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Christian Pegel

07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich verstehe die Hinweise der Kolleginnen und Kollegen, die sich auf über acht Seiten ziehen, erstens dahin gehend, dass sie wissen, dass sie immer mal den Eindruck erwecken, sie würden das nicht ernst nehmen. Das weise ich ganz ausdrücklich zurück und sage, wir gehen mit relativ umfänglichen Messungen immer wieder in die Situation hinein. Zweitens, dass sie auch an verschiedensten Punkten – die Beschwerden oder die Beschwernisse, die geäußert werden, ziehen sich ja weit um den Hafen herum –, sie versuchen also an verschiedensten Stellen und Ecken auch in ständigen Prozessen nachzuvollziehen mit Messungen, ob entsprechende Lärmüberschreitungen dauerhaft vorliegen. Ich habe die Hinweise so verstanden, dass ihnen standardisierte Messstellen nicht zur Verfügung stehen, sondern die sind mit Bescheid in diesem Fall dem LNG-Terminal aufgegeben, ob auch dem Hafen, losgelöst vom LNG-Terminal, kann ich dem Vermerk nicht entnehmen. Mein Eindruck wäre nicht, dass dort ständige Messstellen geplant sind, weil offenbar für gewisse Gerichtsverwertbarkeit wiederum sie Begleitungen durch Personal brauchen und gewisse Umfeldbestimmungen, die diejenigen, die messen, auch dokumentieren müssen. Um ein Beispiel, was mir an die Hand gegeben ist, mit auf den Weg zu geben, scheint bei besonders starken Frosttemperaturen – kein Phänomen auf Rügen, sondern grundsätzlich bei Messungen – durch das Zufrieren sowohl des Wassers als auch der Oberflächen die Absorptionsfähigkeit abzunehmen. Zu gut Deutsch, der Schall dringt viel klarer zu Ihnen oder zu mir, weil eben nichts mehr unterwegs gedämmt wird, sodass winterliche Temperaturen, besonders starker Frost, wie wir ihn dieses Jahr im Februar gehabt haben, entsprechende Erhöhungen vornimmt. Das heißt, Sie brauchen immer jemanden, der offenbar bei der Messung auch im Zweifel dokumentiert, wenn Sie es hinterher gerichtsverwertbar haben wollen, um damit im Zweifel vorgehen zu können, um da jemanden zu haben, der genau dann die konkreten Messumstände im Zweifel dokumentiert und auch bezeugen kann. Ich entnehme dem Vermerk also keine Dauermessstelle, sondern weiterhin das sehr engagierte Vorgehen im Einzelfall, aber strukturiert im Einzelfall, um im Zweifel Überschreitungen der Messwerte nachgehen zu können. Kollegen haben mir extra an die Hand gegeben, dass der ursprüngliche Ausgangsbescheid deutlich höhere zulässige Werte vorsah. Es muss aus dem März dieses Jahres also einen Genehmigungsbescheid geben vom 9. April, der noch einmal wieder abgemilderte Werte vorsieht, und zwar abgemildert aus Sicht der Emissionsbetroffenen. Also es sind strengere Werte künftig einzuhalten, als sie es in der Vergangenheit waren. Auch daraus resultiert offenbar, dass der Inhaber des LNG-Terminals mit entsprechenden Lärmemissionsminderungsmaßnahmen nach Überzeugung der Behörden heute geringere Emissionswerte muss einhalten können. Ich hoffe, das hilft noch mal in der Gesamtsicht, das, was ich mitbekommen habe. – Herzlichen Dank!

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