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Stefanie Drese

13.11.2025 Sitzungen 8/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir debattieren heute über einen Antrag der FDP, der mehr Freiheit in der Trauerkultur und die Verankerung der Selbstbestimmung im Bestattungsgesetz fordert – ein wichtiges Thema. Der würde- und pietätvolle Umgang mit Leichen sowie die Wahrnehmung der Bedürfnisse von Verstorbenen und Angehörigen sind sowohl der Landesregierung als auch dem Landtag ein wichtiges Anliegen. Die letzte Novellierung unseres Bestattungsgesetzes fand nach einem mehrjährigen Prozess im Jahr 2021 statt. Sie basierte maßgeblich auf den Ergebnissen und Empfehlungen einer vom Siebten Landtag eingesetzten Expertenkommission „Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern“. Dieser umfassende Prozess, der in einer intensiven Befassung auch hier im Landtag mündete, brachte ausgewogene Anpassungen des Bestattungsgesetzes hervor, die einerseits aktuelle Entwicklungen aufgriffen, gleichzeitig aber auch weiterhin der Bestattungskultur in unserem Land Rechnung tragen. In unserer Gesellschaft, in der Individualität und Selbstbestimmung immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es verständlich, dass auch bei der Bestattung alternative Wünsche geäußert werden. Es ist dann Aufgabe des Gesetzgebers, unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten einen Ausgleich zu schaffen zwischen individuellen Bedürfnissen und dem Gemeinwohl. Die Regelung, dass Verstorbene grundsätzlich auf einem Friedhof bestattet werden müssen, hat eine lange Tradition und ist weit mehr als nur eine rechtliche Vorgabe. Sie steht für Respekt vor den Verstorbenen, für die Wahrung der Würde des Menschen, auch über den Tod hinaus, und für den Schutz von Umwelt und öffentlichem Raum. Die Kommission hat dennoch auch über die Aufhebung des Friedhofszwangs debattiert und sich mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der Friedhofspflicht ausgesprochen, denn Friedhöfe sind nicht nur Ruhestätten für die Verstorbenen, sie sind auch Orte der Erinnerung, des Gedenkens und der Gemeinschaft. Sie erfüllen wichtige kulturelle, ökologische und soziale Funktionen. Es soll gewährleistet werden, dass allen nahestehenden Menschen eines Verstorbenen ein Trauer- und Besuchsort zur Verfügung steht. Die Beibehaltung des Friedhofszwangs bedeutet aber nicht, dass Innovationen oder neue Bestattungsformen ausgeschlossen werden. Unser modernes Bestattungsgesetz bietet auch schon jetzt Raum für unterschiedliche Arten der Beisetzung, die sowohl den Wünschen der Angehörigen als auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Seebestattung, die Bestattung in einem Friedwald oder die Verstreuung der Asche auf dafür gekennzeichneten Flächen auf Friedhöfen möchte ich hier erwähnen. Aber auch ganz individuelle Lösungen für Familiengräber sind im Bestattungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Einen Sonderfall bilden die sogenannten Sternenkinder. Hier kann die Familie ganz individuell auch in enger Partnerschaft mit der entsprechenden Klinik und dem Friedhof entscheiden, wie die Bestattung und Trauerbewältigung zu gewährleisten ist. Das Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern lässt hier viel Freiraum. Beisetzungen von Urnen außerhalb von Friedhöfen können durch die Gemeinde im Einzelfall zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Wie Sie sehen, ist unser Bestattungsgesetz mit der Novellierung im Jahr 2021 auf alternative Wünsche von Angehörigen vorbereitet. Im damaligen Verfahren wurde auch über die Ascheteilung diskutiert. Die Totenasche ist ebenso wie die Leichen mit der gebotenen Ehrfurcht zu behandeln. In einem Sondervotum ist man daher zu der Entscheidung gekommen, sich gegen die Ascheteilung auszusprechen. Es wurde argumentiert, dass die Präsenz des Verstorbenen durch Erinnerungsstücke die Trauerbewältigung erschweren könnten, die Totenasche eine Einheit ist, eine Mindestmenge zur Entnahme festgelegt werden müsste oder es zu Streitigkeiten unter den Angehörigen kommen könnte. Die im Antrag vorgeschlagene Bestattung in Binnenseen zieht eine Reihe von ethischen aber auch wasserschutzrechtlichen Fragestellungen nach sich, unter anderem, weil Aschen Schwermetalle enthalten können. So wurde die eine Zeit lang mögliche Bestattung zum Beispiel im Schweizer Teil des Bodensees aus genannten Gründen aufgrund der gemachten Erfahrungen behördlich wieder untersagt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich konnte verdeutlichen, dass die getroffenen Regelungen unseres Bestattungsgesetzes ein gutes sensibles Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit auf der einen und gemeinschaftlichen Interessen und notwendigen Standards auf der anderen Seite bilden. Die gefundenen Kompromisse der Kommission und des Landtags entsprechen aus Sicht der Landesregierung auch heute noch der Trauerkultur in unserem Bundesland und lassen dabei die notwendigen Freiheiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit zu diesem schwierigen Thema. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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