Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Die Höhenregulierung am Rednerpult ist defekt.) Ich war es nicht. Ich hoffe, das Pult hat sich vorher schon nicht mehr bewegt. (Zuruf aus dem Plenum: Ich war es heute Morgen schon!) Ich war es heute Morgen schon, sagt er. Okay! Meine Damen und Herren, als ich den Antrag – der ist nicht das erste Mal in den Antragsunterlagen, ich glaube, er hat jetzt den vierten Anlauf genommen und ist hier mal in die Tagesordnung gerutscht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Den zweiten!) Den zweiten, dann lasse ich mich gerne korrigieren. Gleichwohl hat er mich ein bisschen überrascht, als ich ihn sah, weil ich den Eindruck hatte, dass versucht wird, künstlich ein Problem herbeizureden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) Ja, genau. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Vor der Prüfung wissen Sie das schon?!) Es lohnt sich, erst zuzuhören und dann zu urteilen. Das ist manchmal total hilfreich zu sagen, Mensch, nicht nach 30 Sekunden ein Urteil fällen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern einfach ein paar Minuten zuhören. Die Angaben dem Grunde nach sind richtig. 2024 hat das Statistische Landesamt für unser Bundesland 1.840 Einbürgerungen festgestellt. Der Wunsch allerdings, alles zu überprüfen, was an Einbürgerungen seit 1. November 15 erfolgt ist, das wären circa achteinhalbtausend, offen eingestanden erschlägt das jede Vorstellung, was an Arbeitsaufwand dahintersteht. Jetzt kommen wir zu der Frage, gibt es eigentlich überhaupt ein Problem. Nein, das gibt es nicht. Jetzt hole ich Sie gerne ab und werbe dafür, zu sagen, wenn wir in einem Bundesland im Landtag sitzen, gucken wir uns auch die Verhältnisse im Bundesland an, denn, meine Damen und Herren, es wurden und werden – ja, Vergangenheitsform und Gegenwart –, es wurden und werden in Mecklenburg-Vorpommern in jedem einzelnen Einbürgerungsverfahren, ich wiederhole gern, in jedem einzelnen Einbürgerungsverfahren, persönliche Gespräche mit den Einbürgerungsbewerbern durchgeführt. Damit ist sichergestellt, und das ist genau der Unterschied zu anderen Bundesländern, dass die gegebenenfalls eben nicht vorhandenen Sprachkenntnisse – und die sind ja offenbar Grund –, wenn jemand sich wirklich im Einzelfall, im Einzelfall eines gefälschten Zertifikates bedienen würde, dann wären keine Sprachkenntnisse vorhanden. Und ich würde genau die – weil bei uns im Bundesland, damit sind wir eine Ausnahme, jede einzelne Einbürgerung ins persönliche Gespräch muss, so sind die Vorgaben in zwei kreisfreien Städten und sechs Landkreisen –, in diesen persönlichen Vorgesprächen würde ich offenkundig feststellen, dass jemand eben nicht in der B1-Qualität mit mir spricht, sondern über ein „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“ oder nicht mal das hinauskommt. Vor dem Hintergrund gehen wir davon aus, dass in der Tat wir hier eben nicht das, was sie zu besorgen haben, wir haben eben keine Situation, wo rein schriftliche oder digitale Antragsverfahren dazu führen, dass ich mit einem gefälschten Zertifikat durchmarschieren würde, sondern ich muss vor meiner Sachbearbeiterin, meinem Sachbearbeiter einmal für ein Gespräch erscheinen, und auf die Art und Weise sind wir sicher, dass wir zu jeder Zeit hätten erkennen können, wenn Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber nicht die erforderliche Sprachkenntnis für eine Einbürgerung hätten vorweisen können. Unabhängig davon haben wir selbstverständlich auch hier die Staatsangehörigkeitsbehörden noch einmal hinsichtlich der zumindest für die bundesweiten Verhältnisse behaupteten Gefahren gefälschter Sprachzertifikate sensibilisiert, noch mal darauf hingewiesen, dass deshalb unser Weg, der nicht unbestritten ist in den Einbürgerungsbehörden, weil er natürlich zusätzlichen Zeitaufwand ausmacht, wenn ich mit jeder Bewerberin und jedem Bewerber zwingend ein etwas längeres Gespräch führen muss, noch mal darauf hingewiesen, dass die persönlichen Vorsprachen zum Nachweis auch der vorhandenen Sprachkenntnisse dienen und deswegen davon nicht Abstand genommen wird. Es steht daher nicht zu befürchten, dass bei uns im Bundesland in der Vergangenheit oder auch künftig vermehrt Einbürgerungen auf der Grundlage von gefälschten Sprachzertifikaten erfolgt sind, ohne dass also entsprechende Sprachkompetenzen vorhanden waren. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wir sind deshalb guter Dinge, dass das, was Sie an Sorge mit diesem Antrag formulieren, in diesem Bundesland keine Rolle spielt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die weitere Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
