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Christian Pegel

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Frau Fraktionsvorsitzende! Ich weise darauf hin, das tue ich selbst im nicht öffentlichen Teil im Innenausschuss, erstens, das, was wir hier tun, ist, ein Gespräch führen über Ermittlungsverfahren, strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Für die liegt die Sachleitungsbefugnis richtigerweise bei der Staatsanwaltschaft, die im Zweifel entscheiden kann, welche Informationen man schon geben kann, ohne weitergehende Ermittlungen zu gefährden, und welche man besser momentan noch nicht äußert. Und zum Zweiten, es gilt die Unschuldsvermutung und wir stecken noch mitten in den Ermittlungen. Ja, es sind durch die Kolleginnen und Kollegen am 1. Januar morgens gegen 04:00 Uhr nach entsprechenden Angriffen durch zwei vermummte Personen auf ein Gebäude in Greifswald in der Nahbereichsfahndung zwei Personen festgestellt worden. Es ist auch mögliches Tatmittel sichergestellt worden, das kriminaltechnisch derzeit noch ausgewertet wird. Es hat dann erste Befragungen vor Ort gegeben und hintendran entsprechende weitergehende Ermittlungen und Zeugenvernehmungen beziehungsweise Geschädigtenvernehmungen. Anfangsverdacht besteht zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines vor Ort in der Tat anwesenden Bewohners. Es geht um einen Anfangsverdacht. Sie sprechen von „offenkundig rechts“. So weit sind die Kollegen noch nicht, richtigerweise. Wir stecken in Ermittlungen und die Kollegen schreiben mir extra auf, es gibt einen bestehenden Anfangsverdacht einer politischen Tatmotivation. Eine abschließende Prüfung der Tatmotivation wird erst bei Abschluss der Ermittlungen möglich sein. Zurzeit wird aber von einem Anfangsverdacht einer Tat, eines rechtsradikal motivierten Tatmotivs ausgegangen. Aber noch einmal: am Ende der Ermittlung wird stehen, weitergehende Hinweise zu Tatverdächtigen oder anderen Beteiligten, da bitte ich deutlich um Nachsicht, werde ich in einer öffentlichen Sitzung nicht geben können. Das könnte ich in der Deutlichkeit nicht einmal in einer nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses. Hier gilt, dass die Staatsanwaltschaft die oberste Herrschaft über dieses Verfahren haben muss, und zweitens, dass ich auch bei der Frage, wie groß irgendwelche Dinge sind und wo sie hingehören, achtgeben muss, dass mir nicht hinterher im Zweifel jemand vorwirft, ich hätte weitergehende Ermittlungen erschwert, weil wir Dinge kundig gemacht haben, die hinterher Beteiligten helfen, sich im Zweifel verdeckungsabsichtsmäßig zu betätigen, zu gut Deutsch, den Ermittlungsbehörden es schwerer zu machen, sie zu überführen. – Herzlichen Dank!

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