Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Der Fußverkehr stand in der Tat im Landtag bisher nicht oft im Mittelpunkt. Schaut man in die Parlamentsdatenbank, so findet man gerade mal zwei Einträge, eine Fundstelle ist der heutige Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dabei beginnt und endet fast jeder Weg zu Fuß, ganz gleich, ob zwischendurch Auto, Bus, Fahrrad oder auch Flugzeug genutzt wird. In Mecklenburg-Vorpommern werden – es wurde gesagt – 28 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Insofern, werter Herr Terpe, unser Ziel muss es in der Tat sein, die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger zu stärken. Dazu bedarf es meines Erachtens jedoch keiner speziellen Förderprogramme oder neuer Leitfäden oder Strategien – komme auf den Vormittag zurück –, entscheidend ist vielmehr, dass die Fußgänger bei allen städtebaulichen und verkehrlichen Planungen von Beginn an mitgedacht werden, also ein Stück planerischen gesunden Menschenverstand einzufordern. Dieser umfasst eine durchgehende sichere und fußgängerfreundliche Gestaltung des öffentlichen Raums, mehr Verkehrssicherheit für die besonders schutzbedürftigen schwächeren Verkehrsteilnehmer, weitgehende Barrierefreiheit sowie gute Erreichbarkeit und Gestaltung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern. Und natürlich auch die sogenannten Fußverkehrschecks – Ortsbegehung, Nahmobilitätschecks – können, sollten ergänzend zu den regelmäßigen Verkehrsschauen wirksame Instrumente sein, um Schwachstellen zu erkennen und gezielt zu verbessern. Ob wir dafür neue Fördermittel brauchen, wage ich zu bezweifeln, denn es müsste eigentlich schon durchgeführt werden, der Perspektivwechsel ist hier gefordert. Die Planung und Gestaltung des Fußverkehrs – es wurde gesagt – und dessen Finanzierung erfolgen auf kommunaler Ebene. Auf dieser Ebene muss daher zum Beispiel dann auch über die Durchführung dieser Checks entschieden werden. Mit dem Integrierten Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern verfügt das Land im Übrigen über eine gute Grundlage bereits für eine Fußverkehrsstrategie, und dazu gehört sehr viel mehr, zu dieser Grundlage der Landesregierung. Investitionen in den Radwegebau wurden in den letzten Jahren vorangetrieben, viele dieser Projekte kommen auch dem Fußverkehr zugute, etwa bei der Anlage gemeinsamer Fuß- und Radwege innerorts. Auch außerorts können Fußgänger in der Regel die Radwege mitbenutzen. Zahlreiche kommunale Straßenbauprojekte werden durch das Land jedes Jahr im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderung finanziell unterstützt, dazu gehören auch Gehwege und die Neugestaltung von Knotenpunkten. Auch kann dabei ein Sicherheitsaudit durchgeführt und bereits bezuschusst werden. Damit wird sichergestellt, dass unter anderem den Belangen der Verkehrssicherheit der Fußgänger bei den Maßnahmen noch stärker Rechnung getragen wird und Sicherheitsdefizite frühzeitig erkannt werden. Das Konzept „Mit Sicherheit MV – Integriertes Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030“ dient uns als Grundlage und Richtschnur der Verkehrssicherheitsarbeit im Land. Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und eine sichere, barrierearme Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Und wir haben einen „Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle – Mecklenburg-Vorpommern“, der den Kommunen bereits praxisnahe Empfehlungen für die Gestaltung einheitlicher barrierefreier Gehwege bietet. Nicht zuletzt finanziert das Land – das wurde genannt – maßgeblich die Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Kommunen, AGFK. Die AGFK bietet ihren Mitgliedskommunen Beratung und Austausch zu Fragen des Fuß- und Radverkehrs an – eine gute Stelle, eine gute Plattform. Ich möchte an dieser Stelle dafür werben, die geplante Aufstockung der Landesförderung auf 120.000 Euro jährlich zu bestätigen. Damit verbinden wir die klare Erwartung, dass sich die positiven Entwicklungen, die wir im Radverkehr bereits sehen, zukünftig auch noch stärker im Fußverkehr zeigen werden. Und ja, in der Tat, auch der Bund ist unterwegs. Ich möchte auf den Punkt 6.7 der letzten VMK, Verkehrsministerkonferenz in Straubing verweisen. Unter dem Titel „Bedeutung des Fußverkehrs und Synergien mit dem ÖPNV stärken“ hat sich die VMK sehr einvernehmlich zu einer Verstärkung des Fußverkehrs bekannt und gefordert, dass die im Sondervermögen des KTF geplanten Mittel ausreichend zur Verfügung gestellt und insgesamt erhöht, verstetigt und dynamisiert werden. Und um auf unser Bundesland zurückzukommen: Wir starten von einem guten Niveau aus. Laut dem „Monitor Fußverkehr 2024“ lag Mecklenburg-Vorpommern bei einer bundesweiten Telefonbefragung auf – man höre und staune – Platz 1, was die Bewertung der lokalen Fußverkehrsinfrastruktur anbetrifft. Ich freue mich auf die anstehenden Beiträge, und lassen Sie uns gemeinsam den gesunden Menschenverstand einfordern! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
