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Birgit Hesse

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Justizministerin – in Vertretung der Bildungsministerin – Frau Bernhardt.

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