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Bettina Martin

19.03.2026 Sitzungen 8/128

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das BAföG ist seit vielen Jahrzehnten das zentrale Instrument der staatlichen Studienfinanzierung. Es gewährleistet Chancengleichheit und Bildungsaufstieg unabhängig von der sozialen Herkunft. Und wie wichtig das ist, weiß ich aus meiner eigenen Biografie heraus. Mein Leben wäre wahrscheinlich ganz anders abgelaufen, hätte es BAföG nicht gegeben, und als Erste in der Familie, die überhaupt studiert, war ich damals auf das BAföG angewiesen. Und deshalb weiß ich eben auch, dass die Hürden für den BAföG-Antrag für die Studierenden so niedrig wie möglich sein müssen. Und in Zeiten der Digitalisierung heißt das natürlich, dass die Beantragung durch die Studierenden digital funktioniert. Das, meine Damen und Herren, ist in MV sowie auch in der gesamten Bundesrepublik der Fall. Unsere beiden Studierendenwerke arbeiten mit dem System BAföG 21, einer öffentlichen Lösung des Landes Sachsen. Der nächste Schritt ist nun die Volldigitalisierung, das heißt die volle Digitalisierung auch der Veraktung der Anträge durch die E-Akte. Damit soll der Verwaltungsaufwand auch nach der digitalen Beantragung durch die Studierenden reduziert werden. Es geht also um die komplette Digitalisierung der BAföG-Bearbeitung in den Studierendenwerken. Eine Papierakte nach der digitalen Beantragung ist nicht mehr zeitgemäß, das wissen wir alle, da sind wir uns auch alle einig. Und deshalb sind wir nicht untätig, sondern schon längst auf dem Weg, hier eine Entwicklung auch herbeizuführen, und zwar im Länderverbund, gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Und das Bildungsministerium, das für die Fachaufsicht im Bereich BAföG die Zuständigkeit hat, arbeitet da auch ganz eng mit den Verbundländern zusammen, und wir stehen dazu auch im engen Kontakt mit den Studierendenwerken. Es geht also darum, eine nachhaltig wirkende Lösung für die E-Akte zu entwickeln. Und eine solche Lösung ist hochkomplex und braucht Zeit für die Entwicklung, damit sie auch wirkt und die gewünschten Effekte hat. Und natürlich ist ein solcher komplexer Prozess auch mit finanziellem Aufwand verbunden. Was die AfD hier in diesem Antrag nun fordert, ist zumindest auf dem Papier, in der Rede war das ein bisschen anders, eine Insellösung. Man soll jetzt einfach mal schnell allein als Bundesland den Auftrag vergeben und eine eigene Softwarelösung entwickeln lassen. Das ist völlig unrealistisch, für ein Einzelland wie MV überhaupt nicht leistbar, wirtschaftlich unsinnig, denn der finanzielle und personelle Aufwand wäre auch bei der zukünftigen Umsetzung enorm. Und übrigens ist so etwas von den beiden Studierendenwerken auch überhaupt nicht gewollt. Und übrigens auch haben sich auch die anderen Länder zu Verbünden zusammengeschlossen – also außerhalb des Verbundes, den Mecklenburg-Vorpommern auch hat, sind die anderen Länder in anderen Verbünden. Wir haben es gerade gehört, zum Beispiel im Bereich zu DATAGROUP ist Hessen unterwegs. Was ich gerade gesagt habe, dass kein Land das alleine lösen kann, sondern das geht nur im Verbund, da sind sich auch alle einig, und deswegen sind eben alle in ihren Verbünden. Und Sie sagten eben auch, man müsse sich nur DATAGROUP anschließen, die Privatfirma, mit der auch Hessen arbeitet. Das, zumindest sagen mir das die Fachleute in meinem Haus, wäre definitiv teurer und die Experten sagen, wohl qualitativ auch nicht besser als BAföG 21, das System, mit dem wir hier in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Und ob das wirklich auch schneller ginge, auch das ist nicht sicher. Sie haben gerade von zwei Jahren gesprochen. Ja, seien es zwei Jahre, dann sind wir im Jahr 29. Ich betone hier noch mal, mit BAföG 21 haben wir eine öffentliche Lösung und begeben uns ausdrücklich nicht in private Hände. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, worum sollte es eigentlich vor allen Dingen gehen? Ja, es sollte um die Studierenden gehen und natürlich auch um die Schülerinnen und Schüler, die BAföG empfangen. Sie sind diejenigen, die im Mittelpunkt stehen, wenn wir über die Anforderungen an das zukünftige BAföG diskutieren. Und während wir hier auf Antrag der AfD über Verwaltungsprozesse nach der Beantragung durch die Studierenden und Schüler sprechen, deren Verbesserung, ja, auf dem Weg ist – notwendig und auf dem Weg ist –, kämpft die Landesregierung auf Bundesebene um die Interessen der Studierenden und darum, dass die Leistungen des BAföG endlich an die wirklichen Bedarfe der Studierenden angepasst werden. Denn das, was BAföG aktuell an Leistungen gibt, reicht einfach hinten und vorne nicht mehr aus angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und auch angesichts der Mieten, die die Studierenden auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern an den Hochschulstandorten nicht mehr wirklich zahlen können. Da geht es also, bei der großen BAföG-Reform geht es um Anhebung der Wohnkostenpauschale, eine dauerhafte Anpassung des Grundbedarfs, um Dynamisierung der Freibeträge. Und natürlich geht es da auch um den Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung der jährlichen Folgeanträge – also um längere Bewilligungszeiträume –, darum, dass die BAföG-Empfänger nicht jedes Jahr erneut einen Antrag stellen müssen, und um die Integration des Antrages für Studienstarthilfen im BAföG-Antrag, auch darum, dass der Einkommensnachweis der Eltern nicht jedes Jahr neu eingebracht wird, sondern automatisch über die Finanzbehörden gezogen werden kann. Also dafür haben wir uns als Land vehement eingesetzt auf Bundesebene. Ich habe das mitverhandelt zum Koalitionsvertrag. Und wir haben gerade in der letzten Bundesratssitzung zusammen mit Niedersachsen einen Antrag, einen Beschluss dazu durchgebracht, wo wir die Bundesregierung auffordern, diese Verbesserungen so schnell wie möglich jetzt auch umzusetzen, so wie verhandelt. Sie sehen also, die Landesregierung kennt den Handlungsbedarf und hat sich in Mecklenburg-Vorpommern auch auf den Weg gemacht, auch die eigenen Hausaufgaben zu machen für eine Lösung, die sicher und dauerhaft im Sinne der Studierenden trägt. Den Antrag der AfD bitte ich deshalb abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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