Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens ist das Instrumentarium, das dort relevant ist, breiter als die von Ihnen genannte Verordnung. Es gibt Erlasslagen, die beispielsweise zu Personalschlüsseln und Qualifikationsmaßstäben und Ähnlichem etwas sagen. Und auch zu den Fragen habe ich im Übrigen im letzten Jahr schon Bezug genommen, also auch zu der Frage der Kritik an der Qualität des Personals. Und beim Beschwerdemanagement bin ich Ihnen dankbar für das Stichwort. Auch da hatte ich letztes Jahr schon hier die Frage. Auch da habe ich mitgeteilt, dass ich glaube, dass der Stellvertreter des Landrats damals ausdrücklich erklärt hat, dass das Beschwerdemanagement jetzt direkt zu ihm geführt wird, damit es nicht über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfindet. Also an der Stelle hatte der Landkreis uns noch einmal bereits im vergangenen Jahr binnen weniger Tage, nachdem zum damaligen Zeitpunkt diese Vorwürfe im Raum standen, eine Veränderung der Abläufe, vor allen Dingen des Beschwerdemanagements an die Hand gegeben. Es gibt, so habe ich es verstanden, im aktuellen Gutachten, aber vielleicht auch nicht dort drin, sondern in den Hinweisen, die die Integrationsbeauftragte der Landesregierung erhalten hat, Kritik an der Frage, wie konkret sozusagen der direkte Zugang zum stellvertretenden Landrat – vielleicht ist er auch nur Beigeordneter, nageln Sie mich jetzt bitte nicht fest, ob er beide Funktionen hat –, wie der Zugang zu ihm stattfindet. Das scheint über ein dann auch postalisches System zu funktionieren. Ich kann also in der Gemeinschaftsunterkunft, wenn ich keinen E-Mail-Zugang zu ihm habe oder Ähnliches, kann ich Nachrichten hinterlegen. Und der Briefkasten für die Nachrichten an ihn scheint an einer Stelle zu sein, der von den Nutzenden, den Bewohnerinnen und Bewohnern für ungünstig angesehen wird, ohne es weiter konkretisieren zu wollen. Und an dieser Stelle werden wir sicherlich den Landkreis auch noch mal bitten, zu prüfen, ob das, was sie schon umgestellt haben, dann in der praktischen Umsetzung auch noch mal auf diese Hinweise angepasst werden kann. Aber auch da – Beschwerdemanagement – hat es ganz ausdrücklich ein Nachsteuern gegeben. Und wir gehen davon aus, dass das, was wir an Regularien im Set haben, als Mindestbedingungen hinreichend das abbildet, was wir uns von den Einrichtungen auf jeden Fall wünschen. Wenn dann diese Standards aus Erlasslagen und der Verordnung – noch einmal, sind verschiedene Regelungsursprünge – nicht eingehalten werden oder möglicherweise nicht eingehalten werden, werden wir genauso verfahren wie bislang. Wir werden jeweils unverzüglich entsprechende Rückkopplungen erbitten. Und in dem Fall jetzt, weil Sie es fragen, haben wir uns noch einmal die Hausordnung geben lassen, um zu prüfen, was von den kritisierten Dingen noch in der Hausordnung enthalten ist oder eben nicht mehr. Auch da scheinen Veränderungen zu dem Zustand im letzten Jahr stattgefunden zu haben, soweit wir das auf den ersten Blick momentan beurteilen können. Da sind die Kolleginnen und Kollegen auch noch nicht mit durch, sondern schauen sich die Hausordnung – das ist dann auch eine Aufgabe, die wir haben – detailliert an, um im Zweifel auch dort von uns nicht gewünschte Zustände gemeinsam mit dem Landkreis abstellen zu können. – Herzlichen Dank!
