Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Da jetzt eine Debatte entbrannt ist über unsere Geschäftsordnung und unsere Verfassung, möchte ich gerne für Klarheit sorgen. Schauen Sie bitte alle in Artikel 38 Absatz 3 unserer Landesverfassung! Dort ist geregelt, dass den Mitgliedern der Landesregierung, und dazu gehört zweifelsohne auch die Ministerpräsidentin, das Recht gewährt wird, auf ihren Wunsch zu reden. Es ist dort keine zeitliche Begrenzung vorgenommen, und unsere Geschäftsordnung, (Marc Reinhardt, CDU: Da steht aber auch drin, dass sie ihre Redezeit anmelden sollen.) unsere Geschäftsordnung … Herr Reinhardt, Herr Reinhardt, Sie haben nicht zu kommentieren, was ich hier ausführe, insbesondere wenn ich rechtliche Ausführungen mache zu unserer Landesverfassung. Ich habe nichts anderes gesagt als das, was in der Verfassung steht. Und ich glaube, da könnten Sie nicht widersprechen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wenn Sie jetzt weiter damit unzufrieden sind, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Marc Reinhardt, CDU: Das können Sie gerne tun.) Ich beziehe mich auf Artikel 38 Absatz 3 unserer Landesverfassung, empfehle jedem, das nachzulesen. Dann können Sie weiterlesen, was auch entsprechend in unserer Geschäftsordnung steht. Und wenn man das alles subsumiert, und das werden wir auch gleich im Ältestenrat einmal noch mal erörtern, bedeutet das, dass die Ministerpräsidentin das Recht hat, hier zu jeder Zeit zu reden, und sie zeitlich auch nicht begrenzt ist. Insofern rufe ich jetzt noch einmal auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
