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Nikolaus Kramer

AfD 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Dieser vorliegende Antrag hier ist ein klassischer Schaufensterantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit welchem man gegenüber der eigenen linken Klientel Entschlossenheit und Handlungsbereitschaft demonstrieren möchte. Ein regionales Verbot der regionalen Hammerskins kann man sicher fordern, aber rechtlich und institutionell setzen die Entscheidungshebel für ein Verbot jedoch an völlig anderer Stelle an. Als 4-Prozent-Partei können und sollen Sie ja einen politischen Willen formulieren und ernten dafür sicherlich in der eigenen Blase auch Applaus, aber die Gewaltenteilung zwischen Gerichten, die am Ende über solche Verbote entscheiden, insbesondere bei konspirativ agierenden Gruppen, hat ja durchaus ihren und übrigens grundgesetzlich verbrieften Sinn. Zunächst aber bleibt mit der gekippten Verbotsverfügung der Hammerskins in Deutschland eines festzuhalten: Die Bilanz der letzten SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser dürfte nun alles andere als erfolgreich bewertet werden. Ihrem überschwänglichen Verbotseifer und repressiven Überschwang wurde zunächst schon beim „Compact“-Verbot Grenzen gesetzt. Unter SPD-Führung macht sich der Staat zur Lachnummer. Der Antrag der GRÜNEN verlangt vom Landtag MV eine politische Positionierung zu einem Verbot, dessen rechtliche Umsetzung weder in seine Zuständigkeit fällt noch von ihm verbindlich entschieden werden kann. Der Landtag kann politische Erwartungen formulieren. Ja, dafür sind wir da, und wir finden es auch richtig, politische Erwartungen zu formulieren. Und er kann auch Debatten anstoßen. Er kann aber nicht, meine Damen und Herren, er kann nicht an die Stelle von Ermittlungsbehörden und Gerichten treten. Maßstab für ein Vereinsverbot kann und darf nach unserer Auffassung nicht allein eine ideologische Verwerflichkeit sein. Entscheidend sind militantes Vorgehen, konkrete Gewaltorientierung und strafrechtlich relevante Aktivitäten. Man kann dies bei vereinzelten Hammerskins Chaptern sicher vermuten, aber aufgrund ihrer konspirativen Struktur ist dies eine hochkomplexe Frage. Sie kann nicht, sie kann nicht durch politische Zuschreibungen beantwortet werden, sondern ausschließlich durch sorgfältige Ermittlungsarbeit und gerichtliche Prüfung. Dazu hat der Innenminister bereits ausgeführt, dass eben die sorgfältige Ermittlungsarbeit umgesetzt wird. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verbote einzelner Chapter grundsätzlich möglich sind, allerdings nur dann, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen belastbar festgestellt werden können. Der Innenminister hat weiter ausgeführt, dass die beiden Chapter hier in Mecklenburg-Vorpommern über ihre Anwälte im Dezember ihre Auflösung erklärt haben. Und aus diesem Grund sprechen wir uns als AfD-Fraktion dafür aus, den Ermittlungsbehörden und Gerichten Raum zur eigenständigen Überprüfung zu geben und sie nicht durch politisch vorgefasste Beschlüsse unter Druck zu setzen. Meine Fraktion wird daher Ihren Antrag logischerweise ablehnen müssen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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