Hannes Damm
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, im Rahmen der Exkursion des Agrarausschusses letzte Woche haben wir erfahren, dass Bundesländer wie Brandenburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein die Nutzungscodes 585, 586, 587, Anwendung Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie und im Paludiverfahren, und 492 – sind auch alle in der Fragestellung im Thema gewesen – bereits erfolgreich 2025 im Agrarantrag implementiert haben und diese seit Jahren auch erfolgreich abgerufen werden, fehlen aber im Onlineportal Mecklenburg-Vorpommern für 2026 weiterhin. Dadurch wird die Förderung von Paludikulturen über die 1. Säule der GAP in MV über diese Nutzungscodes unmöglich. Die alternative Praxis in MV, derzeit zum Teil notgedrungen, die da zur Anwendung kommt, ist hoch riskant. Eine Beantragung des klassischen Dauergrünlands bietet keine Rechtssicherheit, da Paludikulturen wie Schilf oder Rohrkolben definitorisch nicht unter den Grünlandbegriff fallen. Bei Vor-Ort-Kontrollen drohen den Landwirten dann aufgrund dieser botanischen Abweichung erhebliche Rechts- und Finanzrisiken durch Rückforderung der Förderung. Dass andere Bundesländer diese Nutzungscodes unter identischen EU-Rahmenrichtlinien anbieten, beweist, dass eine Umsetzung beihilferechtlich möglich ist. Durch das Fehlen dieser Möglichkeiten verzichtet MV aktiv auf EU-Mittel für den Klimaschutz und Wertschöpfung im Moor, benachteiligt also aus meiner Sicht unsere Landwirtschaft, die derlei Chancen ungenutzt lassen muss, im Bundesvergleich. Und ich frage Sie in Vertretung für den Minister – entschuldigen Sie, dass es ein spezifisches Fachthema ist –: Warum werden die genannten Nutzungscodes in MV bisher nicht angeboten, und wird die Regierung das Antragsportal kurzfristig so ergänzen, dass eine rechtssichere Förderung von Paludikulturen über die 1. Säule ermöglicht wird, um den Zuschuss von EU-Geldern wie in anderen Bundesländern auch für unsere Landwirtschaft in der 1. Säule zu ermöglichen?
