Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst herzliche Grüße der Justizkollegin Frau Bernhardt ausrichten und möchte ihr von dieser Stelle aus beste Wünsche senden. Gute und vor allem schnelle Besserung, liebe Jacqueline Bernhardt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Gerne nutze ich jetzt die Möglichkeit, in Vertretung für die Kollegen auf den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzugehen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil niemand bestreiten kann, dass Diskriminierung ein Phänomen darstellt, das wir alle und wir alle gemeinsam bekämpfen müssen. (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD, und Daniel Peters, CDU) Die Jahresberichte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, seit 2019 haben sich die Beratungsanfragen mehr als verdoppelt. Beim neuesten Höchststand aus dem Jahr 2024 betrafen annähernd die Hälfte der 11.405 Anfragen Diskriminierungen aufgrund ethnischer Herkunft, Rassismus und Antisemitismus, gefolgt von Merkmalen der Behinderung und des Geschlechts. Diese Zahlen sprechen leider eine klare Sprache: Diskriminierungserfahrungen sind weit verbreitet und Betroffene brauchen und suchen Unterstützung. Rechtlicher Diskriminierungsschutz und professionelle Beratung gehören zusammen. Betroffene sind auf Anlaufstellen angewiesen, die zuhören, die einordnen, die Rechte erklären und die Wege aufzeigen, wie man diese einfordern kann. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren aufgeholt hat. Das Bundesprogramm respekt*land war dabei eine große Hilfe. Seit 2023 konnten drei Modellprojekte aufgebaut werden, die nicht nur vertrauliche und unabhängige Beratung anbieten, sondern auch Bedarfe sichtbar gemacht haben. Die Zwischenergebnisse der durchgeführten Evaluation zeigen, diese Angebote wirken. Sie haben qualifizierte Beratungskapazitäten für 50 Prozent der Fläche und der Einwohnerinnen und Einwohner geschaffen. Meiner Ministerkollegin und ausdrücklich auch mir selbst ist es wichtig, dafür allen Beraterinnen und Beratern, die durch ihr Engagement viele Betroffene auch im ländlichen Raum erreichen, ganz herzlich Danke zu sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig ist, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um die aufgebauten Strukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Leider stehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Haushalt 2026 keine zusätzlichen Mittel für eine zweite Förderperiode zur Verfügung. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen sind sich des Problems bewusst. Im Rahmen der Beratungen über den Doppelhaushalt 2026/2027 wurden daher vorgestern entsprechende Mittel bereitgestellt, um den Beratungsstellen eine Perspektive über den 31. Januar 2026 hinaus zu ermöglichen. Doch – und das gehört zur Realität – ganz ohne Mitwirkung des Bundes wird uns dies nicht gelingen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist 2023 bewusst mit dem Ziel angetreten, das zivilgesellschaftliche Beratungsnetz gemeinsam mit den Bundesländern auszubauen. Deshalb steht meine Kollegin Justizministerin seit geraumer Zeit im engen und konstruktiven Austausch mit der Unabhängigen Beauftragten des Bundes. Gemeinsam klärt sie mit der Unabhängigen Beauftragten, wie eine tragfähige Finanzierung aussehen kann, wie gemeinsam die Fortsetzung der Arbeit der Beratungsstellen ab dem 1. Februar 2026 möglichst ohne Unterbrechung ermöglicht werden kann und welche Erkenntnisse aus den Modellprojekten in die Beratungsstruktur einfließen sollen. Im letzten Jahr haben die Unabhängige Beauftragte und die Justizministerkollegin Frau Bernhardt mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung der Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft die Bedeutung des Themas für die Landesregierung bewusst bekräftigt, nicht als reine Symbolpolitik, sondern als Zeichen dafür, dass Land, Landtag und Landesregierung trotz angespannter Haushaltslage bereit sind, einen wichtigen Beitrag zu leisten. Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen auch weiterhin Zugang zu niedrigschwelliger und qualitätsgesicherter Beratung erhalten. In der Sache sind wir uns über die Herausforderungen einig, Ihr Antrag übersieht jedoch, dass für wesentliche Teile Ihrer Forderungen bereits Vorsorge getroffen wurde und notwendige Abstimmungsprozesse mit dem Bund bereits im Gange sind. Ich glaube, es wäre ein großer Erfolg für das Land und insbesondere für die Justizkollegin, wenn wir gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Fortbestand der Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern sichern können, gerade weil eine alleinige finanzielle Landeszuständigkeit für die Modellprojekte des Bundes weder gegeben noch derzeit realisierbar ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche eine starke Beratung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
