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Torsten Koplin

Die Linke 30.01.2026 Sitzungen 8/126

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für die Aussprache! Ich möchte gleich anknüpfen an Frau Becker-Hornickel. Was die Evaluation betrifft, logischerweise kann die noch nicht vorgenommen werden, weil das Instrument erst seit wenigen Jahren gilt. Es ist ja der Zeithorizont – (René Domke, FDP: Nächstes Jahr aber.) ich glaube, Herr Peters hat darauf Bezug genommen – aufgemacht worden, also frühestens kann man wirklich mit gesättigten Informationen umgehen im Jahr 2030. Gleichwohl gibt es begleitende Studien in Bayern und Nordrhein-Westfalen, und in Bayern ist zumindest erhoben worden, dass in der Landarztquote dort 85 Prozent Landeskinder verortet sind. Also dieser Bleibeeffekt, dieser Klebeeffekt, den wir haben wollen, bezieht sich eben nicht nur auf dann Verbleib im ländlichen Raum, sondern Landeskinder bleiben im ländlichen Raum und, ganz interessant, auch bei den Bayern in der Studie, dass sie feststellen, in dem Bereich gibt es keine Studienabbrüche, also eine sehr hohe Motivation, das Ding durchzuziehen und dann letztendlich auch seinen Berufswunsch erfüllt zu sehen. Wir sind da optimistisch und sagen, diese Vorabquote verspricht Erfolg. Näher auseinandersetzen möchte ich mich mit dem, was seitens der CDU gesagt wurde. Die Maßnahmen, die Sie aufgelistet haben, einiges davon läuft. Insbesondere die Gesundheitsministerin unseres Landes hat ja vorhin – ich glaube, es war ein Zwischenruf –, es gibt die Zusammenarbeit mit der KV, es gibt die Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen, und zwar nicht nur sporadisch, sondern ganz zielgerichtet eben zu diesen heißen Eisen. Und die tragen ja auch Früchte. Dass wir in letzter Zeit hier eine ganze Batterie an Initiativen vorlegen, hängt ja auch damit zusammen, dass es gute Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft, mit der Kassenärztlichen Vereinigung, mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und vielen weiteren, mit den Apothekerinnen und Apothekern gibt. Und da werden wir auch dranbleiben, auch als Koalitionäre. Und so manches, was Sie aufgelistet haben, ist uns nicht unsympathisch. Nur, zur Politik gehört natürlich auch, sich ehrlich zu machen. Auch Sie verlangen das immer wieder von uns. Und hier ist ganz klar zu sehen, was Sie vorschlagen, kostet zig Millionen. Das wissen Sie. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja.) Ich glaube, Frau Klingohr hatte darauf hingewiesen, 3 Millionen Euro allein der eine Punkt, dann 1 Million, habe ich mir aufgeschrieben, allein die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung. Ja, genau, Sie schreiben es ja, Sie schreiben es ja selber. Und insofern verweise ich noch mal darauf, wir geben 137 Millionen Euro für den Studienbereich Humanmedizin allein aus. Das sind 32 Prozent. Wir leisten Überdurchschnittliches als Mecklenburg-Vorpommern und müssen uns an der Stelle überhaupt nicht schämen, dass wir hier keinen Beitrag leisten würden zur medizinischen Versorgung. Na klar, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Na klar ist es so, Karl Lauterbach hat auf dem Deutschen Ärztetag 2022 gesagt, wir brauchen 5.000 Ärztinnen und Ärzte mehr in der Bundesrepublik. Das ist unbestritten. Aber wir leisten etwas, wir sind ganz vorne mit dran, und wir können von dieser Stelle auch ganz selbstbewusst sagen, dass andere Länder auch dann noch in der Bringepflicht sind. Und einige beeilen sich jetzt nachzuziehen. Ich denke da an Brandenburg, die machen in Cottbus jetzt so einen Studiengang auf, endlich, sage ich mal, weil sie sonst immer nur diese private Schule in Neuruppin hatten. Also die kommen ihrer Verpflichtung nach, die folgen uns, wo wir schon lange sind, sehr geehrte Damen und Herren! Dann will ich ganz gern noch mal auf diese sehr hintergründige, will ich mal sehr diplomatisch sagen, hintergründige Zwischenfrage oder Intervention von Frau Hoffmeister eingehen. Frau Hoffmeister, Sie haben recht, wenn Sie sagen, die KMK hat festgestellt, dass die Vergabequote geändert werden kann. Was Sie nicht gesagt haben, ist, dass diese Veränderung an Bedingungen geknüpft ist. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und diese Bedingung hat mehrere, die hat mehrere Stufen. Die erste Stufe ist die Beachtung des Artikel 12 des Grundgesetzes, gleichberechtigter Zugang zum Studium. Wenn wir eine Vergabequote, also Vorabquote einrichten, wie das geschehen ist, dann ist das eine Privilegierung. Die muss begründet werden, (Katy Hoffmeister, CDU: Ja.) und die ist begründet im Artikel 9 des Staatsvertrags für Hochschulzulassung. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja, Niedersachsen 2021.) Und diese Regelung wird umgesetzt durch Bestimmungen der Stiftung für Hochschulzulassung. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und die hat erst im November 2024 deutlich gemacht, dass es eine Flexibilisierung, dass eine Flexibilisierung möglich ist. Und die nutzen wir geschwind. Innerhalb eines halben Jahres haben wir jetzt umgesetzt, wenn wir die Mehrheit heute bekommen. Darum werbe ich noch mal. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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