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Christian Pegel

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich knüpfe an das eben Gesagte an, es wird sich in erheblichem Umfange an Abläufen des Dublin-Verordnungsprozesses orientieren. Es soll aber in der Tat deutlich effizienter sein. Je nachdem, wie die Verordnung der Bundesrepublik Deutschland am Ende ausgestaltet sein sollte, die gesetzliche Umsetzung, kann es sein, dass wir diejenigen, die unter diese früher Dublin- oder bisher Dublin-Regelungen, künftig GEAS-EU-interne Regelungen fallen, es kann gut sein, dass wir in unseren Einrichtungen dafür Sorge tragen müssen, dass stärkere Separierungen stattfinden. Das kann ich Ihnen momentan noch nicht sagen, weil ich die abschließenden Gesetze nicht kenne. Ich gehe davon aus, dass sie heute oder morgen im Bundestag beraten werden. Nach meinem Kenntnisstand haben sich die Koalitionspartner auf Bundesebene verständigt. Sie haben den Ländern insbesondere Hinweise gegeben, die in den Verhandlungen mit uns eine Rolle spielten, weil diese Gesetzgebung durch die Bundesratsbefassung hindurch muss. Das wird allerdings erst Ende Februar nach meinem Kenntnisstand der Fall sein. Da geht es vor allen Dingen um die eben genannten Screeningpunkte und Kostentragungspflichten. Wenn also die Bundespolizei künftig bereits an der deutsch-polnischen Grenze medizinische Untersuchungen durchführen will – bisher haben wir Flüchtlinge erst, wenn sie in die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz kamen, untersucht, dort haben wir auch die medizinischen Voraussetzungen, wir haben Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, wir haben vor allen Dingen technische Geräte, um die es zum Teil geht –, dann werden wir sicherstellen müssen, dass wir im Zweifel mit Kliniken in Anklam, Pasewalk, wo auch immer Verträge schließen, auf die die Bundespolizei zurückgreifen kann. Allerdings, und das war lange der Streit, der Bund hat bisher gesagt, das ist eure Länderproblematik, er scheint jetzt, das ist das Signal, die Kostentragungspflicht – weil es eben eine bundespolizeiliche Aufgabe ist, bei der wir nur helfen würden, indem wir dann medizinische Einrichtungen bereitstellen –, er scheint jetzt dazu umzuschwenken, die Kostentragungspflicht des Bundes zu bestätigen. Und dann wird es jetzt darum gehen, wie er konkret mit uns diese Kostenumsetzung vornimmt. Die Länder bestehen auf einer Spitzabrechnung. Ich hätte gerne pro Patienten bezahlt und nicht pauschal irgendeinen Betrag pro Jahr und in manchen Jahren, wenn es mehr sind, zahlen wir drauf, sondern es wird schon darum gehen, dass der Bundeshaushalt seine Aufgaben dann, die die Bundespolizei hat, auch vollständig abdeckt. Dass die Länder allerdings bei der medizinischen Zuordnung helfen müssen, leuchtet mir ein. Die Bundespolizei kann natürlich nicht entlang aller deutschen Außengrenzen eigene medizinische Einrichtungen einführen. Da werden die Länder unterstützen müssen.

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