Dirk Stamer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier den Antrag der Gruppe der FDP, die die Einführung eines Verwaltungsdatenforschungsförderungsgesetzes fordert. Als hochschulpolitischer Sprecher meiner Fraktion haben Sie mich bei dem Wort „Forschung“ in diesem doch recht sperrigen Wortungetüm emotional natürlich sofort erreicht. Allerdings, muss ich Ihnen sagen, reicht dies leider nicht zur Zustimmung zu Ihrem Antrag aus. Die grundsätzliche Zielrichtung des Antrags, wie eine bessere Datennutzung, eine moderne Verwaltung, mehr Effektivität, mehr Effizienz, ist selbstverständlich zu begrüßen – und wir verfolgen diese Ziele schon stringent und haben auf dem Weg auch bereits schon viel erreicht –, dieser Antrag, dieser gut gemeinte Antrag ist allerdings aus unserer Sicht abzulehnen, weil er hier nicht zielführend ist. Rein formal möchte ich hier zunächst einmal einwenden, wie Frau Enseleit es auch getan hat, dass es immer schöner ist, selbst direkt einen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn man denn einen fordert, und nicht, wie hier geschehen, die Landesregierung zur Anfertigung eines solchen aufzufordern. Denn hätten Sie das getan, wären Sie sicherlich über einige Fallstricke schon selbstständig gestolpert, die ich hier noch einmal ansprechen möchte. Zum Beispiel die Darstellung des Problems, die finanzielle Untersetzung des Vorhabens, die Folgenabschätzung, das sind Punkte, die hier in diesem Antrag ausgeklammert sind und die der Landesregierung zur weiteren Erarbeitung übergeben worden sind. Das kann man natürlich machen, aber ganz besonders schön ist es nicht. Lassen Sie uns einmal ganz kurz draufschauen, welche großen Themen in diesem Themenfeld, diesem wichtigen Themenfeld überhaupt bereits bearbeitet werden: Sicherlich müssen hier die Modernisierung und Konsolidierung der IT-Verfahren genannt werden, eine flächendeckende E-Akte, das Setzen von IT-Standards aufgrund zunehmender Cyberangriffe, Einführung von KI als Unterstützungswerkzeug, Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung, darüber hinaus die Open-Access-Strategie des Landes, auch schon angesprochen das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz, der Aufbau einer Datenanalyseplattform für das Land, der Sozialdatenpool für tiefergehende Analysen in Land und Kommunen. Das ist bereits ein sehr, sehr straffes und auch gut strukturiertes Programm, das wir angehen wollen und werden. Und ehe wir als MV hier ein riesiges Infrastrukturgroßprojekt, wie von Ihnen gefordert, mit einem sehr hohen Risiko starten, erscheint es mir doch sinnvoller, einen Schulterschluss mit den anderen 15 deutschen Ländern und dem Bund zu suchen und hier einheitliche Standards für Schnittstellen, Metadaten und so weiter top down zu schaffen. In diesem Kontext müssen dann Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit beantwortet werden, und das richtige Gremium hierfür aus unserer Sicht ist der IT-Planungsrat als gemeinsames Steuerungsgremium von Bund und Ländern für die Informationstechnik in Verwaltungsfragen. Ihr Antrag, sollte man ihn unabhängig von der von mir beschriebenen Reihenfolge angehen, würde sogar mehr Risiken bergen. Wie die vermeidbar sind, wie beispielsweise die Schaffung von Landesinsellösungen, ineffizienten Doppelstrukturen, daraus resultieren die hohen Kosten für spätere teure Anpassung an den noch kommenden Bundesstandard, und aufgrund finanzieller knapper Mittel können wir uns aus meiner Sicht solche Ineffizienzen nicht leisten in dieser Größenordnung, deswegen erst Bundesstandards und dann die Anpassung, die Operationalisierung an die Landesstandards. Der in Ihrem Antrag auch immer wieder angestrebte Vergleich mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz hinkt hingegen stark, denn das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz setzt im Bereich der Forschung mit Patientendaten Maßstäbe, für die wir, nebenbei bemerkt, in Forschungscommunitys anderer deutscher Länder tatsächlich bewundert werden. Und bis zum Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz – das wurde ja auch schon angesprochen – musste jeder explizit einer Nutzung seiner Daten für Forschungszwecke zustimmen. Dies ist ein irrer Aufwand gewesen, den wir reduziert haben durch diesen Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Vielen Dank! Die Anwendungssituation hier aber ist eine andere. Sie wollen, dass Daten landesweit einheitlich aufbereitet werden, und dies umfasst sehr viel mehr infrastrukturelle Fragen. Mir stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die Wissenschaft hier überhaupt schon einen Bedarf zu Forschungszwecken angemeldet hat, was nämlich beim Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz der Fall war. Welche Forschung wird derzeit verhindert durch die aktuelle gesetzgeberische Lage, wie sie ist? Das erschließt sich mir aufgrund des Antrages auch nicht zu hundert Prozent. Also was ist jetzt momentan nicht möglich, was möglich sein sollte? Denn in pseudonymisierter oder anonymisierter Form besser noch ist Forschung auch heute im Bereich der Verwaltung möglich, und dies war im Bereich der Forschung mit den Patientendaten eben nicht möglich. Im Bereich der Digitalisierung und des Fortschritts in der Innovationstechnologie passiert derzeit wirklich eine Menge, und zwar auch ganz anders, als in diesem Antrag suggeriert. Und wir als SPD-Landtagsfraktion, wir wollen natürlich eine moderne Informationsverarbeitung. Wir sprechen uns für eine Modernisierung der Verwaltung aus, eine Digitalisierung der Prozesse unter Berücksichtigung des Datenschutzes und auch der föderalen Struktur. Wir setzen uns für eine effektive und effiziente Verwaltung und einen leistungsfähigen Staat ein, hier im Land aber auch auf Bundesebene. Der vorliegende Antrag liefert für uns hier keinen tragfähigen Weg, und deswegen lehnen wir diesen Antrag als SPD-Landtagsfraktion ab. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
