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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 8/121

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unzweifelhaft sind die befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Haushaltszeiten die Sachverständigen und Akrobaten des umfangreichen Zahlenwerks, das Sie, Herr Minister Geue, als Doppelhaushalt zur Zweiten Lesung für die Regierungskoalition vorgelegt haben. Ihrem Fleiß gilt unser Dank. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Doppelhaushalt ist zugleich quasi das Credo, Finale und Vermächtnis Ihrer Haushaltspolitik in dieser Legislaturperiode. Und ich sage es gleich vorweg: Wir Bündnisgrünen singen Ihr Credo nicht mit. Ihr haushalterisches Vermächtnis ist ausweislich der düsteren Aussichten für die Mittelfristige Finanzplanung eine Bürde für die Nachfolgenden. (Beifall René Domke, FDP) Ich will nicht gleich sagen, für die nachfolgenden Generationen, weil wir ja nicht wissen, das dauert auch 20 Jahre, die nachfolgende Generation, aber für die Nachfolgenden auf jeden Fall. Der Doppelhaushalt verbraucht die Rücklagen, verschiebt Schuldentilgungen und schöpft den Rahmen der Neuverschuldung, die ja jetzt möglich ist, vollständig aus. Mich beschleicht ein Déjà-vu aus dem Anfang der Legislatur. Auch vor vier Jahren hat der Geldsegen aus den Corona-Schulden unsere strukturellen Haushaltsprobleme zugedeckt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für unsere insgesamt ablehnende Position bezüglich des vorliegenden Haushaltsentwurfs machen wir für uns – für uns! – gravierende Gründe geltend. Und es wird Sie jetzt ein bisschen, vielleicht auch gar nicht erstaunen, sie betreffen das Verfahren und eine Reihe von thematischen Gründen, die wir in unserem Entschließungsantrag zusammengefasst haben. Zum Verfahren nur so viel: Die Einarbeitung der vom Bund aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen bereitgestellten Mitteln auf den letzten Metern der Haushaltsbefassung ist für uns kein Ausdruck einer soliden Haushaltsberatung. Die Vereinnahmung von mehr als 1,9 Milliarden Euro in den kommenden zwölf Jahren hätte unserer Meinung nach eine Dritte Lesung mit vorheriger Anhörung erforderlich gemacht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Im Sinne der Generationengerechtigkeit gilt es doch abzuwägen, welche Investitionen tatsächlich unmittelbar oder mittelbar der nachwachsenden Generation zugutekommen oder welche Möglichkeiten sich eröffnen, vielleicht nicht alle nicht gebundenen Rücklagen oder die möglich gemachte Neuverschuldung des Landes vollständig in Anspruch zu nehmen. Wir fühlen uns der tatsächlichen Zusätzlichkeit zugunsten der kommenden Generationen verpflichtet. Das haben wir hier auch mehrfach mit Anträgen belegt, und dabei bleiben wir auch. Nun aber eine Flut von Änderungsanträgen innerhalb weniger Tage. Es ist richtig, natürlich hat man als Abgeordneter und auch mit den Mitarbeitern auch die Pflicht, am Wochenende zu arbeiten. Es war lediglich eine Information am letzten Donnerstag im Finanzausschuss zu den Ergebnissen des Kommunalgipfels und den dazu ausgedachten haushalterischen Folgen. Die Landesregierung hat sich ohnehin seit dem Sommer immer nur auf äußeren Druck zum Handeln veranlasst gesehen, beispielsweise das Thema „pauschale Förderung“ – von uns gefordert, erst abgelehnt und nun pauschale Förderungen von 50.000 für jede Gemeinde. Was steckt denn dahinter? Im Sommer hatten wir genau eine Diskussion aufgemacht zur Zusätzlichkeit und wie man sich sozusagen mit den Investitionen vielleicht planerisch aufstellen sollte. Kurz davor war dieser erste Haushaltsgipfel, der uns dann sozusagen, ohne dass da irgendwie dann auch diskutiert worden ist, en passant zugestellt, und wir haben das dann ja auch diskutiert. Es ist also schon seit Langem bekannt, was sozusagen eingestellt, also was die Landesregierung gerne eingestellt haben wollte in den Haushalt, und deswegen ist es eben doch unverständlich, dass wir jetzt ein Verfahren gewählt haben, das nicht mal die Ausschüsse erreicht hat. Also es ist im Grunde genommen, die Gremien, die für solche Sachen fachlich zuständig sind, sind im Grunde aus dem Verfahren herausgehalten worden, und das bemängeln wir. Und da beißt die Maus mal nun keinen Faden ab, und ich mache das auch ohne irgendwelche Herabwürdigung oder so, das ist ein Prinzip, das ich hier anspreche. