Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgestern haben wir in der Ersten Lesung die fünfte Novelle unseres Kindertagesförderungsgesetzes hier im Plenum eingebracht, und der Kern des Gesetzes ist die Umsetzung des Ganztagsrechtsanspruches für Kinder im Grundschulalter. Deswegen verzichte ich noch mal auf eine ausführliche Wiederholung des Gesagten. Aber gern möchte ich näher auf die Zusammenarbeit des Hortes und der Schule einerseits und mit den außerschulischen Kooperationspartnern andererseits eingehen, so, wie sich ja oder womit sich auch der Antrag beschäftigt. Um den neuen Übergang zwischen Kita und Schule, und hier besonders zum Hort, nahtlos zu gewährleisten, braucht es auch aus der Sicht der Expertinnen und Experten des Runden Tisches „Ganztag“ unterstützende pädagogische Begleitung, um eine Brücke für die Mädchen und Jungen zwischen den genannten Bildungseinrichtungen zu schlagen, um eben Brüche in der Bildungsbiografie zu vermeiden. Deshalb stellen wir genau für diesen Zweck den Trägern der Horte Zeitkontingente in Form zusätzlicher mittelbarer pädagogischer Arbeit zur Verfügung. Mit insgesamt 28 Millionen Euro können die Hortträger Erzieherinnen und Erzieher einstellen oder den Stundenumfang beim vorhandenen Personal aufstocken, damit der Ganztag gut koordiniert wird. (Andreas Butzki, SPD: Sehr gut!) Sie tragen dazu bei, die Kontinuität in der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder sicherzustellen, indem sie neben ihrer pädagogischen Arbeit auch als Schnittstelle zwischen der Schule, dem Hort, den Partnern so- wie den Eltern wirken. Zudem stellen sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der daraus resultierenden Verpflichtungen zwischen den Horten und den jeweils kooperierenden Schulen sowie den außerschulischen Partnern durch einen fortwährenden Austausch sicher, also das, was der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert. Die Aufgabe der Koordinatorinnen und Koordinatoren ist es ebenfalls, die standortspezifische Erarbeitung und Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zu begleiten, die im Rahmen auch wieder des Runden Tisches „Ganztag“ erarbeitet worden ist. Und in dieser Mustervereinbarung, die gemeinsam erarbeitet wurde, sind zahlreiche Inhalte der Kooperation geregelt, deren Grundlage alle relevanten Gesetze und Verordnungen sind. Das fordert ja der Antrag ein. Gibt es aber schon, so zum Beispiel, ich zitiere aus der Mustervereinbarung, die „UN-Kinderrechtskonvention“, das „Grundgesetz“, das „BGB“, „Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch“, das „Ganztagsförderungsgesetz“, das „Schulgesetz“, das „Kindertagesförderungsgesetz“, die „Frühkindliche Bildungsverordnung“ sowie die „Bildungskonzeption der 0- bis 10-jährigen Kinder“. Und darüber hinaus sind die Aufgaben des Hortes und der Schulen hier klar geregelt, so beispielsweise auch die Forderung der Bündnisgrünen auf die Erledigung der Hausaufgaben, die im Übrigen nicht nur hier geregelt ist, sondern auch im KiföG, auch im Schulgesetz und auch in der Bildungskonzeption – drei Mal! Die Musterkooperationsvereinbarung nimmt explizit in Punkt 6 auf die Inhalte und Formen der Zusammenarbeit Bezug. Hier heißt es, ich zitiere: „gemeinsame Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, monatliche Beratung auf Ebene der Leitung und der Teams …, rhythmisierte Bildungsgipfel unter Beteiligung der Akteure einer Bildungsgemeinschaft, multifunktionale Raumnutzung/Außengeländenutzung“, Klärung der „Zuständigkeiten in Bezug auf Angebote“, „gemeinsame Abstimmung zu Angeboten der Einrichtungen und der externen“ Partner, „Hausaufgabenkonzept“, „Regelungen zu Wegen“ und so weiter und so fort. Ende des Zitats. Diese Mustervereinbarung ist eben nicht in Stein gemeißelt und kann somit jederzeit durch weitere Inhalte ergänzt werden.
