Hannes Damm
Ja, sehr gerne. Vielen Dank! Herr Backhaus, es ging ja gerade eben nicht um das Infragestellen des Terminals insgesamt. Das ist eine ganz andere Debatte. Es ging um die Änderungsgenehmigung im aktuellen Verfahren und ob dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Sie im Moment keine Rechtsgrundlagen – jedenfalls nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz, weil Sie auch wissen, dass die Alarmstufe eben nicht mehr gilt – bestehen sehen für dieses Genehmigungsverfahren. Habe ich Sie da richtig verstanden?