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, uns Bündnisgrünen fehlt es an der Stringenz eines haushaltspolitischen Konzepts im Hinblick auf die seit Jahren ungelösten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und demografischen Herausforderungen. Und natürlich erkennen wir an, dass es Krisensituationen gibt, aber in der Anfangszeit der Legislatur, in der Präambel des Haushaltsgesetzes, des ersten Doppelhaushalts dieser Legislatur, haben mich die vom Finanzminister thematisierten Defizite bei der Digitalisierung und beim Klimaschutz als mutiges Eingeständnis euphorisiert und mich zu einem Lob veranlasst: Jemand, der anpackt, war meine Assoziation. Beim letzten Doppelhaushalt der Legislatur ist längst Ernüchterung eingekehrt, und trotz damaliger Euphorie – damals, wer kann sich erinnern? – gab es auch mal einen Zukunftsrat. Heute konstatieren wir eine Umsetzungsschwäche bei zum Teil weitgehender Konzeptionslosigkeit. Ich mache mal ein Beispiel. Bei der E-Akte soll es – kürzlich im Finanzausschuss vorgestellt – also nach knapp vier Jahren durch einen Anbieterwechsel einen Innovationsschub geben, obwohl die Anpassung der Softwaretools auf die Spezifika der MV-Verwaltung noch aussteht. Die Konzentration der Digitalisierungsorganisation in Form des ZDMV beim Finanzministerium ist zwei Jahre nach der Entscheidung jetzt abgeschlossen, indem es ins Finanzministerium geht. Worauf will ich hinaus? Es dauert immer vier Jahre oder zwei Jahre, bis irgendetwas umgesetzt wird. Fragt man danach, welchen Einfluss die Digitalisierung und neuerdings auch das Zauberwort „KI“ auf die Wiederbesetzungsnotwendigkeiten nur der in den nächsten fünf, vielleicht zehn Jahren in den Ruhestand gehenden Kolleginnen und Kollegen hat, bekommt man keine konkrete Antwort. Der Personalbestand ist angesichts des demografischen Wandels und der Konkurrenz um Fachkräfte gesellschaftspolitisch sicher nicht durchzuhalten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sichtbarstes Zeichen des schmerzlich fortbestehenden existenzbedrohenden Defizits beim Klimaschutz ist nach dem nunmehr vier Jahre andauernden Schleichgang die Verschiebung der Klimaneutralität auf 2045. Im Nachhinein hätte ich es ahnen müssen nach den Einlassungen von Minister Pegel in den Sondierungsgesprächen 2021. Damals hat er schon gesagt, wir schaffen nicht mal einen Prozent der Landesfläche. Damit Sie mich nicht falsch verstehen, ich leugne nicht die hier und da allerdings zögerlich stattgehabten gebührenfinanzierten Personalentscheidungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim EEG-Ausbau und einige andere Maßnahmen – wir haben ja immer wieder mit Vorschlägen versucht zu beschleunigen, beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen des Corona-Notprogramms, wer erinnert sich zurück? –, Schleichgang ist aber Schleichgang geblieben: vertane Jahre im Hinblick auf eine nachhaltige Zukunftsentwicklung unseres Bundeslandes. Die diesbezüglich unserer Meinung nach obligatorischen Themen Klimaschutz, ökologische Transformation sowie Umwelt- und Naturschutz finden im Doppelhaushalt, zumindest im ersten Vorschlag, nur am Rande statt und werden wenn, dann vornehmlich in Verbindung mit Sondervermögensmitteln und EU- und Bundeszuweisungen jetzt ein bisschen forciert. Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ihr macht zu wenig – konzeptionell und auch dem Herzen nach! Ich fürchte, das wird sich rächen. M-V steht im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und Nachbarstaaten. Will man also erreichen, was im Industriezeitalter die Regel war und bis heute ist, dass die Chance für vielfältige Wertschöpfung und Wirtschaftsentwicklung der Energiebereitstellung folgt, dann darf der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht halbherzig und stiefmütterlich betrieben werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn beispielsweise der Windkraftausbau in den anderen norddeutschen Bundesländern schneller vonstattengeht, werden Wasserstoffproduktion oder Großrechenzentren, die sich aus Energieüberschüssen speisen können, einschließlich der nutzbaren Abwärme und verschiedene Folgeanwendungen woanders stattfinden, um nur einige von den vielen Beispielen zu nennen. Für uns bedeutet das regionale Wertschöpfung ade, Steigerung der steuerlichen Einnahmebasis ade, nachhaltige Arbeitsplätze ade. Gleiches ließe sich auch über einen neben der Energiewirtschaft am weitesten verbreiteten Wirtschaftszweig in M-V aussagen, nämlich die Landwirtschaft, vornehmlich die ökologische. Versorgt nicht M-V die umliegenden Metropolregionen Berlin und Hamburg, zukünftig vielleicht auch mehr Stettin, mit ökologisch hergestellten Lebensmitteln, dann werden es andere tun, vermutlich mit schlechterer Ökobilanz und Klimabilanz. Auch müssen wir vorantreiben, dass wir konventionell und ökologisch mehr als Veredler und nicht vornehmlich als Rohstofflieferanten wahrgenommen werden. Landwirte in meiner Region