Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist erneut ein Beispiel dafür, dass markige Forderungen nichts mit glaubwürdiger und anständiger Politik zu tun haben müssen. Das hatten wir ja heute hier schon mal im Landtag. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern soll feststellen, dass deutschlandweit Tausende von gefälschten Sprachzertifikaten im Umlauf sind und möglicherweise mit Einbürgerungsanträgen eingereicht wurden und arabischen, türkischen oder albanischen Interessenten gefälschte Dokumente über TikTok-Videos angeboten werden. Das sind Behauptungen und keine gesicherten Tatsachen, zu denen der Landtag und das Land Mecklenburg-Vorpommern deshalb auch keine Feststellungen treffen können. Meine Damen und Herren, die Überprüfung aller seit dem 1. November 2015 durch die Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommenen Einbürgerungen auf gefälschte Dokumente ist sachlich und rechtlich nicht möglich, und das wissen Sie selbst genau. Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören neben einer Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland auch nachgewiesene ausreichende Deutschkenntnisse und ein bestandener Einbürgerungstest. Bei einer Einwohnerzahl in Mecklenburg-Vorpommern von 1,5, circa 1,57 Millionen Personen wurden im Jahr 2024 1.840 Ausländer eingebürgert. Dazu bedarf es keiner Feststellung des Landtages. Und im Jahr 2023 waren es 1.625 Personen. Syrer waren 2024 mit 901 Personen der häufigste Herkunftsstaat, danach kam die Ukraine mit 104 Personen und Russland mit 100 Personen. Der Anteil der unter 15-Jährigen an den Einbürgerungen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern betrug 25,2 Prozent, das sind 464 Personen. Für die Einbürgerung müssen Kinder über eine altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache verfügen. Das auf Grundlage der Zuwanderungsgesetze für die Sprachkurse im Rahmen der Integrationskurse zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt Handlungsempfehlungen, wie die Echtheit der Zertifikate überprüft werden kann und Fälschungen sicher ausgeschlossen werden können. Der Innenminister hat auch gerade darüber gesprochen. Für die Speicherung der Teilnehmerdaten sowie der Testergebnisse der Sprachkurse gibt es aber gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der Fristen sind die Daten zu löschen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Diese betragen für den Deutschtest für Zuwanderer, den Test „Leben in Deutschland“ sowie die Abschlussbescheinigung zum Integrationskurs fünf Jahre. Beim Einbürgerungstest sind die Teilnehmenden nach den gesetzlichen Voraussetzungen spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen keine Auskünfte mehr erteilt werden. Es ist damit schon rechtlich nicht möglich, seit 2015 vorgenommene Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern überprüfen zu lassen. Sie sehen also, viel heiße Luft und wenig Substanz dahinter, deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)
