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Stefanie Drese

13.11.2025 Sitzungen 8/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag widmet sich die AfD der Situation der Apotheken vor Ort und fordert die Landesregierung auf, sich für deren Erhalt einzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, das tun wir bereits. Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens. Dieses bewährte Versorgungsmodell hat sich gerade in Krisenzeiten, etwa während der Corona-Pandemie, als wichtig und belastbar erwiesen und ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Den Versorgungsauftrag umzusetzen, wird für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger. Deshalb sind wir als Land schon längst unterwegs, die Vor-Ort-Apotheken zu unterstützen und die überfällige Apothekenreform in die richtige Richtung zu lenken. Die Probleme, mit denen die Apotheken zu kämpfen haben, sind bekannt. Die Anforderungen und Aufgaben steigen stetig, steigende Kosten stehen einer stagnierenden Honorierung gegenüber und es herrscht Fachkräftemangel. Aber auch wir als Konsumentinnen und Konsumenten tragen zur Verschärfung der Probleme der Vor-Ort-Apotheken bei, denn durch unser Bestellverhalten graben Versandapotheken zunehmend den klassischen Einzelhändlern das Wasser ab. Gerade in ländlichen Regionen steht die Versorgung daher zunehmend unter Druck. Apotheken schließen und die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und auch der Dienstbereitschaft im Nacht- und Notdienst wird dadurch schwieriger. So gab es am 6. August dieses Jahres noch 353 öffentliche Apotheken und 8 Krankenhausapotheken im Land, verglichen mit 409 im Jahr 2013 ein erheblicher Rückgang. Das bedeutet bereits jetzt, dass umfangreiche Aktivitäten der Landesregierung stattfinden. Die Beobachtung der Versorgungslage durch kontinuierliches Monitoring der Apothekenstruktur und Versorgungsdichte fließt beispielsweise in die Gestaltung des Nacht- und Notdienstes ein. Darüber hinaus gab es in unterschiedlichsten Formaten einen intensiven Austausch mit der Apothekerschaft. Diese Zusammenarbeit ist Ausdruck eines gemeinsamen Verantwortungsbewusstseins für die Versorgungssicherheit in unserem Land. Dadurch haben wir Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten. Ein Beispiel ist die im Jahr 2023 erfolgte Zulassung einer Flexibilisierung der Apothekenöffnungszeiten. Damit konnte erreicht werden, dass die Öffnungszeiten individuell besser an die Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort angepasst werden können. Ein ganz aktuelles Beispiel: Ab dem Jahr 2026 beabsichtigen wir, die Einteilung der Apotheken zu Nacht- und Notdiensten auf eine geodatenbasierte Grundlage umzustellen. Dies soll die Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken reduzieren und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Maßnahmen sicherstellen. Die bereits in den 1990er-Jahren bundesweit einmalig ermöglichte Verrichtung von Teilnotdiensten zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in dünn besiedelten Regionen wird auch künftig beibehalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch durch das sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz soll den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Versorgung sowie der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Rechnung getragen werden, indem die Gewinnung von Absolventinnen und Absolventen der Human-, Zahnmedizin oder Pharmazie für eine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt wird. All dies sind Projekte, die wir auf Landesebene umgesetzt und angeschoben haben. Grundsätzlich aber unterliegen die Zuständigkeiten für die Festlegung der Rahmenbedingungen zum Apothekenbetrieb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Deshalb setzt sich die Landesregierung seit Langem und wiederholt auch auf Bundesebene dafür ein, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und zu erhalten, etwa auf den Gesundheitsministerkonferenzen. Ein Hoffnungszeichen ist der im Oktober durch die Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung. Dieser enthält Maßnahmen, die für Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern auch in ländlichen Regionen eine Verbesserung der Versorgungssituation bedeuten können. Dazu gehören zum Beispiel die beabsichtigte Honorierung von Teildiensten bei der Durchführung von Nacht- und Notdienstbereitschaften, die Ausweitung von pharmazeutischen Dienstleistungen, neue Austauschregeln für Arzneimittel, die nicht vorrätig sind. Allerdings sind auch hier aus Sicht des Landes an einigen Stellen noch Nachbesserungen erforderlich. Das betrifft etwa die auskömmliche Finanzierung des Apothekenbetriebes und die Begegnung des Fachkräftemangels. Da mein Ministerium in einem intensiven fachlichen Austausch mit dem Berufsstand steht, kann die Expertise von Fachleuten unterschiedlicher Ausrichtungen in das weitere Gesetzgebungsverfahren einfließen. Unser Ziel ist es, tragfähige Lösungen für die künftige Arzneimittelversorgung zu schaffen und dabei die Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns als Bundesland zu berücksichtigen. Wir kämpfen als Landesregierung seit Langem und natürlich auch zukünftig gemeinsam mit der Apothekerschaft für alle Maßnahmen, die geeignet sind, das System der inhabergeführten Apotheken zu stützen und weiterzuentwickeln. – Ich danke. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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