Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich merke, die Fragestunde wird bunter. Das waren drei Fragen, um das noch einmal zusammenzufassen. Ich versuche gerne, einen größeren Ritt zu machen. Ich glaube, dass wir aufpassen müssen, dass wir jetzt nicht Kleine Anfragen in zwei Minuten beantworten müssen. Die Uhr ist übrigens nicht auf null gestellt, 01:36 waren das noch nicht. (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) Erstens. Ihre Feststellungen sind unzutreffend. Das sagt das Gutachten übrigens auch selber. Die Gutachterin hat eben keine Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, sondern setzt auf auf Dinge, die ihr zugetragen sind, die zusammengefasst sind, und sagt ganz ausdrücklich, dass sie eben nicht selbst in die Ermittlung gegangen ist, in welchem Zustand oder welche Sachverhalte im Detail vorgelegen haben, sondern auf der Basis aufsetzt, um dann zu begutachten, welche Auswirkungen das haben könnte. Das ist nach meiner Überzeugung ein ziemlich deutlicher Hinweis im Gutachten. Zweitens. Die Gutachterin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie auf einen Zustand möglicherweise abstellt, der schon mehrere Monate alt ist, weil sie eben nicht überprüft hat, ob aktuell all das, was sie dort aus einer Vergangenheitsbetrachtung sich angesehen hat, was in der Vergangenheit kritisiert worden ist, noch Gegenstand der aktuellen, tatsächlich praktizierten Vorgehensweisen ist. So, das vorneweg. Zweitens – das mag in Ihrer Abwesenheitszeit gewesen sein – habe ich hier zu einem Teil Ihrer Fragen bereits in der Vergangenheit Antwort gegeben. Die Frage war nachvollziehbarerweise im letzten Jahr schon entstanden: Wie geht ihr mit diesen Hinweisen um? Ich habe damals darauf hingewiesen, dass wir selbstverständlich den Landrat, dessen Einrichtung das ist, um eine entsprechende Einschätzung gebeten haben. Der Landrat hat uns damals Rückkopplung gegeben. Er hat ausdrücklich – ich glaube, Sie haben den Begriff auch noch mal verwendet – „Strafbereich“ verwendet. Er hat ausdrücklich gesagt, nein, es gibt keinen Strafbereich, sondern es gibt einen Bereich, in dem insbesondere Beteiligte, die über längere Zeiträume abwesend waren, untergebracht werden, weil im Zweifel ihr Bett, wenn sie längere Zeit nicht wieder auftauchen, erneut anderen Beteiligten zugewiesen wird und zum Zweiten, ja, im Extrembereich dort Sanktionen vorgenommen würden. Er hat damals mitgeteilt, dass auch diese Sanktionen, vor allen Dingen bei extremen Verstößen gegen die Hausordnung, in dieser Weise nicht fortgesetzt werden. Das hatte ich auch mitgeteilt. Und zum Zweiten hatte ich auch die Hinweise gegeben, die ich jetzt gegeben habe, dass er uns damals die Rückkopplung gegeben hat. Wir gehen also mit solchen Sachverhalten um, bitten den Landrat, die einzubeziehen, bitten den Landrat, uns gegenüber mitzuteilen, ob es zutrifft und wie sie damit umgehen. Das hat er letztes Jahr schon getan, sodass ich davon ausgehe, dass ein größerer Teil dessen, was jetzt aktuell im Gutachten noch einer Betrachtung unterliegt, vom Landkreis ausdrücklich mitgeteilt, so nicht mehr praktiziert wird.
