Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt müssen wir, glaube ich, aufpassen, dass wir keine hoch juristische Debatte führen, die für viele Nichtjuristen, da bin ich ja die Ausnahme, nicht sehr erfreulich ist. Ich versuche mal, Folgendes zumindest vorweg – damit wir einordnen, wo wir uns jetzt bewegen – an die Hand zu geben. Es gibt Dinge, die macht die kommunale Verwaltung wirklich als ihr eigenes. Wir nennen das eigener Wirkungskreis. Das sind deren Aufgaben. Da gucken wir als Land nur drauf, ist das Recht im rechtlichen Rahmen des Zulässigen, und wenn es im rechtlichen Rahmen ist, dürfen alle Entscheidungen selbst getroffen werden. Und daneben gibt es Aufgaben, die eigentlich originär beim Land liegen. Dazu gehört zum Beispiel Versammlungsrecht. Da wir aber mit unseren Landesbehörden gar nicht ausreichend in der Fläche vertreten sind, nimmt man sich jetzt also die Kreisverwaltungen quasi als untere Landesbehörden und bittet den Landrat mit seinen Beamten, als untere Landesbehörde tätig zu werden. Das ist die Überlegung dahinter. Das geschieht im Versammlungsrecht. Dadurch hat das Innenministerium nicht nur einen rechtlichen Rahmen zu überprüfen, sondern kann auch fachlich in jeder Hinsicht jederzeit Weisung erteilen. Das ist schon vor dieser Änderung so, nennt sich oberste Versammlungsbehörde, die ist das Innenministerium, untere Versammlungsbehörden, das sind die jeweiligen Landräte beziehungsweise die Oberbürgermeister. In jedem Einzelfall wäre es, weil es eben nicht nur eine Rechtsaufsicht, sondern eine Fachaufsicht ist – die auch bis in die Zweckmäßigkeitserwägungen gehen darf, wir dürfen also sagen, wir hätten gern eine per se andere Behandlung von Demonstrationslagen als die, die ihr vornehmt –, könnte es eine Weisung geben. Natürlich kann auch das Innenministerium nichts Rechtswidriges anweisen, aber es ist schon heute so, dass sie dem Grunde nach wie in einer eigenen Landesbehörde sehr konkrete Vorgaben machen können. Ich kann aber keine Bescheide und ich kann vor allen Dingen nach außen keine rechtswirksamen Aktivitäten entfalten, solange ich – so ist der Rechtsstaat, eigentlich eine gute Einrichtung – in einer Verordnung festgelegt habe, dass die oberste Versammlungsbehörde selbst überhaupt keine Demonstrationsgeschehen selber begleitet, sondern es immer die Behörden tun. Und dann hatten wir, ich glaube, letztes Jahr oder vorletztes Jahr, vorletztes Jahr, glaube ich, die sogenannten Bauernproteste gleich zu Beginn des Januars. Wir haben eine Situation gehabt, wo in ganz vielen Landkreisen entlang der Autobahnen gleiche Demonstrations- oder Versammlungslagen, das ist der richtige rechtstechnische Begriff, stattfinden sollten und jetzt alle Behörden einzelne Demonstrationsbearbeitungen vornehmen mussten. Da haben wir als Ministerium einen Riesenaufwand gehabt – da waren alle einverstanden –, wir haben koordiniert, wir haben auch mit den Anmeldern gesprochen, aber alles immer in dem halbseidenen Bereich, wir koordinieren für die, die eigentlich zuständig sind. Das war der Grund in der Tat, die Verordnung anzufassen und zu sagen, für Lagen, wo erkennbar nicht nur kleinräumig was betroffen ist, wollen wir uns im Zweifel auch als Behörde selber den Hut aufsetzen können. Und dann verhandeln wir und machen auch den Bescheid und müssen nicht über die anderen spielen und denen Weisungen geben, sondern wenn wir die entsprechende Koordinierung vornehmen, machen wir auch den Bescheid. Und das ist der Hintergrund, sowohl bei Lagen, die erkennbar mehrere Beteiligte betreffen, können aber auch Lagen sein, die besondere Brisanz haben, die besonders nach außen hervorstechen, wo entweder die Versammlungsbehörde des Kreises sagt, könnt ihr bitte übernehmen, oder aber unser Eindruck entsteht. Da Sie einen Begriff haben, der Ermessensausübung erfordert, und die ist immer rechtlich überprüfbar, da eine besondere Lage erforderlich ist, wird es immer eine besondere Begründungserfordernis des Ministeriums geben. Aber ja, wir eröffnen damit für besondere Lagen. Eine war zu Beginn dieses Jahres erneut. Wir hatten wieder kleinere Formen von Bauernprotesten. Da hat es sich sehr bewährt, dass wir direkt den Bescheid machen, dass wir direkt bearbeiten. Und wir hatten ein paar Tage später eine Situation, wo Richtung polnische Grenze zumindest Demonstrationen stattfinden sollten, die möglicherweise zu Blockaden des Grenzverkehrs geführt hätten. Das hat der Landkreis ohne uns gemacht richtigerweise. Wir haben beraten. Aber wenn er in der Situation gesagt hätte, jetzt wird es außenpolitisch, übernehmt bitte, hätten wir es damit gekonnt. Bislang hätten wir selbst keine Bescheide in dem Bereich machen können.
