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Torsten Koplin

Die Linke 30.01.2026 Sitzungen 8/126

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit einem Thema, das in aller Munde ist, das alle Menschen, die in diesem Land leben, mehr oder weniger intensiv betrifft. Das ist die Absicherung der medizinischen Versorgung, das ist das Praktizieren von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum insbesondere, aber gemeint ist vor allen Dingen in den Ambulanzen beziehungsweise in den Krankenhäusern, dass wir ausreichend Apothekerinnen und Apotheker haben, es Apotheken im ländlichen Raum vor allen Dingen gibt, sie erhalten bleiben, und natürlich Zahnmedizin, war ja jetzt gerade auch beim NDR mit Blick auf den Landkreis Nordwestmecklenburg. Uns allen, die sich mit politischen Informationen immer gut wappnen, ist sicherlich nicht entgangen, dass gestern das Statistische Bundesamt mitgeteilt hat, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr zurückgegangen ist um circa 100.000. Die Geburten sind auf 620.000 bis 640.000 gesunken. Die Zahl der Sterbefälle wird mit circa eine Million angegeben. Die Zuwanderung ist um 40 Prozent gesunken. Also ich habe mal umgerechnet, das dürften etwa 160.000/170.000 Personen weniger gewesen sein. Was sagen uns diese Zahlen? Diese Zahlen sagen, dass wir schneller noch altern als Gesellschaft, dass wir vermutlich jetzt mit Blick auf das Gesundheitswesen einen höheren Behandlungsbedarf haben, aber weniger Köpfe, die für die Versorgung, für die medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Der Handlungsdruck steigt, und das lässt sich auch ganz klar an Zahlen und Daten, zum Beispiel im ambulanten Bereich, abzeichnen, abbilden. Die Kassenärztliche Vereinigung hat ziemlich aktuell bekannt gegeben, dass wir im Land momentan 1.216 Hausärztinnen und Hausärzte haben und 1.057 Fachärztinnen und Fachärzte. Zugleich stellt sie fest, dass wir in den nächsten fünf Jahren altersbedingt voraussichtlich 400 Haus-, dass etwa 400 Hausärztinnen und Hausärzte ihre Praxen aufgeben könnten und 650 altersbedingt als Fachärztinnen und Fachärzte. Das sind insgesamt 1.050 in fünf Jahren, eine hohe Zahl. Und nun gibt es, wenn man sich das anschaut, zwei Möglichkeiten: einmal lamentieren und das Problem bewundern oder, wie es in der Politik oftmals der Fall ist, Schuldige suchen. Ich bin da auch nicht frei von, mir ist das jetzt gerade die Tage aufgefallen in der Kontroverse mit Frau Hoffmeister, wer hat Schuld und wer hat wann was gemacht. Ich habe mir so innerlich gesagt, ich will doch selber damit aufhören, mit der Schuldzuweisung. Das ist ziemlich öde. Wir müssen zusehen, dass wir die Probleme lösen, und zwar gemeinschaftlich, also, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und René Domke, FDP – Julian Barlen, SPD: Sehr gut!) sage ich mal. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Sage ich ja auch selbstkritisch, weil Sie so nicht ganz ohne Häme lachen. Also das ist die eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist, anzupacken, anzupacken und Veränderungen herbeizuführen, so gut wir das als Land Mecklenburg-Vorpommern und als Landtag auch machen können. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: – Wir können dafür sorgen, dass die Sektoren „ambulant“ und „stationär“, die ja immer noch ziemlich autark versäult sind, mehr zueinanderfinden, mehr verzahnt werden. Das machen wir mit dem jüngst verabschiedeten Landeskrankenhausgesetz. – Wir können die ganze Nutzung der Telemedizin und deren Potenziale forcieren. Das machen wir. Ich erinnere an vor zwei Wochen, als die Unimedizinen hier einen Parlamentarischen Abend durchgeführt haben und wirklich tolle Leistungen und tolle Ideen vorgetragen haben. Da sind wir also dran. – Dann können wir überdurchschnittlich Studierende in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ausbilden. Was die Humanmedizin betrifft, machen wir das Dreifache des Durchschnitts des Bundes, 12,5 auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, der