Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Rainer Albrecht, SPD: Moin!) Die vorliegenden Anträge sind grundunterschiedlich, behandeln ein Thema allerdings von zentraler Bedeutung: den Ausbau der Windenergie, den wir schon mehrfach hier im Haus besprochen und behandelt haben. Diese hat sich zu einer zentralen Säule unserer Energieversorgung entwickelt. Man muss konstatieren, dass mehr als 50 Prozent der Bruttostrommenge in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 22 mittels Wind erzeugt wurden. Sie bietet zugleich erhebliche wirtschaftliche Entwicklungspotenziale für die Hersteller, für die Branche, aber auch für diejenigen, die bereits nachhaltigen Strom einsetzen oder ihn zukünftig benötigen. Sie hat ihren festen Platz bei der Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien und beim Erreichen der Klimaziele. Gleichzeitig bietet sie auch die Chance, dass in zunehmendem Maß die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und auch die Kommunen von dem vor Ort produzierten Strom profitieren. Hierzu haben wir erst in der letzten Sitzung die Weiterentwicklung des BüGem diskutiert. Und es bleibt dabei: Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin einen gezielten und verantwortungsvoll, verlässlich ausgesteuerten Ausbau der erneuerbaren Energien. Und dazu gibt es gemeinsame Leitplanken: Rechtsstaatlichkeit verbunden mit Planungssicherheit, ein Vorgehen, das die Klimaziele klar im Auge hat, sich ehrgeizige Ziele setzt, aber die Kosteneffizienz nicht außer Acht lässt, aber vor allem auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort berücksichtigt. Das Thema Akzeptanz ist auch schon zumindest in jeder Sitzung einmal angesprochen worden. Im Zuge der Umsetzung der vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes spielen die Regionalen Planungsverbände in unserem Land eine tragende Rolle bei der Ausweisung der benötigten Flächen. Dabei geht es zum einen darum, die für die Energiewende notwendigen Flächen bereitzustellen, zum anderen auch darum, diese Flächenausweisung mit Blick auf andere Belange abzuwägen und entsprechend der regionalen Gegebenheiten zu steuern. Die Regionalen Planungsverbände sind letztlich die im Verfahren vorgesehene Plattform, über die die Akteure vor Ort im Rahmen des Planungsrechts ihre Interessen bündeln und manifestieren. Meine Damen und Herren, die mit dem Antrag der Fraktion der AfD geforderte Anpassung der Flächenziele, sei es durch technologieoffene Energieerzeugungsziele oder gar die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, würde viele mühsam und langwierig erreichten Kompromisse auf der Ebene der Regionalen Planungsverbände ad absurdum führen und gleichzeitig die rechtsstaatlich gesicherte und für die Investoren erforderliche Planungssicherheit gefährden. Gerade jetzt – im Rahmen der Fortschreibungsprozesse der Raumentwicklungsprogramme würden Änderungen die Planungsprozesse behindern – bestünde das Risiko, dass die Flächenziele eben nicht fristgerecht erreicht würden. Und das heißt, Windenergieanlagen werden in der jeweiligen Planungsregion als privilegierte Vorhaben im gesamten Außenbereich zulässig – der falsche Weg. Ich freue mich, dass es uns in der letzten Woche gelungen ist, die Teilfortschreibung des Kapitels Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zu bestätigen. Seit dem 5. Dezember ist die Teilfortschreibung des Kapitels Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg in Kraft, die Festlegungen zur räumlichen Steuerung trifft. Dazu gehört auch die Festlegung der mindestens 1,4 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie. Das ist verantwortungsvoll, das ist Bestätigung der Akteure vor Ort, die wir unterstützen. Ich kann hier nur wiederholen, wir verfolgen weiterhin diesen gezielten, verantwortungsvoll und verlässlich ausgesteuerten Ausbau der erneuerbaren Energien. Kommen wir zum Antrag der CDU-Fraktion, bei dem es bisher konkret, Herr Waldmüller, insbesondere um die Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung geht. Dass Windenergieanlagen angesichts ihrer Höhe, Rotationsbewegungen/Geräuschentwicklung nicht direkt neben Wohnhäusern errichtet werden sollen, ist zweifellos berechtigt. Wir haben daher auf Landesebene bereits Maßnahmen ergriffen. Für die Ausweisung neuer Windenergiegebiete durch die regionalen Verbände gilt bereits seit Längerem ein gesetzlicher Vorsorgeabstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen, von 800 Metern zu Splittersiedlungen im Außenbereich und zu Einzelhäusern. Mit dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes, das der Landtag beschlossen hat, haben wir zudem eine Regelungslücke geschlossen. Anlagen, die auf Grundlage von Bundesrecht beim Repowering näher an die Siedlungen heranrücken, sind nun landesrechtlich nicht mehr privilegiert. Auch das sorgt für Klarheit und Verlässlichkeit. Die werden in der Tat auch nötig sein – Klarheit und Verlässlichkeit – bei der Evaluation des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Es muss allen klar sein, dass bei Erhöhung von Mindestabständen zur Wohnbebauung möglicherweise ausgewiesene Flächen an anderer Stelle neu ausgewiesen werden. Je weiter die Windenergienutzung von den Siedlungsgebieten entfernt stattfinden soll, desto weiter wird sie in die Naturräume gedrängt. Und auch in diesem Bereich haben wir in unserem Land erhebliche Schutzinteressen, die wir nicht vernachlässigen wollen. Auch das hat etwas mit Akzeptanz zu tun. Und zu guter Letzt: Dass man mit zunehmendem Ausbau auch über den Bedarf spricht, halte ich schlicht für selbstverständlich und hoffe, dass das nach meiner Lesart bisher bereits der Fall war. Auch dies hat etwas mit Akzeptanz zu tun. Insofern habe ich hohes Vertrauen in die Ergebnisse der anstehenden Evaluation. Meine Damen und Herren, ich kann mich nur wiederholen: Die Landesregierung verfolgt weiter gezielt, verantwortungsvoll, verlässlich ausgesteuert den Ausbau der erneuerbaren Energien im Dialog mit den Akteuren zum Wohl der Region und unserer Bevölkerung, das heißt für Vernunft, für Wirtschaft, für die Natur und für die Bevölkerung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
