Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verwaltungsdatenforschungsförderungsgesetz – das klingt wie ein Bürokratiemonster à la Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder Arzneimittelengpassbekämpfungsgesetz und suggeriert zumindest dem Titel nach zunächst das Gegenteil von dem, was der Antragsteller, die FDP, mit dem Antrag bewirken wollte. Es geht um Daten, um Daten und deren Nutzung zum Wohle aller und besonders für die Wissenschaft. Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Das ist keine neue Erkenntnis. Wir produzieren und speichern sie jeden Tag an allen möglichen Stellen, in der Wirtschaft, in den Behörden, im öffentlichen Raum. Bislang haben wir uns in erster Linie mit Beschränkungen befasst. Wie stellen wir den Datenschutz sicher? Wie wird die Weitergabe der Daten geregelt? Die großen Internetkonzerne haben das Geschäft mit den Daten längst für sich entdeckt und professionalisiert. Warum nicht also selbst auf diesen Pool an Informationen des 20. Jahrhunderts zugreifen und das Beste daraus ziehen? Warum nicht die Verwaltungsdaten der Bürgerinnen und Bürger zu Forschungszwecken ausnutzen? Die Landesregierung hat letztes Jahr mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz einen äquivalenten Vorschlag für die Forschung mit Gesundheitsdaten vorgelegt – wir haben schon darüber gesprochen –, auf den sich auch die FDP im vorliegenden Antrag bezieht. Meine Fraktion hat das Ansinnen dieses Gesetzentwurfes damals begrüßt, sich aufgrund ungeklärter Fragen zur Umsetzung jedoch enthalten. Wir sehen es als ungemein wichtig an, solche Daten für forschungs- und gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung zu stellen und somit eine bessere Prävention sowie Früherkennung bei späteren Erkrankungen zu ermöglichen. Gleiches gilt jetzt auch für die Auswertung von Verwaltungsdaten. Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern sitzen auf einem Schatz von vielen Milliarden Daten, deren Auswertung einen Beitrag zur positiven Entwicklung unserer Gesellschaft und unser aller Leben leisten kann. Wir sollten also endlich anfangen, diesen Schatz nutzbar zu machen. Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich dürfen wir bei alldem auch den Datenschutz nicht außer Acht lassen. Wenn sensible Daten für entsprechende Zwecke genutzt werden sollen, darf das nur anonymisiert oder pseudonymisiert geschehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Vertrauen darin haben, dass kein Schindluder mit ihren Daten getrieben werden kann. Allerdings bin ich der Überzeugung, wir sind in Deutschland oftmals zu restriktiv beim Datenschutz. Insbesondere die Unternehmen beklagen sich darüber und über die bürokratischen Herausforderungen, die damit einhergehen. Wenn wir uns andere EU-Staaten ansehen, wie Dänemark oder Schweden, Estland oder die Niederlande, auch in diesen Ländern gilt die Datenschutz-Grundverordnung, aber sie ist eben so ausgestaltet, dass die Hemmnisse nicht so groß sind wie in Deutschland. Vielleicht müssen wir uns als Gesellschaft auch beim Thema Daten etwas mehr trauen, um notwendige Innovationen zu ermöglichen. Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP hat es sich aber auch etwas einfach gemacht. Anstatt selbst einen Gesetzentwurf auf Grundlage des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen, wird stattdessen die Landesregierung dazu aufgefordert. In dem Tempo, in dem die Landesregierung arbeitet, bräuchte sie wahrscheinlich mehrere Jahre, um eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Trotzdem, um auch in Mecklenburg-Vorpommern etwas Schwung in das Thema Datennutzung zu bringen, begrüßt meine Fraktion das Ansinnen des Antrages. Nur beim Titel, da muss noch ein bisschen nachgebessert werden. Wir stimmen aber trotzdem zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
