Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, zählt zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft. Wenn wir heute über Kinderschutz sprechen, dann reden wir nicht nur über einzelne Maßnahmen, sondern über tragfähige Strukturen und Prozesse, die junge Menschen beteiligen, stärken und dauerhaft schützen. Genau darüber haben wir gestern im Landtag bei der Verabschiedung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern debattiert. Gerade mit Blick auf den heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag und vor allem auch den Änderungsantrag der AfD ist mir diese Einordnung in das umfangreiche Gesamtsystem Kinderschutz wichtig. Das Gesetz stellt die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt und schafft die Grundlage für eine effektive Aufgabenerfüllung und Kooperation. Dazu gehört, dass vorhandene Strukturen auf den Prüfstand gestellt und künftige Planungen besser aufeinander abgestimmt werden. Ein Baustein in diesem Gefüge ist das Childhood-Haus Schwerin. Dieses im Landgerichtsbezirk Schwerin verortete Angebot hat sich in den letzten drei Jahren zu einem wichtigen Anlauf- und Versorgungspunkt für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche entwickelt. Und ich freue mich sehr, dass diese Einschätzung nicht nur von der Praxis und den Betroffenen selbst geteilt wird, sondern auch im politischen Raum. Es bestätigt uns darin, den im Zuge des Kinderschutzstrukturgesetzes formulierten Prüfauftrag, inwieweit unter Einbeziehung der bestehenden Strukturen ein weiteres, einem Childhood-Haus vergleichbares Angebot im östlichen Landesteil in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden kann, weiterzuverfolgen. Und so gerne ich diesen Prozess im Sinne der Betroffenen beschleunigen würde, so einfach ist das Ganze nicht, denn die Entscheidung über den Ausbau diesbezüglicher Strukturen auf Landesebene kann nicht losgelöst von örtlichen Bedarfen, jugend- und sozialraumplanerischen Aspekten sowie bereits verfügbaren Angeboten und Ressourcen getroffen werden. Aktuell gibt es in Deutschland elf Childhood-Häuser, die sich in Bezug auf Trägerschaft, Umsetzung, Stellung im Kinderschutzsystem und Federführung unterscheiden. Wenn die AfD jetzt ein Childhood-Haus in jedem der vier Landgerichtsbezirke in MV fordert, zeigt das schon ein wenig, dass Sie sich mit der Thematik noch nicht ausdrücklich beschäftigt haben. Wissenschaftliche Aspekte und diesbezügliche Evaluation stecken noch in den Kinderschuhen. Vor diesem Hintergrund haben sich Bund und Länder darauf verständigt, mit Blick auf die weitere Entwicklung von Childhood-Häusern oder vergleichbaren Angeboten den Prozess gemeinsam proaktiv zu begleiten. Hieran beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern sehr intensiv. Dabei sollen verschiedene Konzepte für einen multiprofessionellen Kinderschutz, die auch eine gerichtsfeste Dokumentation ermöglichen und Betroffenen – Sie haben es vorhin gesagt – die Mehrfachaussage ersparen, in den Blick genommen werden. Denn Childhood-Häuser können nur auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Childhood Foundation errichtet werden, die die Träger zur Einhaltung konkreter Leistungen und Rahmenbedingungen verpflichtet. Dies engt an der einen oder anderen Stelle auch tatsächlich Möglichkeiten ein. Hierzu kommt, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht allein über Trägerschaft, Einzugsbereich und Engagement entscheiden kann. Vielmehr müssen alle Verantwortungsträger im Land und in den Kommunen mitgenommen werden. Dazu brauchen wir Planung, Kommunikation und Absprache. Nur so gewährleisten wir die notwendige Akzeptanz vor Ort und bei den Betroffenen und eine wirkungsvolle Unterstützung. Das bedeutet, alle Interessen müssen gut unter einen Hut gebracht werden – strukturell, personell, finanziell und organisatorisch. Vorschnelle Entscheidungen und mengenmäßige Ausbauverpflichtungen ohne diese grundlegende Analyse und Bewertung bringen uns nicht weiter. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
