Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Bisher fand ich diese Debatte schon recht interessant, recht spannend, sowohl von der Einbringerin als auch vom Innenminister mit seinen Äußerungen. Mir fehlt nämlich hier und da, muss ich ehrlich gestehen, so ein bisschen die Idee, worauf die CDU-Fraktion am Ende – gerade im Forderungsteil, Punkt II – hinaus möchte. Das Thema dieses Antrags klingt spektakulär und es berührt sensible Fragen der inneren Sicherheit und den Schutz der kritischen Infrastruktur. Und ja, diesen Schutz brauchen wir, da sind wir uns alle völlig einig, gehe ich davon aus. Niemand in diesem Haus möchte, dass Häfen, Pipelines, Energie- oder Netzinfrastruktur ungeschützt sind, aber aus dieser gemeinsamen Zielsetzung folgt noch lange nicht, dass der vorliegende Antrag richtig und zwingend notwendig ist. Er überzeichnet die Lage, behauptet Lücken, die so nicht bestehen, und suggeriert, die Landespolizei sei in dieser Frage weitgehend blind und wehrlos. Das ist einfach nicht der Fall, Frau von Allwörden. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Na!) Sie beschreiben im Antrag zunächst sehr allgemein, dass der Einsatz von Drohnen im privaten, wirtschaftlichen, militärischen und kriminellen Kontext zunähme und zu sicherheitsrelevanten Störungen führe. Das stimmt als Beschreibung eines Trends, aber es ist ein sicherheitspolitischer Allgemeinplatz. Entscheidend ist doch, wo gibt es diese konkreten Gefährdungen, welche Behörden sind dafür zuständig und welche Instrumente stehen diesen Behörden heute schon zur Verfügung. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das habe ich Ihnen aufgezählt.) Und genau hier wird Ihr Antrag unscharf. Sie zeichnen das Bild, es fehle sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an rechtlichen Grundlagen und technischen Mitteln, um Drohnen erfolgreich zu erkennen und abzuwehren. Gleichzeitig schreiben Sie selbst, dass für Drohnen im Umfeld von Flughäfen, Seehäfen und Bahnhöfen die Bundespolizei zuständig sei, dass die Bundeswehr zur Eigensicherung über eigene Fähigkeiten verfüge und dass die Bundesgesetzgebung – Stichwort „Bundespolizeigesetz, Luftsicherheitsgesetz“ – gerade angepasst wird, um unter strengen Voraussetzungen auch den Abschuss von Drohnen zu ermöglichen. Mit anderen Worten, Sie wissen sehr genau, dass auf Bundesebene Strukturen existieren und derzeit gerade weiter ausgebaut werden. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wir bestreiten auch gar nicht, dass es in Teilbereichen Verbesserungsbedarf geben kann, etwa bei Schulungen oder Koordination, klaren Zuständigkeiten in bestimmten Szenarien, aber das ist etwas anderes, als so zu tun, als sei unser Land ohne spezielle Ermächtigungsgrundlagen praktisch wehrlos. Die Landespolizei kann bereits heute Gefahren abwehren, sie kann Straftaten verfolgen, sie kann Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Polizeigesetze ergreifen. Eine Drohne ist zunächst nichts anderes als ein Gegenstand, von dem eine Gefahr ausgehen kann, und dafür gibt es allgemeine Eingriffsbefugnisse, genauso wie Autos, genauso wie Küchenmesser, genauso wie Fahrräder, genauso wie ein Bleistift. Besonders bemerkenswert ist, was in Ihrem Antrag nicht steht. Sie verzichten dieses Mal weitgehend auf die große Erzählung von unmittelbar bevorstehenden russischen Hybriddrohungen aus der Luft, die Ihre Kollegen im Bund noch vor wenigen Wochen sehr, besonders stark bemüht haben. Dort wurde mit großer Geste die russische Kriegsgefahr an die Wand gemalt. Es war die Rede von drohenden Angriffen auf unsere Infrastruktur. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder zum Beispiel erteilte medienwirksam quasi den Drohnen-Abschussbefehl. Das war der Versuch, ein innenpolitisches Profil mit maximaler Bedrohungsrhetorik zu schärfen. Hier im Landtag hingegen findet sich diese Tonlage plötzlich und Gott sei Dank nicht mehr. Es ist auf den ersten Blick erfreulich, weil es die Debatte versachlicht. Auf den zweiten Blick zeigt es aber auch, wie wenig Substanz hinter dieser Hysterie steht. Bis heute gibt es keine belastbaren Erkenntnisse über russische Drohnenangriffe auf unsere Infrastruktur in der Bundesrepublik. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Was nichts mit diesem Antrag zu tun hat. Und das habe ich explizit deutlich gemacht, Herr Kramer! Sie können es nicht lassen, das ist so krass!) Es gab Mutmaßungen, Spekulationen, politisch dankbare Bilder, aber keine durch Fakten belegte Serie hybrider Drohnenattacken. Dass Sie in diesem Antrag nun eher allgemein von Spionage, Sabotage, Anschlags- und hybrider Bedrohungslage sprechen, ohne konkrete Beispiele für Mecklenburg-Vorpommern zu nennen, bestätigt genau meinen Eindruck. Damen und Herren Abgeordnete, Sicherheitspolitik braucht Nüchternheit, nicht Aktivismus oder Alarmismus. Wir brauchen eine klare Bestandsaufnahme: Wie viele relevante Vorfälle mit Drohnen gab es in unserem Bundesland? Der Innenminister hat es erwähnt. Wie wurden diese bewertet? Der Innenminister hat es erwähnt. Welche Behörde war zuständig? Der Innenminister hat es erwähnt. Wo sind in der Praxis Probleme aufgetreten? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dies würde dem Ganzen wenigstens einmal eine empirische Basis geben. Aber so was, liebe CDU, müssen Sie vielleicht erst in Kleinen Anfragen erfragen, bevor uns dann wieder ein Spionagevorwurf unterstellt wird, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Hinzu kommt ein zweites Problem: Sie schlagen vor, für die Landespolizei spezielle Ermächtigungsgrundlagen zur Drohnenabwehr zu schaffen. Was heißt das konkret? Meinen Sie die elektronische Übernahme von Drohnen, das Stören von Funksignalen, das physische Herunterholen oder gar den Abschuss? Im deutschen Luftraumrecht, im Luftverkehrsgesetz und im Verfassungsrecht bewegen wir uns hier in hochsensiblen Bereichen, auch das hat der Innenminister erwähnt. Es geht um Eingriffe in Eigentumsrechte, um die Sicherheit im regulären Luftraum, um Kollateralschäden durch herabstürzende Objekte, um Funkstörungen mit Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte. Diese Fragen kann man nicht einfach mit einem neuen Polizeigesetz oder mit einem veränderten Polizeigesetz mit regeln, ohne in Konflikt mit dem Bundesrecht zu geraten. Damen und Herren der CDU, wir teilen Ihr Ziel, kritische Infrastruktur kritisch zu schützen, wir teilen nicht Ihre Diagnose eines dramatischen Nachholbedarfs der Landespolizei, und wir teilen nicht Ihren Weg, durch neue, unbestimmte Landesbefugnisse und den Aufbau zusätzlicher Strukturen den Eindruck besonderer Entschlossenheit zu erzeugen. Wir wollen eine Sicherheitsarchitektur, die klar, rechtssicher, verhältnismäßig und effizient ist und die ohne unnötige Drohnenhysterie auskommt. Aus diesem Grunde lehnen wir den vorliegenden Antrag in dieser Form ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