beklagen fehlende Weiterverarbeitungsstrukturen, sodass sie ihr erzeugtes wertvolles Endprodukt unter Wert verkaufen müssen. In beiden genannten Wirtschaftszweigen fehlt es an einem klaren Bekenntnis unseres Landwirtschaftsministers, der zugleich auch der Klimaminister ist. Standardlose Flächenprämien mit der Gießkanne sind eher des Ministers Ansatz als ein Einsatz für den Erhalt der Diversität und Bodenqualität und verstärkter Honorierung von Ökosystemdienstleistungen. Dort eröffnen sich für verantwortungsvolle Landwirte Wege einer langfristig nachhaltigen Landwirtschaft – eben Klasse statt Masse. Und klar vermissen wir auch tatkräftiges Bekenntnis seinerseits zum Klimaschutz mit den vielfältigen Facetten. Diesbezüglich verweise ich beispielhaft auf das BüGem mit wenig wettbewerbstauglichen Pflichteinspeisungspromillesätzen. Beim klimaschonenden Moorschutz liegt eine verbale Unterstützung unseres Klimaministers vor, das ist anzuerkennen. Robuste haushalterische Anreize für die Wiedervernässung, sei es für alternative wirtschaftliche Verwertung der Nassflächen – Stichwort „Paludikulturen“ oder „PV-Installationen“ –, sei es für die Sanierung von intelligenten Wasserwirtschaftsanlagen – weitgehend Fehlanzeige. Im Doppelhaushalt werden zwar erstmalig 600.000 beziehungsweise 800.000 Euro aus dem Sonderfonds Landwirtschaft und Klimaschutz mobilisiert, obwohl bereits seit 2023 bis 28 zusätzliches Personal eingestellt werden konnte. Personal, das im Jahr nur 600.000 Euro an Investitionsmitteln mobilisiert, ist nicht besonders effektiv. Wir haben deshalb beantragt, die Investitionssumme um 400.000 Euro jeweils in den Jahren zu erhöhen. Das fand keine Zustimmung, obwohl das genannte Sondervermögen prall gefüllt verbleibt. Klimaschutzmaßnahmen und kluge Zukunftsinvestitionen, verbunden mit regionaler Wertschöpfung, kämen der Einnahmebasis des Landeshaushalts zugute und würden helfen, das fortdauernde strukturelle Defizit einzudämmen, und leisteten dann einen notwendigen Beitrag zum Gleichgewicht mit den Sozialausgaben. Darüber hinaus fühlen wir uns einem sozialverträglichen Klimaschutz verpflichtet. Unser Credo lautet daher: Klimaschutz in sozialer Verantwortung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch einmal auf die Verantwortung des Landes für eine auskömmliche Finanzierung seiner Gemeinden zu sprechen kommen. Die Funktionstätigkeit des Staates wird von der Bevölkerung vor Ort erlebt und macht sich für viele gerade auch in den sogenannten freiwilligen Leistungen, zum Beispiel bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportplätzen, Vereinsgebäuden oder Stadtteilzentren, fest. Es ist davon geredet worden, dass die Kommunen unter Druck stehen, dass deren Einnahmesituation und Steuereinnahmen auch gesunken sind, und ich habe wohl wahrgenommen, wie die Anstrengungen auch von allen Fraktionen hier gesehen werden, sich für die Kommunen zu verwenden, und auch wir machen das. Für die rot-rote Landesregierung erweckt sich aber die Pflicht, keinen Gesetzen im Bundesrat zuzustimmen, die zu weiteren kommunalen Belastungen führen. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Und an die Adresse der CDU, die sich als die Kommunalpartei selbst lobt, sei adressiert, dass die einseitige Absenkung der Mehrwertsteuer für Gastronomie sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale dabei nur zwei Beispiele für Klientelpolitik auf Kosten der Länder und Kommunen sind, wenn sie nicht vollständig von der Bundesebene finanziert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So einfach ist die Rechnung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Schmidt, AfD: Tourismusland.) Ich bin immer gern bereit für konstruktive Haushaltsdiskussionen, und einer Diskussion um Zahlen gehe ich niemals aus dem Weg, das wissen Sie aus dem Finanzausschuss, trotzdem muss ich am Ende sagen, es ist so, dass wir am Ende sicherstellen müssen, dass auch die freiwilligen Leistungen in den Kommunen finanziert bleiben, und das wird eine Herausforderung für die Zukunft bleiben, sonst kriegen wir ein Demokratieproblem. Und vielleicht zum Abschluss auch noch was Lobendes zu Herrn Koplin: Also ich erkenne das an, das ist genau das, was notwendig ist, Präventionskosten zu erhöhen, was bisher ja nur die Krankenkassen gemacht haben. Wenn das Land da in die Verantwortung mit geht, dann ist das eine gute Entscheidung gewesen. Und was die Diskussion um die Integrationsfinanzierung betrifft, da wird meine Kollegin Anne Shepley zu ausführen, und da werden Sie sich wundern, dass das nämlich auch nicht so einfach ist, wie Sie das erklärt haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Harald Terpe Protokoll ↗