Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ja, Mecklenburg-Vorpommern zählt in der Tat zu den führenden Bundesländern im Bereich der Bioenergie. Insbesondere die Nutzung von Biogas leistet einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum und ergänzt unsere wetterabhängigen Energiequellen. In den vergangenen Monaten wurden bereits wichtige Weichen gestellt, damit die Bioenergie in Mecklenburg-Vorpommern eine gute Perspektive hat. Mit dem Biomassepaket der vorherigen Bundesregierung vom Januar 2025, das durch die Europäische Kommission notifiziert wurde, sind zentrale Verbesserungen auf den Weg gebracht worden. Der Fokus liegt nun auf bedarfsgerechter und flexibler Nutzung. Die Förderdauer für bestehende Anlagen wurde von zehn auf zwölf Jahre verlängert, das Ausschreibungsvolumen auf 2,8 Gigawatt erhöht, der Flexibilitätszuschlag wurde auf 100 Euro je Kilowatt und Jahr angehoben. Diese Maßnahmen schaffen eine gute Perspektive für bedarfsgerechte und flexible Anlagen. Ich begrüße diese Schritte deshalb ausdrücklich. Das Gleiche gilt übrigens für die Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern. Das zeigt unser diesbezüglicher einstimmiger Beschluss auf der Energieministerkonferenz im Mai in Warnemünde. Dort hatten wir uns gegenüber dem Bund insbesondere für die nun erfolgte beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepaketes eingesetzt. Ohne diese hätten zentrale Verbesserungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht wirksam werden können. Gleichwohl hat es Zeit gekostet, wertvolle Zeit gekostet. Das bringt insbesondere für Anlagen, die in den Jahren 25/26 aus der EEG-Förderung fallen, große Herausforderungen. Hier setzen wir uns als Landesregierung intensiv für eine pragmatische Übergangsregelung für die betreffenden Anlagen ein. Wichtig ist aber auch ein klarer, langfristiger, verlässlicher Fahrplan für die Bioenergie. Deshalb haben wir den Bund bei der Energieministerkonferenz auch aufgefordert, eine nationale Strategie für grüne Gase zu entwickeln. Auch im Hinblick auf die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung und die Frage der Herkunftsnachweise besteht aus unserer Sicht weiter Handlungsbedarf, auch wenn sich hier Lösungen abzeichnen. Alle diese Punkte wurden von der Energieministerkonferenz im Mai mit breiter Unterstützung beschlossen. Der Bund ist nun aufgefordert zu handeln und spätestens im Dezember in Stralsund zu den Fortschritten zu berichten. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir gemeinsam mit Schleswig-Holstein einen erfolgreichen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, um die Bedeutung von Biogas und Biomethan in der Energiewende nachhaltig zu stärken. Auch hier haben wir ein deutliches Signal gesetzt. Es ist auch gut, dass sich die Biogasthematik in der geplanten Kraftwerkstrategie des Bundes wiederfindet, im Koalitionsvertrag ist die Richtung auch klar benannt. Dem Bund ist der Handlungsdruck bewusst, die Erwartungen der Branche sind groß. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich konkrete Vorschläge zur Umsetzung und darüber hinaus vorlegen. Dazu werden wir uns weiter intensiv und konstruktiv einbringen. Viele der im Antrag genannten Punkte, auch im aktualisierten Antrag, wurden und werden bereits auf Landes- oder Bundesebene adressiert. Hinzu kommt, auch im Antrag wird keine klare Priorisierung vorgenommen, Herr Waldmüller, die Finanzierungsfragen werden ausgeklammert, und das, obwohl die Umsetzung der geforderten Maßnahmen erhebliche Kostenfolgen hätte, die am Ende vom System und am Ende von uns allen getragen werden müssten. Ja, auch wir, wir wollen Bioenergie. Wir schaffen die Voraussetzung dafür in Mecklenburg-Vorpommern, eingebettet in ein kluges, möglichst effizientes, auch im Sinne von kosteneffizientes Gesamtsystem aus Wind, Sonne, Speicher, Netzausbau und Wärmeplanung. Auch der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt mich insgesamt zu keiner anderen Einschätzung. Natürlich ist es richtig, diesen Gedanken teilen wir ausdrücklich, dass wir bei der Nutzung des Gasnetzes auf bestehende Infrastrukturen zurückgreifen sollten. Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Bewertung gegenüber anderen Lösungen, gerade der Elektrifizierung. Und ja, auch die Auswirkung auf die Energiepreise der Verbraucher müssen wir im Auge behalten. Aber es bleiben kritische Punkte. Der pauschale Verzicht auf eine Saldierung bei der Netzzugangsprüfung ist nicht überzeugend, damit riskieren wir, Netzengpässe weiter zu verschärfen. Und auch der Ansatz, flexible Biogasanlagen im Genehmigungsrecht künftig auf Basis des Jahreswertes der Gesamtemission zu bewerten, überzeugt mein Haus nicht. Das passt nicht zu den Grundprinzipien des Bundesimmissionsschutzrechtes und entsprechenden europarechtlichen Vorgaben, die klar an der Anlagenkapazität ansetzen. In dieser Form kann ich dem Antrag also nicht zustimmen. Dennoch gilt, die Bioenergie hat einen festen Platz in der Energiepolitik dieses Landes, Biogas hat diesen festen Platz in der Energiepolitik dieses Landes. Wir nehmen Anregungen gerne in die anstehende EnMK in Stralsund mit. Wie schrieb die ntv-Plattform kürzlich: „Mit Gülle durch die Dunkelflaute. Biogas leistet dasselbe wie Gaskraftwerke – 50 Milliarden Euro günstiger“. Das müssen wir sicher noch mal diskutieren. Aber ich glaube, es fasst etliches hier gut zusammen. Wir vertrauen auf das Biogas, auf die Bioenergie. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
