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Christian Pegel

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klare Feststellung vorweg – vielleicht auch trocken norddeutsch, das vermag ich nicht einzuschätzen –: Ja, die Beteiligten, über die wir hier sprechen, sind klar rechtsradikal. Wir halten sie für rechtsextrem in jeder Faser ihres Seins und Körpers. Wir halten sie durchaus auch für gefährlich. Sie sind vielfältiger Teil der rechtsextremen Strukturen, die es in einigen Teilen dieses Landes gibt. Sie sind Teil einer auch gefährlichen Struktur. Aber, meine Damen und Herren, erstens, selbstverständlich prüfen die Behörden stets von Amts wegen für jede Struktur, die wir feststellen können, ob wir hinreichende Anhaltspunkte haben, mit Verboten und in anderer Weise auflösend zu wirken. Wo Sie vollkommen recht haben, jede zerstörte Struktur mag zumindest erst einmal Sand ins Getriebe streuen. Und vor allen Dingen ist es für uns wichtig, immer wieder ein Spotlight darauf zu werfen, damit nicht andere sich in solche Struktur hineinziehen lassen. Sie dürfen fest davon ausgehen, dass solche Prüfungen für alle Bereiche stattfinden. Was der Antrag darüber hinaus erbittet, fortlaufend zu informieren, da werden Sie bei uns große Zurückhaltung erleben. Sowohl der Verfassungsschutz, der im Übrigen in erster Linie in der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtspflichtig wäre, aber auch die Landespolizeien werden sich immer erst dann dazu äußern können und dürfen, wenn gegebenenfalls daraus bereits Folgerungen gezogen sind, weil jede Form von vorheriger Information immer ein Restrisiko bietet, dass Maßnahmen eben auch unmöglich werden. Das erleben wir selbst. Wenn die Bundesseite, wie in diesem Falle, solche Maßnahmen umsetzt, werden die Kolleginnen und Kollegen, die in den Ländern an der Umsetzung teilnehmen, in der Regel erst am Abend vorher, in der Nacht informiert, obwohl selbstverständlich bei der Polizei ein hohes Vertrauen, auch der Bundesbehörden uns gegenüber besteht, dass nichts herausdringt, aber um jede Gefahr auszuschließen, dass Verdunkelungen und andere Dinge stattfinden können. Also noch einmal, die gewünschte Information wird schwerer sein. Wichtiger für mich ist aber, dass – und das ist zumindest ein überraschender Schritt gewesen – nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bundesweit die sogenannten Chapter, ich übersetze das mal, dass regionale Einzelorganisationen, bei denen das Bundesverwaltungsgericht zu unserer tiefen Überraschung angenommen hat, die hätten keine bundesweite gemeinsame Klammer, dass diese regionalen Organisationseinheiten, die bundesweit durch Anwaltskanzleien haben ausdrücklich erklären lassen, dass sie sich aufgelöst haben, das trifft auch für die beiden regionalen Ableger in Mecklenburg-Vorpommern zu, deren Rechtsanwälte für beide Organisationen im Dezember 2025 gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich haben über ihre Anwälte mitteilen lassen, dass sie sich im Dezember 2025, am 19. Dezember 2025 beziehungsweise am 22. Dezember 2025, endgültig aufgelöst hätten und somit keine Nachfolge- oder Ersatzorganisationen bestünden. Selbstverständlich werden die Kolleginnen und Kollegen sowohl des Verfassungsschutzes als auch der Landespolizei sich nicht allein mit so einem Hinweis zufriedengeben. Selbstverständlich werden trotz der angezeigten Auflösung die Behörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages eigenständig und fortlaufend prüfen, ob Anhaltspunkte bestehen, dass fortbestehende Organisationen oder Nachfolgeorganisationen existieren und aktiv sind und im Übrigen solche extremistischen Bestrebungen gegebenenfalls ebenfalls verboten werden, wenn sich dafür Anhaltspunkte ergeben. Zurzeit allerdings müssen wir aufgrund dieser Hinweise davon ausgehen, dass die konkrete Struktur, auf die Sie abstellen, nicht mehr besteht. Ich will aber ausdrücklich sagen, die Personen, die mit diesen Strukturen verbunden sind, die Personen, auf die Sie abgestellt haben, die Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen nach dem bundesweiten Verbot geworden sind, sind weitgehend nicht mit dieser einen einzigen Struktur verbunden für uns. Sie sind nicht mit dieser Struktur verbunden und ansonsten für uns quasi nicht anfassbar und unbeschriebene Blätter, sondern bei den betroffenen Personen werden Sie vielfältige Verknüpfungen in die rechtsextreme und zum Teil auch in die gewalttätige rechtsextreme Szene feststellen können, sodass selbstverständlich auch losgelöst davon in all den anderen Verwebungen, die diese Personenkreise haben, sie weiterhin im Blick der staatlichen Behörden bleiben. Vor dem Hintergrund der erklärten Auflösungen sehen wir derzeit keine unmittelbare Möglichkeit, entgegen der Behauptung vorzugehen. Aber noch einmal, wir schauen uns die Dinge selbstverständlich weiter an. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie keinen Auftrag erteilen, von dem wir zurzeit aufgrund der Erklärungen zunächst Ihnen die Antwort geben müssten, dass nicht existente Organisationen keinem Verbot unterliegen können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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