Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Biogas ist ein unstrittig vielseitiger, speicherbare Energieträger. Richtig eingesetzt kann es dort helfen, wo Sonne und Wind zeitweise nicht ausreichen, zum Beispiel in der Dunkelflaute, die übrigens entgegen der viel verbreiteten Behauptung in der Regel nicht länger als drei Wochen dauert in Europa. (Thore Stein, AfD: Und was macht man in den drei Wochen dann, Herr Damm?) Es kann Strom und Wärme liefern, es kann zur Netzstabilität beitragen … (Thore Stein, AfD: Was denn?) Habe ich gerade gesagt, Biogas. … und in ländlichen Räumen regionale Wertschöpfung sichern. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Enrico Schult, AfD) Andere Antworten sind zum Beispiel auch Wasserstoff. (Thore Stein, AfD: Welcher Wasserstoff?) Aber, und das ist entscheidend, dieser Beitrag gelingt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Biogas ist natürlich kein Freifahrtschein. Es darf nicht zur ökologischen Belastung werden, und es darf keine zusätzlichen sozialen Kosten verursachen. Genau das ist leider der Schwachpunkt des CDU-Antrags, denn was hier vorliegt, ist ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, das sich vorrangig an kurzfristigen Interessen der Biogasbranche orientiert. Es fehlt eine klare Linie für Nachhaltigkeit, es fehlt die ökologische Bewertung, und es fehlt jede Aussage zu den sozialen Folgen. Eine Förderung um der Förderung willen, das ist nicht unser Ansatz – haben Sie ja auch bei unserem Antrag zur Paludikultur kritisiert. Wir GRÜNE sagen, Biogas hat Zukunft, wenn es naturverträglich erzeugt wird. Das heißt keine neuen Maismonokulturen, kein zusätzlicher Flächenverbrauch, keine Privilegierung von Großanlagen im Außenbereich. Wir wollen stattdessen eine Nutzung, die auf Reststoffe, Gülle und Wildpflanzen setzt – Stoffe, die ohnehin anfallen und deren Nutzung wir ökologisch sinnvoll gestalten können. Unser Änderungsantrag stellt genau diese Weichen. Er macht klar, dass die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen Standard sein muss, nicht die Ausnahme, dass wir Biogas nur dort fördern, wo es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als andere Lösungen, etwa die Elektrifizierung, und dass wir die Kosten für die Verbraucher/-innen dabei stets im Blick behalten müssen. Wir streichen pauschale Ausbauforderungen, wir lehnen den pauschalen Ausbau der Gasinfrastruktur ab, und wir sagen, es braucht gezielte, ökologisch sinnvolle Anreize – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der CDU-Antrag stammt gefühlt aus der Hochzeit der Energiekrise, aber wir sind längst in einer ganz anderen Phase. Es geht um gezielte Transformation, um Nachhaltigkeit, um Kreislaufwirtschaft. Unser Änderungsantrag bringt den CDU-Vorstoß dahin, wo er tatsächlich zustimmungsfähig wird – ins Jahr 2025, in den Kontext einer klugen, verantwortlichen Energiepolitik. Wenn es Ihnen wirklich um die Zukunft der Biogasnutzung geht, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, dann können wir gemeinsam auch daran arbeiten, dass Biogas ein starker, aber eben auch ein grüner Teil der Energiewende ist und bleibt. – (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aber nur, wenn Sie zustimmen!) Vielen Dank! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
