Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Während viele Menschen hier in unserem Land sich fragen, wie sie steigende Lebenshaltungskosten schultern, wie ihre Kinder in maroden Schulgebäuden zurechtkommen oder wie der Arzt im ländlichen Raum erreichbar bleibt, diskutieren wir heute diesen Antrag, der 700.000 Euro jährlich für neue Beratungsstrukturen vorsieht. Die GRÜNEN verkaufen uns das als unverzichtbaren Beitrag im Kampf gegen Diskriminierung. Wenn es nach den BÜNDNIS-90-GRÜNEN ginge, dann wäre dieser Landtag heute vor allem eine Abnickmaschine für neue Projekte aus dem linken Förderkosmos. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der Vorschlag, jährlich 700.000 Euro aus dem Landeshaushalt für sogenannte Antidiskriminierungsberatungsstellen bereitzustellen, ist nicht nur überzogen, sondern auch durch keinerlei harte Fakten oder messbare Erfolge untermauert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Antrag beruft sich auf eine angebliche Realität der Diskriminierung in Mecklenburg-Vorpommern, ohne auch nur eine einzige konkrete Zahl für unser Land zu nennen. Stattdessen wird auf bundesweite Trends verwiesen, wie dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der für 2024 insgesamt 11.405 Beratungsanfragen – wohlgemerkt Beratungsanfragen – meldet. (Jens-Holger Schneider, AfD: Bundesweit.) Explizite Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern finden sich jedoch nicht. Weder im Antrag noch in den Tätigkeitsberichten der drei Beratungsstellen in Schwerin, Greifswald und Anklam finden sich verlässliche Daten, die Erfolg und Effizienz begründen würden. Wenn wir die bundesweiten Fälle grob auf die Einwohnerzahl unseres Landes hochrechnen – Mecklenburg-Vorpommern macht etwa 1,9 Prozent der deutschen Bevölkerung aus – landen wir bei schätzungsweise 200 bis 300 Fällen pro Jahr, eine mittlere dreistellige Zahl, die keinesfalls eine Finanzspritze in Höhe von 700.000 Euro rechtfertigt. Und die Fraktionsvorsitzende der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat es ja eben bei ihrer Einbringung auch gesagt, es ist ein enormes Privileg, sich in MV zu bewegen, ohne diskriminiert zu werden. Wofür wollen Sie denn solche Antidiskriminierungsstellen haben, wenn Sie doch nach eigener Aussage gar nicht diskriminiert werden hier? (Thomas Krüger, SPD: Sie haben nicht zugehört. – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der offene Brief des Antidiskriminierungsverbandes vom 5. November 2025 erwähnt im Übrigen ebenfalls keine Zahlen, nur Appelle und selbstgefällige Forderungen. Was passiert eigentlich mit den Personen, die sich melden? Wie sieht das Beratungsangebot im Konkreten aus? Nach welchen objektiven Kriterien wird überprüft, ob eine tatsächliche Diskriminierung vorliegt oder ob es sich um subjektive Empfindungen handelt? In den Selbstbeschreibungen der Stellen heißt es: „Diskriminierung ist die Benachteiligung, Ausgrenzung oder Belästigung von Personen aufgrund (zugeschriebener) Merkmale“, die sich da endlos lang durch die Seiten ziehen. „Sie entsteht aufgrund historisch gewachsener Machtverhältnisse und ist somit ein strukturelles Phänomen. Das bedeutet, dass alle Menschen im Kontext von Diskriminierung sozialisiert werden.“ Das musste ich erst mal so sacken lassen. Diese Definition ist uns allen aus den Hallen linker Akademien bekannt. Sie löst Diskriminierung von konkreten, nachweisbaren Ereignissen und verflüssigt sie zu einem diffusen Konstrukt aus strukturellen Phänomenen und Machtverhältnissen. Wir kennen das aus den Debatten über kritisches Weißsein, Kolonialismus oder einem überdehnten Rassismusbegriff, der nicht mehr auf tatsächliche Hierarchisierung ethnischer Gruppen abzielt, sondern alles umfasst, was Unterschiede benennt oder thematisiert, selbst wenn es rein deskriptiv ist. Hier wird Diskriminierung zu einem ideologischen Werkzeug, das subjektive Gefühle über harte Fakten stellt und letztlich dazu dient, gesellschaftliche Narrative zu formen, statt reale Probleme zu lösen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Linker Klassenkampf orientiert sich nämlich nicht mehr an der Zuspitzung ökonomischer Konflikte. Und weil Ihnen die klassischen Arbeiter bereits vor längerer Zeit entlaufen sind, brauchen Sie nun neue revolutionäre Subjekte, um sie in den Dienst der Subversion gegen die autochthone Mehrheitsbevölkerung zu stellen. Gerne bemächtigt man sich dafür natürlich auch des Staates und des Geldes der Steuerzahler, meine Damen und Herren. Die drei Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern sind ein klassisches Beispiel für linke Klientelpolitik. Dieser Antrag ist kein Beitrag zum Schutz vor Diskriminierung, sondern ein Vehikel zur Förderung linker Projekte und zur Versorgung eigener Netzwerke mit Steuergeldern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) In Zeiten knapper Kassen ist es unverantwortlich, 1,4 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 zu verpulvern, ohne klare Erfolgsmetriken oder regionale Daten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag selbstverständlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
