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Stefanie Drese

13.11.2025 Sitzungen 8/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für viele Menschen sind Kinder ein zentraler Bestandteil eines erfüllten, eines glücklichen Lebens. Manche wissen schon in jungen Jahren, dass sie eine Familie gründen möchten, manche entscheiden sich erst später dafür. Eines haben sie jedoch gemeinsam: der Wunsch, ein Kind willkommen zu heißen, es gemeinsam aufzuziehen und es beim Erwachsenwerden begleiten zu können. Doch leider ist es nicht allen Paaren vergönnt, auf natürlichem Wege ein Kind zu bekommen. Schätzungen zufolge ist in Deutschland immerhin rund jedes zehnte Paar ungewollt kinderlos. Auch wenn man diese Situation vielleicht nicht selbst erlebt hat, kann man sich, glaube ich, sehr gut vorstellen, wie schmerzhaft das sein muss, wie herb die Enttäuschung. Doch, und das ist die gute Nachricht, es gibt eine Chance: die Kinderwunschbehandlung – medizinisch möglich, häufig erfolgreich und dennoch finanziell oft sehr belastend, gerade für Paare mit kleinen und mittleren Einkommen. Für diese Menschen wird der unerfüllte Kinderwunsch dann nicht nur zu einer emotionalen Belastung, sondern auch zu einer existenziellen Frage. Manche Paare verzichten deshalb aus Kostengründen vollständig auf medizinische Maßnahmen, andere greifen auf einen Großteil ihrer Ersparnisse zurück oder verschulden sich sogar, um ihren Wunsch nach einem Kind zu erfüllen. Für mich ist es ein ganz wichtiges Ziel, der Kinderwunsch darf nicht am Einkommen scheitern, vom medizinischen und technischen Fortschritt sollen die Eltern unabhängig von ihrem Geldbeutel profitieren können. Wir alle haben die Zahlen des Statistischen Landesamtes gehört, dass im ersten Halbjahr 2025 in Mecklenburg-Vorpommern rund zehn Prozent weniger Babys geboren wurden als im gleichen Zeitraum 2024. Damit ist zu befürchten, dass wir auf die niedrigste Geburtenzahl seit der Wende zusteuern. Deshalb ist es auch gesellschaftspolitisch richtig, den Kinderwunsch finanziell zu unterstützen. Das ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern als familienfreundliches Bundesland seit 2013 so. Das Land beteiligt sich seit dieser Zeit gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium an der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen von verheirateten Paaren und seit 2017 von Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft. Die finanzielle Förderung deckt dabei bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abzug der Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und erfolgt in paritätischer Aufteilung zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern konnten so zwischen dem Start der Förderung im Jahr 2013 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 3.432 Kinderwunschbehandlungen finanziell unterstützt werden. Allein im vergangenen Jahr waren es 226 Behandlungszyklen bei Ehepaaren sowie 45 Behandlungen bei Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft. Die schönste Nachricht dabei, im vergangenen Jahr lag die Schwangerschaftsrate bei 31,7 Prozent. Für viele Paare ist damit der Wunsch in Erfüllung gegangen, der vorher noch unerreichbar schien. Das freut mich ungemein. Die Kinder, die durch eine künstliche Befruchtung das Leben ihrer Eltern bereichern, sind dabei auch bundesweit in guter Gesellschaft, denn die Nachfrage nach Kinderwunschbehandlungen bleibt hoch. Seit Beginn der elektronischen Erfassung im Jahr 1997 sind auf diesem Weg in Deutschland über 412.000 Kinder zur Welt gekommen, das entspricht also in etwa der Einwohnerzahl von Schwerin, Rostock, Stralsund und Wismar zusammen. Das heißt, dass sich rein rechnerisch in nahezu jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder befinden, die ohne die Möglichkeit der Reproduktionsmedizin nicht geboren worden wären. Diese Zahlen machen die Bedeutung medizinischer Kinderwunschbehandlung eindrucksvoll sichtbar, wie ich finde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dennoch ist nicht alles rosig. So wurden die Zuschüsse von Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit von der Bundesregierung zuletzt deutlich gekürzt, im Jahr 24 auf 70 Prozent der ursprünglichen Fördersumme, dieses Jahr sogar auf lediglich 47 Prozent. Das hat die Länder und insbesondere natürlich die betroffenen Paare überrascht und spürbar getroffen. Da die Zuwendung von Bund und Land gemäß Landesrichtlinie zu gleichen Teilen erfolgt, verändern sich die veranschlagten Ausgaben in Land und Bund gleichermaßen, wenn das Bundesfamilienministerium das uns zur Verfügung stehende Bundesbudget an Bundesmittel anpasst. Heißt, weniger Mittel aus dem Bund bedeuten zwangsläufig auch weniger Mittel aus dem Land. Wir konnten also in den vergangenen Monaten weniger Anträge bewilligen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlung ab 2026 nach den Haushaltsberatungen des Bundes wieder erhöht werden. Es ist eine ausgesprochen gute Nachricht für die betroffenen Familien hier in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Förderung über das LAGuS ab Januar wieder in gewohnter Weise möglich ist. Das Land stellt selbstverständlich die Kofinanzierung sicher. Kinderwunschbehandlungen verdienen auch in Zukunft unsere gesellschaftliche und politische Unterstützung, denn mit jedem unterstützten Paar investieren wir mehr als nur in das Glück einer Familie auf die Chance einer erfüllten Kinderplanung. Wir investieren in die Zukunft unseres Landes, sowohl demografisch als auch wirtschaftlich. Betroffene nehmen für dieses Ziel lange Terminabstimmungen (Katy Hoffmeister, CDU: Das ist gar nicht das Thema.) und auch Nebenwirkungen durch Hormonbehandlung und emotionale Belastungen auf sich, die eine Behandlung mit sich bringt, das Auf und Ab der Gefühle zwischen Hoffnung und Enttäuschung, den Frust, die Sorge und die Angst, getragen von der Hoffnung, ein eigenes Kind zu bekommen. Umso wichtiger ist es, dass wir ihnen in dieser ohnehin schwierigen Phase nicht auch noch zusätzliche finanzielle Hürden auferlegen. Ich werde mich daher auch künftig nachdrücklich dafür einsetzen, dass wir diesen Wunsch möglichst vielen Paaren erfüllen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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