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Stefanie Drese

30.01.2026 Sitzungen 8/126

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche in Vertretung von Bettina Martina, aber dieser Antrag passt natürlich thematisch auch hervorragend zum Gesundheitsministerium. Wir haben gerade am Mittwoch das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz beschlossen, mit dem wir unser bisheriges Landarztgesetz erweitert und grundlegend reformiert haben. Und heute liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, der die neuen gesetzlichen Möglichkeiten mit Leben erfüllt. Das ist Politik aus einem Guss, meine Damen und Herren, das darf man auch mal sagen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sagen darf man ja alles.) Wir brauchen erstklassig ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland, und eben nicht nur im hausärztlichen, sondern auch im fachärztlichen und zahnärztlichen Bereich. Parallel wollen wir mit zusätzlichen Pharmazieabsolventinnen und -absolventen, die hier bei uns bleiben, die Apotheken vor Ort und damit die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln stärken. Der Bedarf ist unstrittig. Es gibt im Hausarztbereich bereits jetzt 15 von Unterversorgung bedrohte Regionen in unserem dünn besiedelten Flächenland. Und genau in diesen Regionen fehlen oft auch Fachärztinnen und Fachärzte. Hinzu kommt, viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erreichen in den kommenden Jahren das Ruhestandsalter, während zahlreiche Praxissitze unbesetzt bleiben. Ähnlich ist auch die Entwicklung bei den öffentlichen Apotheken. 2010 gab es noch 410, Ende 2025 hat sich die Zahl auf 351 öffentliche Apotheken und 8 Krankenhausapotheken reduziert. Dabei geht es nicht nur um Durchschnittszahlen, sondern vor allem um die Verteilung. Die Herausforderung der Sicherstellung der wohnortnahen ärztlichen und perspektivisch eben auch der zahnärztlichen Versorgung besteht meist gerade in den besonders vom demografischen Wandel betroffenen Regionen, vor allem im ländlichen, im strukturschwachen Raum. Auch wenn die Sicherstellungsaufträge für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung bei den kassenärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Vereinigungen als Selbstverwaltungskörperschaften liegen, gehen wir als Land mit den Ärztevertretungen und Apothekerverbänden die Probleme beherzt an, um gemeinsam intelligente Lösungen zu entwickeln. Klar ist aber auch, zaubern können wir alle nicht. Wir können aber die Rahmenbedingungen verbessern. Das machen wir. Das machen die Selbstverwaltungsorgane mit vielen Maßnahmen, die ich hier an dieser Stelle nicht alle aufzählen kann. Das machen auch unsere beiden Universitäten. Mecklenburg-Vorpommern hat schon vor Jahren investiert und bietet daher jetzt, gemessen an seiner Einwohnerzahl, eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Medizinstudienplätzen an. Im Vergleich zu anderen Bundesländern bieten wir gemessen an unserer Bevölkerungszahl fast doppelt so viele Medizinstudienplätze an den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald an. Das Land trägt daher vergleichsweise hohe Kosten. Aber das ist es auch wert. Wir haben also nicht zu wenig Studienplätze an unseren Universitätsmedizinen in MV. Wir haben in MV auch kein Problem mit der Qualität der ärztlichen Ausbildung. Die Studien- und Ausbildungsbedingungen sind hoch attraktiv. Das beweist sich auch an der im Bundesvergleich geringen Zahl von Studienabbrecherinnen und -abbrechern. Unser Problem ist, dass zu wenig frisch ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in MV bleiben, und von denen, die hier bleiben, gehen nicht genügend aufs Land. Dafür ist 2020 die sogenannte Landarztquote eingerichtet worden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin werden seitdem vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre im ländlichen MV zu arbeiten. Mit dem eingangs erwähnten Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um die skizzierten Herausforderungen auch auf diesem Wege anzugehen. Folgerichtig ist daher der vorliegende Antrag, dessen Ziel es ist, nicht nur die Landarztquote zu erhöhen, sondern auch auf andere Fachbereiche auszuweiten, indem Vorabquoten in den Studiengängen Zahnmedizin und Pharmazie eingeführt werden. Damit wollen wir die Möglichkeit ausweiten, dass die jungen Leute, die unsere Universitätsmedizinen und Kliniken zur Ausbildung ausgesucht haben, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben. Ich danke deshalb für die Antragsinitiative, die Landarztquote künftig auf 10 Prozent anzuheben. Dennoch ist es rechtlich derzeit auch weiterhin nur möglich, Vorabquoten innerhalb einer Spanne von insgesamt 20 Prozent einzuführen. Da die Quote für Studierende aus Drittstaaten aktuell nicht ausgeschöpft wird – das hat mein Vorredner gerade dargestellt –, soll diese zugunsten der Quote für Landärztinnen und Landärzte abgesenkt werden. Und die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass im gesondert geregelten Bereich von Zahnmedizin und Pharmazie neue Quoten, auch jeweils in Höhe von 10 Prozent, eingeführt werden sollen. Diese Vorabquoten sind ein wichtiges Instrument, aber es ist mir wichtig zu betonen, dass sie nur ein Teil von Maßnahmen sind, die unsere Partner und wir ergriffen haben und in Zukunft noch ergreifen müssen, um mehr Ärztinnen und Ärzte im Land zu binden. Wir müssen attraktiver werden, etwa bei der Ausbildung, um Studienabsolventen dafür zu begeistern, den nächsten Schritt ihrer Ausbildung, also wenn sie ins praktische Jahr gehen oder während der Facharztausbildung, an einer Klinik in Mecklenburg-Vorpommern zu machen. Auch vor diesem Hintergrund stehen wir vor einem richtungsweisenden Jahr. Heute geht es darum, den nächsten Schritt zu machen. Wenn der vorliegende Antrag Zustimmung findet, wird die Landesregierung sich sofort daransetzen und die Studienplatzvergabeverordnung anpassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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