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Hannes Damm

fraktionslos 20.03.2026 Sitzungen 8/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau von ihrem Ex-Partner oder Partner getötet. Die Zahl ist erschütternd und sie macht deutlich, Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelfall, sie ist eindeutig ein strukturelles Problem. In der öffentlichen Debatte wird dafür zunehmend der Begriff „Femizid“ verwendet. Gemeint ist damit die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, häufig im Kontext von Gewalt in Partnerschaften und Beziehungen, aber auch Besitzdenken, Kontrolle oder Frauenhass, das haben wir schon gehört. Deswegen gibt es eigentlich einen treffenderen Begriff, den „Feminizid“. Dieser wird vor allem im lateinamerikanischen Raum mehr genutzt. Er betont, dass solche Taten nicht nur individuelle Verbrechen sind, sondern Ausdruck eben struktureller Gewalt. Feminizide sind keine einzelnen Straftaten, sondern auch Folge staatlichen Versagens. Wenn Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht rechtzeitig erkannt wird, verhindert oder vor allem ausreichend ernst genommen wird, ergibt sich aus meiner Sicht eine besondere staatliche Verantwortung. Die traurige und erschütternde Wahrheit lässt sich ja auch in Zahlen darstellen. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland über 300 Frauen und Mädchen durch Gewalttaten getötet, wie gesagt viele davon durch Partner, Expartner oder Angehörige. Gleichzeitig werden jedes Jahr Hunderttausende Frauen Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt, noch mal in Abgrenzung zu der, ich sage mal, Tötung als das Ende. Der Begriff „Feminizid“ ist im deutschen Strafrecht aber bislang kein eigenständiger Straftatbestand und kein klar definierter juristischer Begriff. In der Praxis werden Feminizide häufig über bestehende Mordmerkmale verhandelt, etwa die niedrigen Beweggründe. Frauenfeindliche Tatmotive sind daher nicht immer eindeutig sichtbar oder juristisch sauber benannt. Genau hier setzt der vorliegende Antrag an. Ja, er wird nicht verhindern können, dass Frauen Opfer von Gewalt werden, er wird die Zahl der Taten auch nicht – unmittelbar jedenfalls – reduzieren können, aber er kann dazu beitragen, genau diese juristische Klarheit zu schaffen, denn die muss ja diskutiert werden, es ist ja jetzt kein Fingerstreich, sondern wir stoßen damit etwas an. Und er kann dazu eben beitragen, geschlechterspezifische Taten im Strafrecht sichtbarer und rechtlich eindeutiger zu bewerten. Er kann auch dazu beitragen, Klarheit für die Hinterbliebenen und Frauen insgesamt zu schaffen. Und ich finde, allein das sollte es uns wert sein. Wenn Gewalt gegen Frauen strukturelle Ursachen hat, dann muss sich das auch in der rechtlichen Bewertung widerspiegeln. Zusätzlich braucht es selbstverständlich bessere Prävention, ausreichend finanzierte Frauenhäuser, funktionierende Hilfestrukturen und eine konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie der Istanbul-Konvention. Kurz gesagt, strukturelle Gewalt braucht strukturelle Lösungen. Der Antrag ist sicherlich nicht das Ende, aber ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit, mehr Sensibilität, mehr Konsequenz im Umgang mit geschlechterspezifischer Gewalt. Und allein deswegen stimme ich ihm zu, auch wenn ich einige der angesprochenen Bedenken teile. Wie gesagt, diese Debatte müssen wir aber zum Glück nicht hier führen, das dürfen dann die Jurist/-innen machen, von denen Sie nicht wollten, dass sie eingestellt werden, Herr Wulff, aber an der Stelle sind sie wahrscheinlich dann doch gut aufgehoben. (David Wulff, FDP: Doch, das können die machen.) Das können die dann machen, ja. (Zuruf von David Wulff, FDP) Vielen Dank! (Beifall Elke-Annette Schmidt, Die Linke)

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