Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der längeren Einflugschneise wird die Präsidentin mir nachsehen, dass ich auf die Einflugschneise auch reagiere. Ich habe hier letztes Mal sehr wohl gesagt, dass wir niemals irgendeine extremistische Organisation unbeobachtet lassen und wenn sich Ansatzpunkte für ein auch gerichtlich durchzustehendes – das scheint mir die große Überschrift zu sein, ansonsten schaffen Sie Heroisierungen, die keiner wollen kann, ein Märtyrertum, das keiner wollen kann –, dass dann selbstverständlich auch hier vorgegangen wird, aber wir zunächst, ja, es kann nur eine Scheinbehauptung sein, aber zunächst zur Kenntnis nehmen müssen, dass uns unabhängig voneinander jeweils Anwälte für beide Chapter mitgeteilt haben, es habe eine Selbstauflösung gegeben. Und damit müsste ich mich im Zweifel auch vor Gericht auseinandersetzen und dann wiederum den Nachweis antreten, dass entgegen dieser Behauptung, gleichwohl für uns beweisbar, in einer Weise, die wir gerichtlich beweisen können, weiterhin Aktivitäten entfaltet werden, die eben für eine „nur Scheinbehauptung“ sprechen. Das würde ich mir als Hinweise gern erlauben. In diesem Lande, im Übrigen, mein Vorgänger hat nach meiner Erinnerung selbst im Beritt seines Wahlkreises damals entsprechende Verbotsverfahren umgesetzt. Ich glaube, dass wir über die Jahre, die Innenministerkolleginnen und -kollegen, immer sehr klar bewiesen haben, dass sie an dieser Stelle auch nicht zucken und nicht wackeln. Aber noch einmal, kein künstliches Märtyrertum. Das geht nach hinten los, weil die Beteiligten es in der Szene ausnutzen würden. Zweitens. Wir haben eine Situation – Sie haben dankenswerterweise auch den Konjunktiv gewählt –, das Bundesverfassungsgericht hat sich auf eine Rechtsposition gestellt, die 16 Bundesländer und eine Bundesregierung überrascht haben. Das nehmen wir aber zur Kenntnis. Das müssen wir umsetzen. Die Zuständigkeit für die damals beschlagnahmten Asservate liegt beim Landeskriminalamt, also bei den Ländern. Das gilt für alle 16 Bundesländer. Wir haben es hier aber im Landeskriminalamt hinterlegt, da es im Zusammenhang mit dem damaligen Beschlagnahmen über das Verfahren des Bundes, wegen der Verbotsverfahren sind ja eigentlich die Durchsuchungen erfolgt. Gleichwohl haben sich aus den Durchsuchungen Hinweise auf Verstöße gegen andere Straftatbestände ergeben. Soweit also Asservate betroffen sind, die mit dem weiteren Strafverfahren im Kontext stehen, werden die nicht zurückgegeben. Wenn beispielsweise – nur im Konjunktiv – Waffenrechtsverstöße im Raume stünden, ist a) ein Strafverfahren eröffnet und b) wäre selbstverständlich die Waffe nicht zurückgegeben, weil sie mit im Kontext der Strafverfahren steht. Das Gleiche könnte – auch wieder im Konjunktiv – mit Materialien zusammenhängen, in denen verfassungsfeindliche Kennzeichen oder indizierte Schriftstücke, Filme, Musik oder Ähnliches gehandelt und umgesetzt werden. Alle anderen Dinge wird das LKA aber auf Landesebene zurückführen.
