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Christian Pegel

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich nehme an, die Europäische Union muss man gar nicht einweihen. Ich habe die in den letzten Jahren immer als relativ aufmerksam auch bei Regionalpolitik erlebt. Die schauen schon sehr genau in die jeweils national geführten Diskussionen. Erstens. Zweitens. In der Tat, es gibt einen Gemeinsamen-Europäischen-Asylsystem-Rahmen, den die jeweiligen Nationalstaaten, in diesem Fall also die Bundesrepublik Deutschland, durch eigene Gesetze ausfüllen müssen. Das Bundesinnenministerium bereitet diese Gesetzgebung vor. Es hat von Anfang an einen großen Wunsch der Länder gegeben mitzuwirken, denn das Gemeinsame Europäische Asylsystem hat, ich sage mal, drei große Punkte, an denen Änderungen herbeigeführt werden. Die erste Änderung berührt uns nicht unmittelbar. Es wird künftig möglich sein, an den sogenannten EU-Außengrenzen, dort also, wo die Europäische Union an einen Nicht-EU-Nachbarstaat angrenzt, für gewisse Flüchtlings- und Asylsuchendengruppen Einrichtungen zur Bearbeitung von entsprechenden Anträgen einzuführen. Das würde dazu führen, dass ein Teil derjenigen, die bislang in verschiedenen europäischen Ländern, also auch außerhalb der EU-Außengrenzen, sich fortbewegt haben, dort eigentlich schon in die jeweiligen Asylverfahren überführt werden müssten. Zweitens. Das, was wir bisher als Dublin-Übereinkünfte, Dublin-Verordnung definieren, also Regelungen innerhalb der Europäischen Union – die in etwa wie folgt lauten: wer als Flüchtling oder Asylbewerber einen Fuß in die Europäische Union setzt, muss in dem Land, wo er das allererste Mal einen EU-Staat angetroffen hat, muss dort sein Asylverfahren führen und kann dann nicht quer durch die Europäische Union sich aussuchen, wo innerhalb der EU er das möchte –, dieses System soll deutlich effizienter werden und wird mit neuen Regelungen untersetzt. Das ist etwas, was uns durchaus berühren kann, wenn es denn dann gut funktioniert, worauf wir setzen. Die dritte große Überschrift berührt uns gleichermaßen nach bisherigen Kenntnisständen nicht, nicht unmittelbar zumindest. Immer dann, wenn wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – das sind Flughäfen und manchmal Häfen – Situationen haben, wo Menschen, die nicht aus der Europäischen Union zu uns kommen, über eine, in Anführungszeichen, „EU-Außengrenze“ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kommen, die fliegen also mit einem internationalen Flug aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland in Hamburg, Frankfurt, Berlin, wo auch immer auf dem Flughafen ein, dann kommen sie aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland, überqueren quasi oder überschreiten das erste Mal die EU-Außengrenze dann am Flughafen, dass dort gleichermaßen in Nähe zu diesen jeweiligen, in Anführungszeichen, „EU-Außengrenzen“ Einrichtungen entstehen sollen. Das sind die drei großen deutlichen Veränderungen. Der Streitpunkt ist zurzeit, wie die im GEAS, im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, vereinbarten sogenannten Screening-Bestimmungen umgesetzt werden. Screening meint in Wahrheit das, was wir schon vorher kennen: Ich muss einen Gesundheitscheck machen, ich muss eine erkennungsdienstliche Behandlung durchführen, also herausfinden, ob derjenige/diejenige, der/die vor mir steht, wirklich Christian Pegel ist oder welchen Namen auch immer Sie zugrunde legen möchten, die Herkunft klären, ob Vorstrafen vorliegen. Das tun wir schon heute. Die EU setzt allerdings vor, dass so etwas zum Teil viel grenznäher geschehen muss. Von daher kann es sein, dass wir an einigen Stellen, vornehmlich trifft es aber die Bundespolizei, dafür Sorge tragen müssen, dass das grenznah geschehen kann.

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