei Nichtmehrnutzung aktuell offenbar über die Codes 584, 585, 886, 587 entsprechende Nutzungen vornehmen. Im Antragsjahr 2025, das ist offenbar das Letzte, was die Kollegen hier in Bezug nehmen können, sind nur die Nutzungscodes 584 und 585 überhaupt beantragt worden mit knapp 430 Hektar, um daraus Einkommensgrundstützungen zu gewähren. Es scheint also relativ wenig Flächen zu geben, die darunter fallen. Und deshalb, weil das bei Paludikulturen den Kolleginnen und Kollegen durchaus am Herzen liegt, haben sie offenbar aus der 2. Säule, aus der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die moorschonende Stauhaltung sowie für den Anbau von Paludikulturen 2023 ein eigenes Programm aufgelegt, für das damals offenbar aber keine Anträge gestellt worden sind oder nur wenige, die aber alle die Voraussetzungen nicht erfüllt haben. – Herzlichen Dank!
