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Christian Pegel

20.03.2026 Sitzungen 8/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte erneut um Nachsicht bitten, dass ich hier nicht als Innenminister, sondern nur i. V. als Umweltminister ans Pult trete und mein Umweltministerkollege Herr Dr. Backhaus diese Rede nicht selber halten kann. Sie wissen – ich habe es gestern schon dargelegt –, er befindet sich drei Tage lang auf der Agrarministerkonferenz, lässt Sie herzlich grüßen, und ich übernehme gern. Sie wissen aus den Befragungen und Beiträgen des Kollegen Backhaus aus den vergangenen Monaten aber auch, dass sowohl er als auch die Landesregierung als Ganze generell sehr besorgt sind und sich ein baldiges Verlassen der „Eventin“ von der Reede vor Sassnitz wünschen. Allerdings – und auch das ist eben dargetan worden – handelt es sich bei der Festsetzung der „Eventin“ durch die Zollbehörden des Bundes um einen juristischen Präzedenzfall. Dies führt zu einem erheblichen zeitlichen und juristischen Aufwand und die Landesregierung ihrerseits ist überall in keinem dieser Verfahren selbst Beteiligte, hat also keine Möglichkeiten, direkt und unmittelbar einzugreifen. Es geht in den umfänglichen Streitigkeiten in diesem Sachverhalt um die grundsätzliche Frage, ob die Einziehung des Schiffes durch die deutschen Behörden rechtmäßig ist. Hier bedarf es aus Sicht der Bundesregierung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Hauptsacheverfahren – bisher haben wir das im einstweiligen Verfahren –, bevor von dort weitere Maßnahmen als möglich angesehen werden. Bereits seit der Havarie der „Eventin“, das war am 10./11. Januar 2025, hat sich der Umweltkollege Herr Dr. Backhaus im Übrigen ebenso wie weitere Mitglieder der Landesregierung mehrfach an die Bundesregierung und weitere Bundesbehörden gewandt und gefordert, dass der Tanker unsere Gewässer verlassen muss beziehungsweise die Bundesbehörden dafür Sorge tragen mögen, dass er die Gewässer verlässt. Auch die Ministerpräsidentin hat sich im September vergangenen Jahres zusammen mit Herrn Landrat Kerth, dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, also dem dort auch mit betroffenen Landrat, an den Bundeskanzler gewandt. Mehrfach hatte zudem der Umweltministerkollege Backhaus Kontakt mit dem bei der Bundesregierung zuständigen Bundesministerium der Finanzen zu den Umständen dieses Sachverhaltes. Im Zuge dieses Austausches des Kollegen Herrn Dr. Backhaus mit dem Bundesfinanzministerium wurde ihm hierzu bereits im September 2025 mitgeteilt, dass verschiedenste Alternativen geprüft würden. Im Ergebnis der Prüfung ist dann aber durch den Bund letztlich mitgeteilt und wohl festgestellt worden, dass er in Deutschland keinen geeigneten Hafen für eine Verlegung der „Eventin“ sieht und die derzeitige Position auf der Gefahrgutreede vor Rügen als Vorzugsvariante angesehen werde. Das Bundesfinanzministerium geht aktuell von den üblichen Witterungsbedingungen für den Sommer aus und argumentiert deshalb, dass das Schiff keiner erhöhten Sturmgefahr ausgesetzt sein werde. Das Bundesfinanzministerium steht im ständigen Kontakt mit den weiteren zuständigen Behörden und hat im Hinblick auf potenzielle Wetterereignisse Vorsorge getroffen, insbesondere der von Ihnen besorgte Fall, dass in einer stürmischeren Situation das Schiff sich losreißen könne. Die „Eventin“ befindet sich nach Angaben des nunmehr im zollrechtlichen Verfahren zuständigen Bundesfinanzministeriums als Schiff mit seinen technischen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die zuständige Klassifikationsgesellschaft – das ist so etwas Ähnliches wie der TÜV oder die Dekra für Schiffe – hat die Beseitigung der für den ursprünglichen Ausfall ursächlichen Mängel überprüft und die vollständige Mängelbeseitigung bescheinigt, was außerdem zusätzlich durch den bisherigen Flaggenstaat bestätigt worden ist. Es bestehen seitens der Bundesregierung nach deren Auskunft keine Zweifel, dass das Schiff den international verbindlichen Mindeststandards entspricht und deshalb sicher am Seeverkehr teilnehmen könne. Die „Eventin“ liegt nach Informationen der Bundesbehörden im Windschatten der Insel Rügen. Nach Aussage der Bundeswasserstraßenverwaltung werde deshalb davon ausgegangen, dass das die Lage sei, bei den vorwiegend Nordwestwetterlagen, dass es deshalb eine im Windschatten sichere Reede darstelle. Ähnlich sichere Orte könnten innerhalb Deutschlands, so die Bundesbehörden, und aufgrund des Tiefgangs des Schiffes ohne Verlassen des Staatsterritoriums der Bundesrepublik Deutschland nicht erreicht werden. Beim Verlassen des deutschen Staatsgebietes in die Ausschließliche Wirtschaftszone oder in internationale Gewässer würden Deutschland nach Informationen der Bundesbehörden keine seerechtskonformen Handlungsoptionen mehr zur Verfügung stehen. Zuletzt teilte das Bundesfinanzministerium im Dezember letzten Jahres mit, dass weitere Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen ergriffen wurden. Das nimmt vor allen Dingen Bezug auf die Besorgnis, die wir ausdrücklich adressiert hatten, dass bei Herbst- oder Winterstürmen ein Losreißen nicht ausgeschlossen werden kann. Deshalb wurde zusätzlich ein Schlepper durch das Bundesfinanzministerium beauftragt, der jetzt 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag ausschließlich für einen möglichen Einsatz an der „Eventin“ bereitgehalten wird, mit der Idee, wenn sie sich losrisse oder größerer Sturm erfolgte, dass ein Schlepper das Schiff an die Kandare nähme und dadurch in der Spur oder in der Position hält. Auch seien aktuelle Untersuchung der Schiffshülle mittels Taucher veranlasst worden. Diese hätten keine Auffälligkeiten wie Korrosion oder andere Schäden feststellen können. Das Schiff stehe zudem in ständigem Kontakt mit dem Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven. Das Bundesfinanz- und das Bundesverkehrsministerium sowie das Havariekommando gehen deshalb davon aus, dass vom Schiff keine besonderen Gefahren über das Maß des normalen Schiffsverkehrs vor Rügen für die Meeresumwelt ausgehen würden. Der normale Schiffsverkehr, um es einzuordnen, vor Rügen umfasst circa zehn vorbeifahrende Öltanker pro Tag nördlich von Kap Arkona. Auch wenn die Einschätzungen der Bundesbehörden sehr klare Aussagen treffen, dass Risiken auf ein Minimum reduziert seien, bleibt es aus Sicht der Landesregierung aber dabei, dass wir eine schnellstmögliche Verlegung, eine unverzügliche Verlegung des Schiffes von der Bundesregierung weiterhin erwarten. Tourismus, Wasser- und Naturschutz auf und um Rügen benötigen möglichst ein Nullrisiko, und das ist am verlässlichsten zu erreichen, wenn das Schiff eben nicht mehr auf Reede dort liegen wird. Das Land ist hier aber lediglich Gesprächspartner gegenüber den Bundesbehörden, ohne in diesem speziellen Sachverhalt eigene Entscheidungs- oder gar Vollzugskompetenzen innezuhaben. Ihr Antrag müsste daher, wenn, im Plenum des Bundestages gestellt werden. Hier im Landtag gibt es dazu keine landesseitigen Entscheidungs- und Umsetzungskompetenzen über das bisherige Bemühen hinaus. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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