Bundesdurchschnitt ist 4,4 Studierende. Das ist also gut und gerne das Dreifache, in der Zahnmedizin sogar das Fünffache. Wir bilden überdurchschnittlich aus. Unser Problem ist, dass circa 36 bis 40 Prozent der Absolventinnen und Absolventen hier nur im Land verbleiben. Und daraus erwächst die Steuerung, eine nächste Steuerungsmöglichkeit, und die sind wir auch angegangen, und zwar die Möglichkeit, über die Studienplatzvergabe zu steuern. Das haben wir, dieses Instrument haben wir mit dem Landarztgesetz 2020 genutzt und haben vor zwei Tagen diese Möglichkeit erweitert auch auf Zahnmedizin und Pharmazie. Das ist ein wichtiger Schritt. Und heute geht es darum, einen weiteren Schritt zu gehen, das ist – Sie merken daran, es ist insgesamt ein kompliziertes System –, und zwar über das Instrument einer Vorabquote. Es gibt einen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung, und die Umsetzung dieses Staatsvertrags obliegt einer Stiftung Hochschulzulassung. Die regelt ziemlich präzise, wie eine solche Vergabequote aufgeschlüsselt ist. 20 Prozent der Studienplätze können wir als Land insofern beeinflussen, dass wir über diese Vorabquote steuern. Alles andere wird zentral gelenkt über Noten und so weiter, das kennen Sie, da kennen Sie sich auch bestens mit aus. Und diese Vorabquote hat uns die Möglichkeit bislang gegeben, bei den Landärzten, also über eine sogenannte Landarztquote 7,8 Prozent der Studienplätze für Hausärztinnen und Hausärzte zu reservieren. Das haben wir auch getan und wir sind der Auffassung, dass diese Quote innerhalb der Vorabquote angehoben werden sollte auf 10 Prozent. Das klingt nicht viel, ist aber auf lange Sicht – das ganze Instrument gibt es ja erst seit 2019/2020 –, ist aber durchaus erfolgsversprechend, weil es dann zunehmend höhere Zahlen generiert. Das Gleiche würden wir dann – das ist unser Vorschlag hier – nutzen wollen für die Vorabquote für Zahnärztinnen und Zahnärzte und im Bereich der Pharmazie. Das würde dann für uns in Mecklenburg-Vorpommern so aussehen, dass wir eine Landarztquote von 10 Prozent hätten, für die Bundeswehr 2,2 Prozent wie bislang, reserviert für Härtefälle 2 Prozent, Zweitstudium 3 Prozent. So, wie kommt es dann dazu, dass wir diese Möglichkeit nutzen können, intern, innerhalb der Vergabequote flexibler zu sein? Das ist möglich, weil diese Stiftung für Hochschulzulassung im November 2024 mit Wirkung ab Studienjahr 2025/2026 erstmals diese Flexibilität schafft. Das heißt aber, das geht auch zulasten von einer Personengruppe. Und in diesem Fall schlagen wir vor, die Quote für Studierende aus Drittstaaten etwas abzusenken. Die Argumentation der Stiftung für Hochschulzulassung ist, dass sie sagen, allgemein gibt es an der Stelle einen Rückgang des Ausschöpfens dieser Quote. Und ich selbst muss gestehen, dass ich eine Zeit lang irritiert war, weil einerseits stand, das wird nicht mehr so in Anspruch genommen von Studierenden aus Drittstaaten, und ich hab mir das angeguckt und die Datenlage, die ich bislang hatte, besagte, wir hätten da eine vollständige Auslastung, aber neuerliche Zahlen belegen, die ist doch nicht vollständig. So oder so heißt es nicht Benachteiligung von Studierenden aus dem Ausland, weil natürlich auch über die Landarztquote diese zehn Prozent Studierende aus Drittstaaten zugelassen werden können und wir darüber hinaus, das kann ich nachher noch mal im Debattenbeitrag darlegen, wir eine Quote der Internationalisierung an unseren Universitäten haben, die sich sehen lassen kann und die dadurch nicht beeinträchtigt wird. Insofern gibt es viele gute Gründe, hier jetzt nachzusteuern, die Situation zu verbessern und vor allen Dingen in der Bevölkerung deutlich zu machen, wir haben die Probleme erkannt und wir sind dran, wir – wie sagt man im Wassersport? –, wir rudern, statt zu schludern. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Also vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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