Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leben am Lebensende, Tod und Trauer sind in unserer von Mobilität und Vereinzelungstendenzen in den Familienstrukturen geprägten Gesellschaft zunehmend aus der praktischen Lebenserfahrung verschwunden. Das hat sicher dazu beigetragen, dass die zum Teil jahrhundertelang besonders durch die christliche Religion geprägten stabilen Bestattungs- und Trauerrituale modifiziert und teilweise auch abgelöst wurden. Statt Erdbestattung im Sarg Feuerbestattung, statt Kirchhof Friedhof oder Ruheforst, statt Urnenbestattung an Land Urnenbestattung über See oder Ascheverwehung – alles veränderte auch Bestattungsrituale. Die Bestattungsgesetzgebung hat im Laufe der Zeiten sicher eher defensiv als offensiv darauf reagiert. In Mecklenburg-Vorpommern wurde nach jahrelanger Diskussion in einer Expertengruppe aus Sachverständigen und Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen – darauf ist ja schon hingewiesen worden – vor wenigen Jahren das Bestattungsgesetz novelliert. Ich war damals auch in dieser Expertenkommission als Vertreter der Ärztekammer des Öfteren dabei und kann mich noch gut daran erinnern, wie vielfältig, wie intensiv und auch sehr differenziert diskutiert wurde. Während die Bestattungsrituale sich also vielfältig geändert haben und der Wille der Verstorbenen in der Praxis sicher ganz überwiegend berücksichtigt wird, sind die Trauerrituale, insbesondere was die Zeitdauer und die jeweils in den Blickwinkel zu nehmenden Trauernden über die Jahre und Zeiten ziemlich unverändert und stabil geblieben. Worauf will ich hinaus? Es ist eben bei der Trauer nicht nur so, dass die nächsten Angehörigen trauern, sondern manchmal ganz unterschiedliche Freunde, Leute, die sich an diejenigen erinnern, die gelebt haben, und die auch trauern wollen. Und an dieser Stelle, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, geht Ihr Antrag fehl, bei aller Sympathie meinerseits für Individualität und Selbstbestimmung. Nach Tod und Berücksichtigung des Willens beim Bestattungsritual muss die Möglichkeit gewahrt bleiben, allen Trauernden möglichst den Zugang zur Trauerstätte zu erhalten. Damit schließt sich beispielsweise für mich eine Verbringung auf Privatgelände, Privathaushalte aus. Öffentliche Trauerorte – das kann man beispielsweise auf der Mole in Warnemünde wahrnehmen – sind sogar für diejenigen zunehmend nachgefragt, die sich für eine Seebestattung entschlossen hatten und gesagt haben, dann ist sozusagen der Trauerprozess abgeschlossen. Und gerade in Wismar ist es so, dass daraus ja auch eine Initiative entstanden ist, einen Ort an Land zu schaffen für diejenigen, die auf See bestattet worden sind, damit die Leute trauern können, die das wollen, nicht nur Angehörige, sondern auch Freunde. In Warnemünde, wie gesagt, eine ziemliche Pilgerei auf die Molen, weil dort dann Abschied genommen wird. In einer eigenen Sache, lassen Sie mich meine persönliche Meinung zur Verzweckung der sterblichen Überreste, Stichwort „Diamantenherstellung“, äußern. Persönlich bevorzuge ich die Integrität der sterblichen Überreste über den Tod hinaus. Und es ist ja auch schon genannt worden, die Integrität heißt für mich, dass man die sterblichen Überreste zusammenlässt, also im Grundsatz auch die Würde des Menschen sozusagen über den Tod hinaus dadurch ehrt, dass man die Integrität erhält. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Horst Förster, AfD) Wenn ich das für mich zusammenfasse, auch aus der Erfahrung, dass wir das Bestattungsgesetz sehr differenziert diskutiert haben, und ich jetzt im Nachhinein auch noch mal höre – ich war ja bei der Letztentscheidung im Landtag 2021 nicht dabei –, denke ich, dass es ein sehr kluger Kompromiss war. Und auch wenn ich das erst jetzt gehört habe, hatte ich schon vorher für mich zusammengefasst, den Antrag der FDP abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
