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Elke-Annette Schmidt

Die Linke 14.11.2025 Sitzungen 8/120

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sexuelle Belästigung endet nicht da, wo Körperkontakt beginnt. Viele Menschen, vor allem Frauen und queere Personen, erleben im Alltag verbale und nonverbale sexuelle Belästigung. Dies reicht von anzüglichen Rufen, Hinterherpfeifen oder Anhupen über anzügliche Bemerkungen, aufdringliche Blicke oder obszöne Gesten. Das Spektrum sexueller Belästigung ist groß, auch ohne dass es zu einem körperlichen Übergriff kommt. Und nein, all das sind keine Komplimente. Das sind Grenzverletzungen, die Betroffene verunsichern, einschränken und oft dazu führen, dass sie bestimmte Wege meiden oder ihr Verhalten ändern, um weiteren Belästigungen zu entgehen. Zitat einer betroffenen Frau: „Ich fühle mich beschmutzt.“ Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen zeigt, fast alle der knapp 4.000 Befragten, die zu 90 Prozent Frauen waren, haben in den letzten Monaten erlebt, dass ihr Aussehen bewertet oder sie angestarrt wurden. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde aufgrund ihres Geschlechts beleidigt, war sexuellen Annäherungsversuchen, sexistischen Sprüchen und anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt. 42 Prozent wurden sexistisch beschimpft. Ausübende sind der Studie nach fast ausschließlich Männer, die zumeist Frauen an öffentlichen Plätzen, in Bus und Bahn oder Bars belästigen. Die Studie zeigt weiterhin, dass viele Betroffene an verschiedensten Folgen leiden. So gab mehr als die Hälfte der Befragten an, durch die negativen Erfahrungen ängstlicher geworden zu sein. Sie fühlen sich gekränkt, bloßgestellt und zum Objekt herabgewürdigt. Depressionen, Schlafstörungen und Antriebslosigkeit können die Folge sein. Meine Damen und Herren, Sie sehen, verbale wie nonverbale sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Dennoch gibt es bis heute keine entsprechende Regelung im Strafgesetzbuch. Der bestehende Paragraf 184i des Strafgesetzbuches setzt eine körperliche Berührung voraus. Wer eine Frau auf der Straße massiv sexuell beschimpft, bleibt nach heutiger Rechtslage in der Regel straffrei, selbst wenn die Worte tief verletzend sind. Auch der Beleidigungsparagraf 185 Strafgesetzbuch greift fast nie, da die Rechtsprechung dort eine ehrverletzende Kundgabe verlangt. Und, meine Damen und Herren, Deutschland wäre mit einer Strafe für verbale sexuelle Belästigung nicht das erste Land, das diesen Schritt geht. In Frankreich, Belgien, Portugal und den Niederlanden ist verbale sexuelle Belästigung bereits als Straftatbestand in den Gesetzestexten vermerkt. Deutschland hinkt hinterher und diskutiert mal wieder noch. Das Land Niedersachsen wollte mit einer Bundesratsinitiative diese Gesetzeslücke schließen und legte einen Gesetzentwurf vor. Diesem folgte der Bundesrat mehrheitlich nicht, verabschiedete aber am 14. Februar dieses Jahres eine Entschließung, in der er feststellte, dass der Schutz von Betroffenen vor sexualisierten Angriffen auch in nicht körperlicher Erscheinungsform zu fördern und zu unterstützen ist. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen rechtssicheren und praktikablen Vorschlag vorzulegen, der den Schutz von Betroffenen umfassend sicherstellt, und Ziel müsse ein ausreichend bestimmter Straftatbestand sein, dessen Erfüllung maßgeblich von objektiven Kriterien abhängt, abhängen muss, um Rechtsunsicherheit in der Strafverfolgung zu vermeiden. Und hierbei ist die Erheblichkeit etwas, was eine große Rolle spielt. Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig wagte inzwischen einen entsprechenden Vorstoß mit der Äußerung: „Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar“, so das Zitat der Ministerin. Leider wurde diese Ankündigung nicht von allen Seiten positiv aufgenommen. Insbesondere kamen die kritischen Stimmen vom Koalitionspartner, der Union. Meine Damen und Herren, und deshalb wollen wir mit unserem Antrag sicherstellen, dass Mecklenburg-Vorpommern diese Initiative auf Bundesebene zu Strafregelungen für sexuelle Belästigung weiter unterstützt, die Umsetzung der Entschließung des Bundesrates aktiv vorantreibt und die Bemühungen der Bundesjustizministerin bestmöglich flankiert. Es ist höchste Zeit, dass Betroffene nicht länger alleingelassen werden und dass wir hier Druck machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dazu gehört aus unserer Sicht auch die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungen des Intimbereichs durch Bildaufnahmen. Der Paragraf 184k des Strafgesetzbuches greift hier zurzeit nicht entsprechend. Was im Sommer medial sehr große Aufmerksamkeit erlangte: Eine junge Frau wurde beim Joggen heimlich von hinten gefilmt, gezielt auf ihr bekleidetes Gesäß. Und dennoch konnte sie das nicht zur Anzeige bringen, weil sie bekleidet war. Also das sind Dinge, die auch wir hier in diesem Antrag noch mal ergänzend ansprechen wollen. Meine Zeit ist leider schon um. Ich bitte um Zustimmung für unsere beiden Anträge. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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