Mandy Pfeifer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben ein Recht darauf, gewaltfrei aufzuwachsen, Kinder haben ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden. Um diesen Schutz noch wirksamer zu machen, haben wir gestern das Kinderschutzgesetz verabschiedet. Wenn ein Childhood-Haus, so, wie es von der World Childhood Foundation gemeint ist, aufgesucht werden muss, ist es bereits zu spät. Es ist furchtbar, dass es diese Häuser braucht, und es ist furchtbar, dass wir Kinder niemals zu einhundert Prozent schützen werden können. Meine Damen und Herren, wir beraten heute den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der zum Ziel hat, ein Childhood-Haus in jedem Landgerichtsbezirk zu errichten, und ich verstehe diesen Antrag total. Wenn Kindern Gewalt widerfährt, ist der kindzentrierte Ansatz der Childhood-Häuser der, der die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt stellt, um Retraumatisierungen zu vermeiden, das, was gut ist, das, was achtsam ist, das, was in allem Schlimmen behutsam ist, wenn lauter fremde Erwachsene wissen wollen, was passiert ist. Ich will einmal sagen, dass es dann nur noch sehr bedingt um Schutz geht. Das Childhood-Haus kann nicht verhindern, dass Kindern Schlimmes passiert, aber es kann verhindern, dass Kinder das, was ihnen widerfahren ist, immer wieder neu in verschiedenen Stufen der rechtlichen Aufarbeitung des Geschehenen erleben. Meine Damen und Herren, die Landeshauptstadt Schwerin hat so ein Childhood-Haus, und ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten, von ganzem Herzen für ihr Engagement. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Petra Federau, AfD) Aber dass es dieses Childhood-Haus gibt, das war keine Entscheidung des Landes, dass es dieses Childhood-Haus gibt, ist einer kommunalen Initiative zu verdanken. Die jetzige Leiterin des Hauses, Nadine Schirrmacher, hat sich gemeinsam mit dem damaligen Sozialdezernenten Andreas Ruhl auf den Weg gemacht und aus vollem Herzen sich dafür engagiert, dass dieses Projekt gemeinsam mit der Childhood Foundation und mit Fördermitteln der Postcode Lotterie möglich werden konnte. Es ist auch besonders, dass die Landeshauptstadt Schwerin – und zwischenzeitlich haben sich auch Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg angeschlossen – Träger des Hauses ist. Das ist ein ziemliches Alleinstellungsmerkmal gewesen bei der Eröffnung des Childhood-Hauses. Das haben wir, Herr Ehlers, auf der Eröffnungsveranstaltung ja gehört, und das soll nun auf das gesamte Land übertragen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, kindzentriert zu arbeiten, ein solches Angebot am Ende auch kindzentriert zu leben, das kann man nicht verordnen. Das wissen wir aus den vielen Angeboten, die wir im Land vorhalten und wo eben die Frage ist, steht hier wirklich gerade in der Diskussion das Kind im Mittelpunkt oder sind es die Erwachsenen drumherum. Deshalb muss sich so ein Angebot vor Ort in den bestehenden Netzwerken, die wir gestern mit dem Beschluss des Kinderschutzgesetzes gestärkt haben, mit den Gerichten, mit der Polizei und mit der psychosozialen Prozessbegleitung, die wir haben, und die Kinder auch durch Verfahren begleitet – auch darauf haben Kinder bereits einen Rechtsanspruch –, vor Ort entwickeln. Gemeinsam muss man diese Kindzentrierung wollen. Es ist nicht die Struktur, die man einfach hinstellt, es sind die Menschen, die sie leben. Und deshalb müssen sich auch die Childhood-Häuser, gemessen an den Standards der Childhood Foundation, in den anderen Landgerichtsbezirken entwickeln. Wir haben uns im Gesetz also zu einem Childhood-Haus in Vorpommern bekannt, und ich bin überzeugt, dass es für die Umsetzung dieses Bekenntnisses entsprechende Impulse aus den zuständigen Ministerien und aus dem Landesjugendamt geben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
